oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich direkt an das Informations-<br />
und Wissensmanagement Zoll:<br />
Auskunft für Unternehmen<br />
Tel.: 0049-(0)35144834520<br />
Fax: 0049-(0)35144834590<br />
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de<br />
c. meldung bei der handwerkskammer<br />
Die Ausübung eines in Deutschland erlaubnispflichtigen Handwerks muss bei der Handwerkskammer,<br />
in deren Bezirk Sie erstmals tätig werden, gemeldet bzw. angezeigt werden.<br />
Hier finden Sie das dafür geeignete Formular:<br />
> http://www.hwk-muenchen.de/74,1577,4435.html<br />
Unter dieser Adresse finden Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer:<br />
> http://www.zdh.de/handwerksorganisationen/handwerkskammern/adressen.html<br />
TIPP<br />
Für Handwerker aus Österreich:<br />
Merkblatt der Wirtschaftskammer Vorarlberg „Arbeiten in Deutschland“:<br />
> http://infopool.wkv.at/easyLink/document.php?ID=eTlTKABR&USER=AB<br />
Für Handwerker aus der Schweiz:<br />
Das schweizerische Business-Network OSEC hat ein informatives Merkblatt zum Thema veröffentlicht. Sie<br />
finden dieses unter<br />
> http://www.osec.ch/internet/osec/de/home/export/products/initial_information/een/construction.-<br />
RelatedBoxSlot-27752-ItemList-70886-File.File.pdf/Merkblatt_Bauleistungen_Deutschland_neu.pdf<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.osec.ch >Exportieren > Produkte & Dienstleistungen > Erstinformation > Enterprise Europe<br />
Network > Bauleistung<br />
d. meldung beim Finanzamt (für Bauunternehmer) - Die Bauabzugssteuer<br />
In Deutschland gibt es eine relativ neue Form der Besteuerung, die Bauabzugssteuer. Seit<br />
dem 01. 01. 2002 sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet,<br />
15% des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wenn Sie<br />
als ausländischer Unternehmer keine Freistellungserklärung vorzuweisen haben, so ist der<br />
inländische, deutsche Auftragnehmer verpflichtet, automatisch die Bauabzugssteuer einzubehalten.<br />
Zwangsläufig erhalten Sie als das die Bauleistungen ausführende Unternehmen<br />
vorerst 15% weniger Entgelt für Ihre Bauleistung.<br />
Nur wenn folgende Bedingungen vorliegen, sind Sie von der Bauabzugssteuer befreit:<br />
· Sie können einen Freistellungsauftrag vorweisen, dann ist der Auftraggeber nicht mehr<br />
zum Abzug der Steuer verpflichtet.<br />
· Ihr Umsatz liegt unter der Grenze von 5.000 € pro Jahr.<br />
· Es handelt sich um Leistungen, die für private Zwecke erbracht werden.<br />
Hier ein hilfreicher Link, auf dem Sie alle relevanten Informationen finden:<br />
> http://www.steuerlexikon-online.de/Bauabzugssteuer.html<br />
DeutSChLAnD<br />
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