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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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SChweiz<br />

186<br />

In diesem Fall ist der folgende Wortlaut der Ursprungserklärung zu verwenden:<br />

„Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ..........[1] der Waren, auf die sich<br />

dieses Handelspapier bezieht,) erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben,<br />

präferenzbegünstigte ..........[2]-Ursprungswaren sind.“<br />

Unter dieser Erklärung sind Ort und Datum sowie der Name der Person, die diese Erklärung<br />

unterschrieben hat, in Druckschrift anzuführen.<br />

[1] Falls der Ausführer vom Zollamt die Bewilligung erhalten hat, diese Erklärung ohne Wertgrenze<br />

abzugeben, so ist hier die Bewilligungsnummer einzutragen.<br />

[2] Hier ist das Ursprungsland anzuführen.<br />

Ausführliche Informationen erteilen in Deutschland die Industrie- und Handelskammern<br />

und in Österreich die Wirtschaftskammern:<br />

> http://www.ihk-siegen.de > Home > Geschäftsfelder > International > Export<br />

> Ermächtigter Ausführer<br />

> http://www.ihk-siegen.de/fileadmin/Geschaeftsfelder/International/Export/Ermaechtigter<br />

_Ausfuehrer-aktuelle_Aenderung_02.pdf<br />

> http://www.wko.at > Außenwirtschaft > Export/ Import, Zoll, Handelspolitik<br />

was habe ich in Bezug auf umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen zu beachten?<br />

Deutschland<br />

Bei der Ausfuhr in die Schweiz wird die Ware von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes<br />

entlastet. Durch diese Be- und Entlastung wird erreicht, dass eine Ware allein mit der jeweiligen<br />

inländischen Umsatzsteuer belastet ist. Damit werden umsatzsteuerliche Wettbewerbsnachteile<br />

im grenzüberschreitenden Warenverkehr vermieden. Deshalb erfolgt die<br />

Rechnungsstellung bei einem Exportgeschäft grundsätzlich ohne deutsche Mehrwertsteuer<br />

– also rein netto. Sämtliche Waren müssen bei der Einfuhr in die Schweiz dort verzollt und<br />

versteuert werden.<br />

Folgende Voraussetzungen sind bei umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferungen gegeben:<br />

· Der Gegenstand wird entweder durch den Lieferant oder den ausländischen Abnehmer<br />

befördert.<br />

· Es liegt ein Ausfuhrnachweis vor.<br />

· Die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden.<br />

Zur umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung erkundigen Sie sich bitte bei der Industrie- und<br />

Handelskammer in Ihrer Umgebung.<br />

Österreich<br />

Warenlieferungen in die Schweiz sind unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:<br />

· Der Gegenstand wird entweder durch den Lieferant oder den ausländischen Abnehmer<br />

in die Schweiz befördert.<br />

· Es liegt ein Ausfuhrnachweis vor.<br />

· Die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden.

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