oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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SChweiz<br />
186<br />
In diesem Fall ist der folgende Wortlaut der Ursprungserklärung zu verwenden:<br />
„Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ..........[1] der Waren, auf die sich<br />
dieses Handelspapier bezieht,) erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben,<br />
präferenzbegünstigte ..........[2]-Ursprungswaren sind.“<br />
Unter dieser Erklärung sind Ort und Datum sowie der Name der Person, die diese Erklärung<br />
unterschrieben hat, in Druckschrift anzuführen.<br />
[1] Falls der Ausführer vom Zollamt die Bewilligung erhalten hat, diese Erklärung ohne Wertgrenze<br />
abzugeben, so ist hier die Bewilligungsnummer einzutragen.<br />
[2] Hier ist das Ursprungsland anzuführen.<br />
Ausführliche Informationen erteilen in Deutschland die Industrie- und Handelskammern<br />
und in Österreich die Wirtschaftskammern:<br />
> http://www.ihk-siegen.de > Home > Geschäftsfelder > International > Export<br />
> Ermächtigter Ausführer<br />
> http://www.ihk-siegen.de/fileadmin/Geschaeftsfelder/International/Export/Ermaechtigter<br />
_Ausfuehrer-aktuelle_Aenderung_02.pdf<br />
> http://www.wko.at > Außenwirtschaft > Export/ Import, Zoll, Handelspolitik<br />
was habe ich in Bezug auf umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen zu beachten?<br />
Deutschland<br />
Bei der Ausfuhr in die Schweiz wird die Ware von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes<br />
entlastet. Durch diese Be- und Entlastung wird erreicht, dass eine Ware allein mit der jeweiligen<br />
inländischen Umsatzsteuer belastet ist. Damit werden umsatzsteuerliche Wettbewerbsnachteile<br />
im grenzüberschreitenden Warenverkehr vermieden. Deshalb erfolgt die<br />
Rechnungsstellung bei einem Exportgeschäft grundsätzlich ohne deutsche Mehrwertsteuer<br />
– also rein netto. Sämtliche Waren müssen bei der Einfuhr in die Schweiz dort verzollt und<br />
versteuert werden.<br />
Folgende Voraussetzungen sind bei umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferungen gegeben:<br />
· Der Gegenstand wird entweder durch den Lieferant oder den ausländischen Abnehmer<br />
befördert.<br />
· Es liegt ein Ausfuhrnachweis vor.<br />
· Die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden.<br />
Zur umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung erkundigen Sie sich bitte bei der Industrie- und<br />
Handelskammer in Ihrer Umgebung.<br />
Österreich<br />
Warenlieferungen in die Schweiz sind unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:<br />
· Der Gegenstand wird entweder durch den Lieferant oder den ausländischen Abnehmer<br />
in die Schweiz befördert.<br />
· Es liegt ein Ausfuhrnachweis vor.<br />
· Die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden.