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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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DeutSChLAnD<br />

!<br />

10<br />

versicherung<br />

Auf dem Anmeldeformular ist zusätzlich eine Versicherung abzugeben. Mit ihr bestätigen<br />

Sie, dass Sie die in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen einhalten werden.<br />

Zur Abgabe dieser Versicherung sind Sie verpflichtet! Die gesetzlich einzuhaltenden Beschäftigungsbedingungen<br />

werden von den Kontrollbehörden überprüft und führen bei<br />

Nichteinhaltung zu Bußgeldern.<br />

TIPP In Kapitel D I.4 auf Seite 17„Arbeitnehmerschutzbestimmungen“ finden Sie umfangreiche Informationen<br />

über Mindestlöhne und einzuhaltende Arbeitsbedingungen.<br />

Schicken Sie die Meldung bitte an folgende Adresse:<br />

Bundesfinanzdirektion West<br />

Wörthstraße 1-3<br />

50668 Köln<br />

Deutschland<br />

Fax: 0049-(0)221964870<br />

b. verpflichtung der Bereithaltung von unterlagen<br />

Wenn Sie Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, sind Sie als Unternehmer dafür verantwortlich,<br />

dass alle erforderlichen Unterlagen während der Ausführung des Auftrags am Auftragsort<br />

bereitgehalten werden. Sollten Sie als Unternehmer nicht persönlich die gesamte<br />

Zeit auf der Baustelle anwesend sein, dann müssen Sie einen Vertreter benennen. Dies soll<br />

es den Kontrollbehörden im Rahmen der oben beschriebenen Meldung zusätzlich erleichtern,<br />

Schwarzarbeit nachzuweisen.<br />

Folgende Unterlagen müssen bereitgehalten werden:<br />

· Arbeitsvertrag<br />

· letzte Lohnabrechnung im Ausland, bzw. alle Lohnabrechnungen seit Beginn der Baustelle<br />

· Arbeitszeitnachweise seit Beginn der Bauleistung (Sie sind verpflichtet, die Aufzeich-<br />

nungen der Arbeitszeiten mindestens zwei Jahre aufzubewahren!)<br />

· Nachweis über erfolgte Lohnzahlung (Quittung/Kontoauszug), letzte im Ausland bzw.<br />

alle seit Beginn der Leistungserbringung in Deutschland<br />

· Empfohlen: Durchschrift der Meldung an die Bundesfinanzdirektion West<br />

ACHTUNG Als selbstständiger Einzelunternehmer müssen Sie sich nicht bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit<br />

melden! Folglich entfällt auch die Pflicht, die relevanten Unterlagen bereitzuhalten, die normalerweise<br />

bescheinigen, dass Sie die Arbeitnehmerschutzbestimmungen einhalten.<br />

TIPP Detaillierte Infos zum Thema Meldung finden Sie auf der Website der Bundesfinanzdirektion/<br />

Abteileung Finanzkontrolle Schwarzarbeit:<br />

> http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/a0_info_ag/a0_anmeldung_<br />

versicherung/index.html

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