03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, das bestätigte Formular Ihren Mitarbeitern auszuhändigen<br />

und diese darauf hinzuweisen, dass sie es mit sich zu führen haben.<br />

Entsendung aus der Schweiz<br />

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter für maximal 12 Monate entsenden möchten,<br />

dann füllen Sie das Formular E 101 aus, das Sie unter folgendem Link herunterladen können:<br />

> http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:122/lang:deu<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.bsv.admin.ch > International > Formulare > CH-EU/EFTA > E 101-103: Unterstellung<br />

Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Wenn die<br />

Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind, unterzeichnet die AHV-Ausgleichskasse<br />

das Formular E 101 und schickt es an Sie zurück. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, das<br />

bestätigte Formular Ihren Mitarbeitern auszuhändigen und diese darauf hinzuweisen, dass<br />

sie es immer mit sich zu führen haben.<br />

Entsendung aus dem Fürstentum Liechtenstein<br />

Es gelten im Prinzip die gleichen Regelungen wie für die Schweiz und Österreich. Informieren<br />

Sie sich als liechtensteinischer Unternehmer jedoch bitte genauer unter folgendem Link<br />

der Alters- und Hinterlassenenversicherung:<br />

> http://www.ahv.li/<br />

Unter dieser Adresse finden Sie die für Sie zuständige AHV-Kasse:<br />

> http://www.avs-ai.ch/Home-D/allgemeines/kassen/kassen.html<br />

TIPP Meistens genügt es, die Entsendung bei der zuständigen Krankenkasse telefonisch zu beantragen.<br />

Diese füllt das Formular E 101 aus und schickt es Ihnen zu.<br />

was muss ich tun, wenn die entsendung unerwartet die 12-monatsfrist übersteigt?<br />

Entsendung aus dem Fürstentum Liechtenstein<br />

Wenn Sie als Unternehmer selbst nach Deutschland zur Auftragserfüllung kommen oder<br />

Beschäftigte entsenden und die Tätigkeit die Dauer von 12 Monaten überschreitet, dann<br />

wenden Sie sich an folgende Stelle:<br />

Amt für Volkswirtschaft<br />

Abteilung Versicherung<br />

Postfach 684<br />

9490 Vaduz<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

Tel.: 00423-(0)2366871<br />

Fax: 00423-(0)2366889<br />

DeutSChLAnD<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!