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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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DeutSChLAnD<br />

14<br />

Entsendung von Bauarbeitern aus Österreich<br />

Zwischen Österreich und Deutschland existiert ein Abkommen zwischen den beiden Kassen,<br />

die für Angelegenheiten der Bauarbeiter zuständig sind. Wenn Sie aus Österreich Mitarbeiter<br />

Ihres Betriebes nach Deutschland zu Arbeiten auf eine Baustelle entsenden, dann<br />

besteht die Möglichkeit, eine Freistellung zu bekommen, wenn Sie nachweisen können, dass<br />

Sie die Beiträge für das Urlaubskassenverfahren an die BUAK in Österreich abführen. Bei<br />

Entsendungen aus Österreich werden Sie, sobald der SOKA-BAU durch die Finanzkontrolle<br />

Schwarzarbeit eine Entsendung bekannt geworden ist, angeschrieben und auf die Freistellungsmöglichkeit<br />

hingewiesen. Sie werden als Arbeitgeber aufgefordert, sich mit der BUAK<br />

in Verbindung zu setzen und für die entsandten Arbeitnehmer entsprechende Nachweise<br />

anzufordern, die Sie unmittelbar an die SOKA-BAU übersenden müssen.<br />

Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)<br />

Kliebergasse 1a<br />

1050 Wien<br />

Österreich<br />

Tel.: 0043-(0)5795795000<br />

Fax: 0043-(0)57957995099<br />

Telefonische Sprechzeiten:<br />

Montag bis Donnerstag: 07.15 - 16.00<br />

Freitag: 07.00 - 13.00<br />

E-Mail: kundendienst@buak.at<br />

http://www.buak.at<br />

Entsendung von Bauarbeitern aus der Schweiz<br />

Das zwischen SOKA-BAU und dem Paritätischen Vollzugsfonds des Schweizerischen Bauhauptgewerbes<br />

und den deutschen und den Schweizer Sozialpartnern geschlossene Abkommen<br />

über die Freistellung entsendender Arbeitgeber des Baugewerbes des jeweils anderen<br />

Staates wurde von Schweizer Seite gekündigt.<br />

Seit dem 1. Januar 2008 entfällt damit die Möglichkeit, sich über SOKA-BAU von der Verpflichtung,<br />

die Schweizer Bedingungen in Bezug auf Urlaub einzuhalten, freistellen zu lassen.<br />

Parifonds Bau<br />

Sumatrastrasse 15<br />

8035 Zürich<br />

Schweiz<br />

Tel.: 0041-(0)442588440<br />

Fax: 0041-(0)442588441<br />

http://www.parifondsbau.ch<br />

3. AuFenthALtS- unD ArBeitSBewiLLiGunG<br />

a. Bürger aus österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz<br />

Bürger aus dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich und der Schweiz benötigen keinerlei<br />

Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen in Deutschland. Bei einem Aufenthalt, der länger<br />

als 3 Monate dauert, können Sie einen EWR-Lichtbildausweis beantragen. Die Regelung für<br />

Drittstaatsangehörige finden Sie im folgenden Abschnitt.

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