oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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DeutSChLAnD<br />
14<br />
Entsendung von Bauarbeitern aus Österreich<br />
Zwischen Österreich und Deutschland existiert ein Abkommen zwischen den beiden Kassen,<br />
die für Angelegenheiten der Bauarbeiter zuständig sind. Wenn Sie aus Österreich Mitarbeiter<br />
Ihres Betriebes nach Deutschland zu Arbeiten auf eine Baustelle entsenden, dann<br />
besteht die Möglichkeit, eine Freistellung zu bekommen, wenn Sie nachweisen können, dass<br />
Sie die Beiträge für das Urlaubskassenverfahren an die BUAK in Österreich abführen. Bei<br />
Entsendungen aus Österreich werden Sie, sobald der SOKA-BAU durch die Finanzkontrolle<br />
Schwarzarbeit eine Entsendung bekannt geworden ist, angeschrieben und auf die Freistellungsmöglichkeit<br />
hingewiesen. Sie werden als Arbeitgeber aufgefordert, sich mit der BUAK<br />
in Verbindung zu setzen und für die entsandten Arbeitnehmer entsprechende Nachweise<br />
anzufordern, die Sie unmittelbar an die SOKA-BAU übersenden müssen.<br />
Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)<br />
Kliebergasse 1a<br />
1050 Wien<br />
Österreich<br />
Tel.: 0043-(0)5795795000<br />
Fax: 0043-(0)57957995099<br />
Telefonische Sprechzeiten:<br />
Montag bis Donnerstag: 07.15 - 16.00<br />
Freitag: 07.00 - 13.00<br />
E-Mail: kundendienst@buak.at<br />
http://www.buak.at<br />
Entsendung von Bauarbeitern aus der Schweiz<br />
Das zwischen SOKA-BAU und dem Paritätischen Vollzugsfonds des Schweizerischen Bauhauptgewerbes<br />
und den deutschen und den Schweizer Sozialpartnern geschlossene Abkommen<br />
über die Freistellung entsendender Arbeitgeber des Baugewerbes des jeweils anderen<br />
Staates wurde von Schweizer Seite gekündigt.<br />
Seit dem 1. Januar 2008 entfällt damit die Möglichkeit, sich über SOKA-BAU von der Verpflichtung,<br />
die Schweizer Bedingungen in Bezug auf Urlaub einzuhalten, freistellen zu lassen.<br />
Parifonds Bau<br />
Sumatrastrasse 15<br />
8035 Zürich<br />
Schweiz<br />
Tel.: 0041-(0)442588440<br />
Fax: 0041-(0)442588441<br />
http://www.parifondsbau.ch<br />
3. AuFenthALtS- unD ArBeitSBewiLLiGunG<br />
a. Bürger aus österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz<br />
Bürger aus dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich und der Schweiz benötigen keinerlei<br />
Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen in Deutschland. Bei einem Aufenthalt, der länger<br />
als 3 Monate dauert, können Sie einen EWR-Lichtbildausweis beantragen. Die Regelung für<br />
Drittstaatsangehörige finden Sie im folgenden Abschnitt.