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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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LieChtenStein<br />

72<br />

iii. GewerBereChtLiChe BeDinGunGen<br />

Gesuch um Bestätigung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung<br />

Die gewerberechtliche „Meldung“ der „grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung<br />

von selbstständig Erwerbstätigen“ ist beim Amt für Volkswirtschaft zu beantragen. Sie sind<br />

nicht berechtigt, Ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Fürstentum Liechtenstein ohne die erfolgte<br />

Bewilligung aufzunehmen. Um eine grenzüberschreitende gewerberechtliche Bewilligung<br />

zu erhalten, müssen Sie mindestens 10 Tage zuvor ein Gesuch beim Amt für Volkswirtschaft<br />

stellen. Unter folgendem Link finden Sie das Formular für das „Gesuch um Erteilung einer<br />

Bewilligung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung“:<br />

> http://www.llv.li/schalteronline/amtsstellen-formlisting/form-llv-avw-avw_gg.htm<br />

Dienstleistungserbringer aus der Schweiz müssen den Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger<br />

für ausländische Unternehmen nicht einreichen.<br />

Dieses Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen: Sie müssen es anschließend jedoch<br />

ausdrucken und per Post versenden oder persönlich abgeben. Dem Formular sind folgende<br />

Unterlagen beizulegen:<br />

· aktueller Nachweis der Zulassung im Heimatstaat<br />

· Nachweis der Einzahlung der Bewilligungsgebühr<br />

· aktueller Handelsregisterauszug (falls vorhanden)<br />

In Deutschland erstellt diese Bestätigung des Handelsregisterauszugs (falls Ihr Unternehmen dort eingetragen<br />

ist) das Amtsgericht gegen Gebühr. Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung können Sie bei der Gemeinde-<br />

oder Stadtverwaltung einholen. In Österreich erstellt diese Bestätigung das Firmenbuchgericht<br />

(in Vorarlberg ist dies das Landesgericht Feldkirch) gegen Gebühr. Einen aktuellen Auszug der<br />

Gewerbeanmeldung können Sie kostenlos bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer anfordern. Schweizer<br />

Unternehmen haben lediglich einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.<br />

· MWST-Fragebogen (nur für Unternehmen aus der EU), welchen Sie hier finden:<br />

> http://www.llv.li/form-llv-stv-stv_fb_mwstausl.htm<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.llv.li > Onlineschalter > Onlineschalter Regierung und Verwaltung/Amt für Volkswirtschaft<br />

> Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger für ausländische Unternehmen<br />

· Passkopie einer verantwortlichen Person<br />

Das Gesuch können Sie am Bildschirm ausfüllen, die nötigen Unterlagen müssen Sie in Papierform<br />

bei folgender Stelle einreichen, wo Sie sich auch im Vorfeld telefonisch erkundigen<br />

können:<br />

Amt für Volkswirtschaft (AVW)<br />

Postadresse:<br />

Postfach 684<br />

9490 Vaduz<br />

Besucheradresse:<br />

Haus der Wirtschaft<br />

Poststrasse 1<br />

9494 Schaan<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

Tel.: 00423-(0)2366871<br />

Fax. 00423-(0)2366889

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