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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich direkt an das Informations-<br />

und Wissensmanagement Zoll:<br />

Auskunft für Unternehmen<br />

Tel.: 0049-(0)35144834520<br />

Fax: 0049-(0)35144834590<br />

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de<br />

c. meldung bei der handwerkskammer<br />

Die Ausübung eines in Deutschland erlaubnispflichtigen Handwerks muss bei der Handwerkskammer,<br />

in deren Bezirk Sie erstmals tätig werden, gemeldet bzw. angezeigt werden.<br />

Hier finden Sie das dafür geeignete Formular:<br />

> http://www.hwk-muenchen.de/74,1577,4435.html<br />

Unter dieser Adresse finden Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer:<br />

> http://www.zdh.de/handwerksorganisationen/handwerkskammern/adressen.html<br />

TIPP<br />

Für Handwerker aus Österreich:<br />

Merkblatt der Wirtschaftskammer Vorarlberg „Arbeiten in Deutschland“:<br />

> http://infopool.wkv.at/easyLink/document.php?ID=eTlTKABR&USER=AB<br />

Für Handwerker aus der Schweiz:<br />

Das schweizerische Business-Network OSEC hat ein informatives Merkblatt zum Thema veröffentlicht. Sie<br />

finden dieses unter<br />

> http://www.osec.ch/internet/osec/de/home/export/products/initial_information/een/construction.-<br />

RelatedBoxSlot-27752-ItemList-70886-File.File.pdf/Merkblatt_Bauleistungen_Deutschland_neu.pdf<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.osec.ch >Exportieren > Produkte & Dienstleistungen > Erstinformation > Enterprise Europe<br />

Network > Bauleistung<br />

d. meldung beim Finanzamt (für Bauunternehmer) - Die Bauabzugssteuer<br />

In Deutschland gibt es eine relativ neue Form der Besteuerung, die Bauabzugssteuer. Seit<br />

dem 01. 01. 2002 sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet,<br />

15% des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wenn Sie<br />

als ausländischer Unternehmer keine Freistellungserklärung vorzuweisen haben, so ist der<br />

inländische, deutsche Auftragnehmer verpflichtet, automatisch die Bauabzugssteuer einzubehalten.<br />

Zwangsläufig erhalten Sie als das die Bauleistungen ausführende Unternehmen<br />

vorerst 15% weniger Entgelt für Ihre Bauleistung.<br />

Nur wenn folgende Bedingungen vorliegen, sind Sie von der Bauabzugssteuer befreit:<br />

· Sie können einen Freistellungsauftrag vorweisen, dann ist der Auftraggeber nicht mehr<br />

zum Abzug der Steuer verpflichtet.<br />

· Ihr Umsatz liegt unter der Grenze von 5.000 € pro Jahr.<br />

· Es handelt sich um Leistungen, die für private Zwecke erbracht werden.<br />

Hier ein hilfreicher Link, auf dem Sie alle relevanten Informationen finden:<br />

> http://www.steuerlexikon-online.de/Bauabzugssteuer.html<br />

DeutSChLAnD<br />

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