oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, das bestätigte Formular Ihren Mitarbeitern auszuhändigen<br />
und diese darauf hinzuweisen, dass sie es mit sich zu führen haben.<br />
Entsendung aus der Schweiz<br />
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter für maximal 12 Monate entsenden möchten,<br />
dann füllen Sie das Formular E 101 aus, das Sie unter folgendem Link herunterladen können:<br />
> http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:122/lang:deu<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.bsv.admin.ch > International > Formulare > CH-EU/EFTA > E 101-103: Unterstellung<br />
Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Wenn die<br />
Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind, unterzeichnet die AHV-Ausgleichskasse<br />
das Formular E 101 und schickt es an Sie zurück. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, das<br />
bestätigte Formular Ihren Mitarbeitern auszuhändigen und diese darauf hinzuweisen, dass<br />
sie es immer mit sich zu führen haben.<br />
Entsendung aus dem Fürstentum Liechtenstein<br />
Es gelten im Prinzip die gleichen Regelungen wie für die Schweiz und Österreich. Informieren<br />
Sie sich als liechtensteinischer Unternehmer jedoch bitte genauer unter folgendem Link<br />
der Alters- und Hinterlassenenversicherung:<br />
> http://www.ahv.li/<br />
Unter dieser Adresse finden Sie die für Sie zuständige AHV-Kasse:<br />
> http://www.avs-ai.ch/Home-D/allgemeines/kassen/kassen.html<br />
TIPP Meistens genügt es, die Entsendung bei der zuständigen Krankenkasse telefonisch zu beantragen.<br />
Diese füllt das Formular E 101 aus und schickt es Ihnen zu.<br />
was muss ich tun, wenn die entsendung unerwartet die 12-monatsfrist übersteigt?<br />
Entsendung aus dem Fürstentum Liechtenstein<br />
Wenn Sie als Unternehmer selbst nach Deutschland zur Auftragserfüllung kommen oder<br />
Beschäftigte entsenden und die Tätigkeit die Dauer von 12 Monaten überschreitet, dann<br />
wenden Sie sich an folgende Stelle:<br />
Amt für Volkswirtschaft<br />
Abteilung Versicherung<br />
Postfach 684<br />
9490 Vaduz<br />
Fürstentum Liechtenstein<br />
Tel.: 00423-(0)2366871<br />
Fax: 00423-(0)2366889<br />
DeutSChLAnD<br />
27