oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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LieChtenStein<br />
72<br />
iii. GewerBereChtLiChe BeDinGunGen<br />
Gesuch um Bestätigung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung<br />
Die gewerberechtliche „Meldung“ der „grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung<br />
von selbstständig Erwerbstätigen“ ist beim Amt für Volkswirtschaft zu beantragen. Sie sind<br />
nicht berechtigt, Ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Fürstentum Liechtenstein ohne die erfolgte<br />
Bewilligung aufzunehmen. Um eine grenzüberschreitende gewerberechtliche Bewilligung<br />
zu erhalten, müssen Sie mindestens 10 Tage zuvor ein Gesuch beim Amt für Volkswirtschaft<br />
stellen. Unter folgendem Link finden Sie das Formular für das „Gesuch um Erteilung einer<br />
Bewilligung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung“:<br />
> http://www.llv.li/schalteronline/amtsstellen-formlisting/form-llv-avw-avw_gg.htm<br />
Dienstleistungserbringer aus der Schweiz müssen den Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger<br />
für ausländische Unternehmen nicht einreichen.<br />
Dieses Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen: Sie müssen es anschließend jedoch<br />
ausdrucken und per Post versenden oder persönlich abgeben. Dem Formular sind folgende<br />
Unterlagen beizulegen:<br />
· aktueller Nachweis der Zulassung im Heimatstaat<br />
· Nachweis der Einzahlung der Bewilligungsgebühr<br />
· aktueller Handelsregisterauszug (falls vorhanden)<br />
In Deutschland erstellt diese Bestätigung des Handelsregisterauszugs (falls Ihr Unternehmen dort eingetragen<br />
ist) das Amtsgericht gegen Gebühr. Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung können Sie bei der Gemeinde-<br />
oder Stadtverwaltung einholen. In Österreich erstellt diese Bestätigung das Firmenbuchgericht<br />
(in Vorarlberg ist dies das Landesgericht Feldkirch) gegen Gebühr. Einen aktuellen Auszug der<br />
Gewerbeanmeldung können Sie kostenlos bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer anfordern. Schweizer<br />
Unternehmen haben lediglich einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.<br />
· MWST-Fragebogen (nur für Unternehmen aus der EU), welchen Sie hier finden:<br />
> http://www.llv.li/form-llv-stv-stv_fb_mwstausl.htm<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.llv.li > Onlineschalter > Onlineschalter Regierung und Verwaltung/Amt für Volkswirtschaft<br />
> Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger für ausländische Unternehmen<br />
· Passkopie einer verantwortlichen Person<br />
Das Gesuch können Sie am Bildschirm ausfüllen, die nötigen Unterlagen müssen Sie in Papierform<br />
bei folgender Stelle einreichen, wo Sie sich auch im Vorfeld telefonisch erkundigen<br />
können:<br />
Amt für Volkswirtschaft (AVW)<br />
Postadresse:<br />
Postfach 684<br />
9490 Vaduz<br />
Besucheradresse:<br />
Haus der Wirtschaft<br />
Poststrasse 1<br />
9494 Schaan<br />
Fürstentum Liechtenstein<br />
Tel.: 00423-(0)2366871<br />
Fax. 00423-(0)2366889