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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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iv. entSenDunG<br />

Für das Fürstentum Liechtenstein gelten im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen bei<br />

der Entsendung von Mitarbeitern wie in der Schweiz. Informieren Sie sich dazu im Länderkapitel<br />

Schweiz.<br />

Sollten Ausnahmevereinbarungen bei Verlängerung einer Entsendung getroffen werden, so<br />

ist im Fürstentum Liechtenstein zuständig:<br />

Amt für Gesundheit<br />

Abteilung Kranken- und Unfallversicherung<br />

Haus Risch<br />

Aeulestrasse 51<br />

Postfach 684<br />

9490 Vaduz<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

Tel.: 00423-(0)2367331<br />

Fax: 00423-(0)2367564<br />

E-Mail: info@ag.llv.li<br />

http://www.ag.llv.li<br />

Wenn die liechtensteinischen Rechtsvorschriften für soziale Sicherheit in Kraft treten, da<br />

die gesetzlichen Grundlagen für eine Versicherung im Heimatland nicht mehr vorliegen,<br />

finden Sie umfangreiche Informationen im liechtensteinischen Soziallexikon unter<br />

folgendem Link:<br />

> http://www.solex.llv.li<br />

LieChtenStein<br />

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