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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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DeutSChLAnD<br />

58<br />

wann benötige ich ein ursprungszeugnis?<br />

Falls die Zollbehörde des Importlandes oder der Kunde laut Kaufvertragsbedingungen ein<br />

Ursprungszeugnis der Waren ausdrücklich vorschreibt, ist es notwendig, dass Sie dieses bei<br />

der Industrie- und Handelskammer in Ihrer Umgebung beantragen. Ursprungszeugnisse<br />

sind öffentliche Urkunden. Deshalb gelten strenge Formvorschriften, die grundsätzlich eingehalten<br />

werden müssen.<br />

TIPP Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein. Es sind die in der Europäischen<br />

Gemeinschaft gültigen Vordrucke – Original, Antrag (rot), Durchschrift (gelb) – zu verwenden. Radierungen<br />

und Übermalungen (Tipp-Ex) sind nicht zulässig!<br />

Bitte beachten Sie:<br />

· Der Ursprung der Waren ist immer nachzuweisen.<br />

· Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind ohne Zustimmung der IHK Urkunden-<br />

fälschungen.<br />

· Derjenige, der den Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses unterschreibt, haf-<br />

tet für die Richtigkeit der Angaben.<br />

· Ursprungszeugnisse dürfen nur ausgestellt werden, wenn das vorgeschriebene Formular<br />

richtig ausgefüllt worden ist und alle Angaben und Nachweise korrekt sind.<br />

· Die IHK muss die vom Antragsteller gemachten Angaben überprüfen.<br />

· Die IHK muss die Ausstellung des Ursprungszeugnisses ablehnen, wenn die eingereichten<br />

Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sind.<br />

Informationen zu Ursprungszeugnissen erhalten liechtensteinische und schweizerische Unternehmen<br />

bei der Zürcher Handelskammer:<br />

> http://www.zurichcci.ch/de/ursprung.html<br />

Österreichische Unternehmen erhalten Auskunft zu Ursprungszeugnissen bei der Wirtschaftskammer<br />

Österreich:<br />

> http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=276724&DstID=0&titel=Best%C3%A4tigun<br />

g,von,Ursprungszeugnissen,und,Beglaubigung,sonstiger,Exportdokumente<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://portal.wko.at > Außenwirtschaft > Import-Export Informationen > Ausfuhrbestimmungen EU-<br />

Österreich > Bestätigung von Ursprungszeugnissen und Beglaubigung sonstiger Exportdokumente

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