oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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meldung bei dauernder Geschäftstätigkeit in Liechtenstein<br />
Beabsichtigen Sie, Ihre gesamte Geschäftstätigkeit langfristig ins Fürstentum Liechtenstein<br />
zu verlagern, so müssen Sie ein „Gewerbegesuch - Meldebestätigung (Sitz im Ausland)“ stellen.<br />
Diese „Gewerbebewilligung“ ist Voraussetzung dafür, dass Sie im Fürstentum Liechtenstein<br />
langfristig gewerberechtlich tätig sein dürfen.<br />
Sie finden das Formular und Infos hier:<br />
> http://www.llv.li/form-llv-avw-avw_gg-2<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http:/www.llv.li > Onlineschalter > Onlineschalter > Regierung und Verwaltung > Gewerbegesuch > Meldebestätigung<br />
> (Sitz im Ausland)<br />
Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit den benötigten Unterlagen an die obige Adresse.<br />
Sind in Liechtenstein Befähigungsnachweise für bestimmte Berufe erforderlich?<br />
Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Gewerben unterschieden. Die qualifizierten<br />
Berufe, bei denen Fachkenntnisse nachzuweisen sind, sind im Gewerbegesetz geordnet.<br />
Dieses finden Sie hier:<br />
> http://www.gesetze.li/DisplayLGBl.jsp?Jahr=2006&Nr=184<br />
Es ist empfehlenswert, sich im Zweifelsfall vorher zu informieren und Kontakt mit dem Gewerbeamt<br />
aufzunehmen. Das Gewerbeamt ist dem Amt für Volkswirtschaft zugeordnet.<br />
Auf der Homepage finden Sie auch einen Kontakt-Link mit Eingabemaske – hier können Sie<br />
spezielle Fragen stellen:<br />
> http://www.avw.llv.li<br />
Arbeitsvermittler und Personalverleiher<br />
Reglementiert wird u.a. die Tätigkeit von Leiharbeitsunternehmen, was auf den hohen<br />
Pendleranteil im Fürstentum Liechtenstein zurückzuführen ist.<br />
Zu dieser Branche rechnen die liechtensteinischen Behörden auch die Tätigkeit von Agenturen,<br />
die Personen für künstlerische und ähnliche Darbietungen (Musiker, Schauspieler,<br />
Tänzer usw.) vermitteln, selbst wenn diese Vermittlung lediglich über Printmedien, Telefon,<br />
Fernsehen, Teletext oder Internet erfolgt.<br />
Schweizer Unternehmen<br />
Wenn Sie als Schweizer Unternehmen in dieser Branche grenzüberschreitend im Fürstentum<br />
Liechtenstein tätig werden möchten, müssen Sie ein „Bewilligungsgesuch zur Erbringung<br />
von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes“<br />
stellen.<br />
Sie finden das entsprechende Formular hier:<br />
> http://www.llv.li/pdf-llv-avw-wirtschaft-gewerbegesuch_avg_ch-2<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.llv.li > Onlineschalter > Onlineschalter Regierung und Verwaltung/Grenzüberschreitende<br />
Dienstleistungserbringung Arbeitsvermittlung/Personalverleih ausländische Unternehmen, Bewilligungsgesuch<br />
LieChtenStein<br />
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