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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen in Deutschland erhalten<br />

Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:<br />

> http://www.bmas.de/portal/14710/europaeischer__und__internationaler__arbeitsschutz.html<br />

5. LohnSteuer<br />

Wenn sich Ihre Arbeitnehmer länger als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten und hier<br />

arbeiten, müssen Sie deutsche Lohnsteuer für sie abführen.<br />

Informieren Sie sich über genauere Regelungen bitte beim zuständigen Finanzamt:<br />

Für Unternehmer aus Österreich:<br />

Finanzamt München II<br />

Deroystraße 20<br />

80335 München<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)8912520<br />

Fax: 0049-(0)8912522222<br />

E-Mail: poststelle@fa-m2.bayern.de<br />

http://www.finanzamt.bayern.de/muenchen-ii<br />

Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link:<br />

> http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Entsendung_von_<br />

Arbeitnehmern_in_das_Ausland.jsp#9<br />

Für Unternehmer aus dem Fürstentum<br />

Liechtenstein und aus der Schweiz:<br />

Finanzamt Konstanz<br />

Bahnhofplatz 12<br />

78462 Konstanz<br />

Postfach 100553<br />

78405 Konstanz<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)75312890<br />

Fax: 0049-(0)7531289312<br />

E-Mail: poststelle@fa-konstanz.fv.bwl.de<br />

http://www.fa-konstanz.de<br />

DeutSChLAnD<br />

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