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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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4. umsatzsteuer-identifikationsnummer (ust-id-nr.)<br />

Als deutscher Unternehmer liefern Sie Waren oder erbringen Dienstleistungen für einen Unternehmer<br />

in Österreich. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie über eine Umsatzsteuer-<br />

Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, die Sie beim Bundeszentralamt für Steuern<br />

schriftlich beantragen können. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat eine Überwachungsfunktion,<br />

die dem Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten dient und die<br />

Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbe sicherstellen soll.<br />

voraussetzungen für steuerfreie warenlieferungen<br />

Die USt-IdNr. dient unter anderem der besonderen Identifikation gegenüber anderen Unternehmen<br />

im geschäftlichen Verkehr. Mit einer gültigen USt-IdNr. sind Sie als deutsches<br />

Unternehmen berechtigt, unter folgenden Voraussetzungen Ihre Waren steuerfrei nach Österreich<br />

zu liefern:<br />

1. Sie oder der Abnehmer befördern oder versenden die Ware nach Österreich.<br />

2. Der Abnehmer ist ein Unternehmer. Die Ware wird für sein Unternehmen erworben.<br />

3. Der Erwerb unterliegt beim Abnehmer der Umsatzbesteuerung.<br />

rechnung<br />

Als Lieferant müssen Sie eine Rechnung über die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche<br />

Lieferung ausstellen. In der Rechnung ist sowohl die eigene Ust-IdNr. als auch jene des Abnehmers<br />

einzutragen. Außerdem ist auf die Steuerfreiheit hinzuweisen.<br />

Das ust-idnr.-Bestätigungsverfahren<br />

Die USt-IdNr. kann über die steuerfreie Lieferung hinaus eine weitere Funktion erfüllen:<br />

Damit Sie sich von der Gültigkeit der USt-IdNr. Ihres Geschäftspartners aus Deutschland<br />

überzeugen können, haben Sie die Möglichkeit, die USt-IdNr. überprüfen zu lassen. Somit<br />

erlangen Sie eine zusätzliche Sicherheit im innergemeinschaftlichen Handel.<br />

Das Bundeszentralamt für Steuern bietet den Service an, Ihnen die Gültigkeit der Steuernummer<br />

zu bestätigen. Darüber hinaus erhalten Sie im Rahmen einer qualifizierten Bestätigung<br />

Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem<br />

Mitgliedsstaat, der sie erteilt hat, gültig ist und ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu<br />

Firmenname (einschließlich der im Handelsregister vermerkten Rechtsform), Firmenort,<br />

Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates<br />

registrierten Daten übereinstimmen.<br />

TIPP Einfache Bestätigungen deutscher und ausländischer USt-IdNr. sind über das Internet bei der EU-Komission<br />

möglich:<br />

> http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do<br />

ACHTUNG Die USt-IdNr. gilt nur für den unternehmerischen Bereich. Erwirbt eine Privatperson Waren in<br />

einem anderen Mitgliedstaat, etwa im Rahmen einer Auslandsreise, so benötigt er keine USt-IdNr. Er darf<br />

sie auch nicht vorweisen, wenn er zwar als Unternehmer über eine Ust.-Id.Nr. verfügt, aber die Waren privat<br />

erwirbt. Die Waren bleiben mit der ausländischen Umsatzsteuer belastet („Ursprungslandprinzip“).<br />

öSterreiCh<br />

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