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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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LieChtenStein<br />

80<br />

Im Gegensatz zur Schweiz sind folgende EWR-Ursprungsprodukte zollfrei: Kork, Flachs sowie<br />

gewisse Fischarten und Fischprodukte. Mehr dazu erfahren Sie im Portal der liechtensteinischen<br />

Landesverwaltung:<br />

> http://www.llv.li<br />

> http://www.llv.li/llv-aht-zollverfahren.htm<br />

> http://www.llv.li/pdf-llv-aht-marktkontrollsystem_merkblatt_20080312.pdf<br />

Für die Zollabfertigung, speziell für Güter ins Fürstentum Liechtenstein, sind folgende Zollämter<br />

zuständig (alle anderen Zollämter fertigen ausschließlich nach dem Schweizer Zollrecht<br />

ab):<br />

Zollamt Schaanwald<br />

Vorarlberger Strasse<br />

9496 Schaanwald<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

Handelswarenabfertigung Tel.: 00423-(0)3771277<br />

Ausfuhr Tel.: 00423-(0)3771275<br />

Grenzübergang Tel.: 00423-(0)3771280<br />

Fax: 00423-(0)3771279<br />

E-Mail: ZentraleNCTS.DABuchs@ezv.admin.ch<br />

muss ich für Dienstleistungen, die ich in Liechtenstein erbringe, zoll bezahlen?<br />

Dienstleistungen, die im im Fürstentum Liechtenstein erbracht werden, sind grundsätzlich<br />

nicht zollpflichtig. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass sich dieser Sachverhalt sofort<br />

verändert, wenn Sie zur Erbringung Ihrer Dienstleistung Material ins Fürstentum Liechtenstein<br />

transportieren und dort verwenden. Im Kapitel FL VIII. ab Seite 188 erfahren Sie mehr<br />

zum Thema Transport von Material im Falle einer Dienstleistungserbringung im Fürstentum<br />

Liechtenstein.<br />

Abfertigungszeiten der zollämter<br />

Das Zollamt Schaanwald ist von 05.00 - 22.00 Uhr für Transitfahrten geöffnet. Lastwagen<br />

mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben keine Berechtigung, die Grenze<br />

zwischen 18.00 und 06.00 Uhr zu passieren. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind<br />

Leerfahrten, Zubringerdienste und Zollverfahren mit Spezialbewilligung.<br />

Die Verkehrsanordnung erfolgt zum Schutze der Anwohner vor Belästigung durch Lärm und<br />

Luftverschmutzung.<br />

Zollamt Buchs<br />

Postfach<br />

9471 Buchs<br />

Schweiz<br />

Tel.: 0041-(0)817555011<br />

Fax: 0041-(0)817555033<br />

E-Mail: ZentraleNCTS.DABuchs@ezv.admin.ch

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