oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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DeutSChLAnD<br />
!<br />
10<br />
versicherung<br />
Auf dem Anmeldeformular ist zusätzlich eine Versicherung abzugeben. Mit ihr bestätigen<br />
Sie, dass Sie die in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen einhalten werden.<br />
Zur Abgabe dieser Versicherung sind Sie verpflichtet! Die gesetzlich einzuhaltenden Beschäftigungsbedingungen<br />
werden von den Kontrollbehörden überprüft und führen bei<br />
Nichteinhaltung zu Bußgeldern.<br />
TIPP In Kapitel D I.4 auf Seite 17„Arbeitnehmerschutzbestimmungen“ finden Sie umfangreiche Informationen<br />
über Mindestlöhne und einzuhaltende Arbeitsbedingungen.<br />
Schicken Sie die Meldung bitte an folgende Adresse:<br />
Bundesfinanzdirektion West<br />
Wörthstraße 1-3<br />
50668 Köln<br />
Deutschland<br />
Fax: 0049-(0)221964870<br />
b. verpflichtung der Bereithaltung von unterlagen<br />
Wenn Sie Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, sind Sie als Unternehmer dafür verantwortlich,<br />
dass alle erforderlichen Unterlagen während der Ausführung des Auftrags am Auftragsort<br />
bereitgehalten werden. Sollten Sie als Unternehmer nicht persönlich die gesamte<br />
Zeit auf der Baustelle anwesend sein, dann müssen Sie einen Vertreter benennen. Dies soll<br />
es den Kontrollbehörden im Rahmen der oben beschriebenen Meldung zusätzlich erleichtern,<br />
Schwarzarbeit nachzuweisen.<br />
Folgende Unterlagen müssen bereitgehalten werden:<br />
· Arbeitsvertrag<br />
· letzte Lohnabrechnung im Ausland, bzw. alle Lohnabrechnungen seit Beginn der Baustelle<br />
· Arbeitszeitnachweise seit Beginn der Bauleistung (Sie sind verpflichtet, die Aufzeich-<br />
nungen der Arbeitszeiten mindestens zwei Jahre aufzubewahren!)<br />
· Nachweis über erfolgte Lohnzahlung (Quittung/Kontoauszug), letzte im Ausland bzw.<br />
alle seit Beginn der Leistungserbringung in Deutschland<br />
· Empfohlen: Durchschrift der Meldung an die Bundesfinanzdirektion West<br />
ACHTUNG Als selbstständiger Einzelunternehmer müssen Sie sich nicht bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit<br />
melden! Folglich entfällt auch die Pflicht, die relevanten Unterlagen bereitzuhalten, die normalerweise<br />
bescheinigen, dass Sie die Arbeitnehmerschutzbestimmungen einhalten.<br />
TIPP Detaillierte Infos zum Thema Meldung finden Sie auf der Website der Bundesfinanzdirektion/<br />
Abteileung Finanzkontrolle Schwarzarbeit:<br />
> http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/a0_info_ag/a0_anmeldung_<br />
versicherung/index.html