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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Für detaillierte und fallbezogene Auskünfte über das Zollverfahren der vorübergehenden<br />

Verwendung steht das Competence Center Verwendung beim Zollamt Klagenfurt Villach<br />

zur Verfügung:<br />

Zollamt Klagenfurt<br />

St. Veiter Ring 59<br />

9020 Klagenfurt<br />

Österreich<br />

Tel.: 0043-(0)463520<br />

Fax: 0043-(0)463520150<br />

E-Mail: CC-Verwendung@bmf.gv.at<br />

was gilt es beim transport von material mit dem Firmenfahrzeug nach österreich<br />

zu beachten?<br />

Hinsichtlich der technischen Beschaffenheit der Transportfahrzeuge gibt es keine zollrechtlichen<br />

Bestimmungen und die Zollbehörden sind nicht zuständig! Bezüglich der kraftfahrrechtlichen<br />

Bestimmungen wenden Sie sich bitte an das Verkehrsministerium:<br />

> http://www.bmvit.gv.at<br />

TIPP Wie die Bestimmungen beim Transport von Tieren mit dem Transportfahrzeug aussehen, erfahren Sie<br />

auf folgender Seite:<br />

> http://www.vu-wien.ac.at/vetrecht/BGTransport.htm#%A7%2018<br />

Der Transport von Gefahrengut unterliegt ebenfalls gesonderten Regelungen. Informieren<br />

Sie sich in diesen Fällen über die Bestimmungen in Österreich beim österreichischen Zollamt.<br />

2. SteuerLiChe ASPekte<br />

Sie sind als Lieferant in Österreich nicht als Steuerpflichtiger registriert<br />

Wenn Sie als ausländisches Unternehmen Umsätze in Österreich tätigen, für welche die<br />

Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, müssen Sie sich in Österreich nicht registrieren<br />

lassen. Haben Sie einen Auftrag in Österreich, bei dem Sie Dienstleistungen kombiniert<br />

mit Warenlieferungen durchführen, empfiehlt es sich, zwei getrennte Rechnungen<br />

zu erstellen. Die eine Rechnung beinhaltet die Montagetätigkeit und die zweite Rechnung<br />

führt den Warenwert auf. Zahlungen für die Montagetätigkeit werden nicht in die Bemessungsgrundlage<br />

für den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer einbezogen, sofern diese Tätigkeiten<br />

an den eingeführten Waren nach der Einfuhr vorgenommen werden und die Kosten<br />

für die Montagetätigkeiten in der Rechnung getrennt von dem für die eingeführten Waren<br />

gezahlten Preis ausgewiesen werden.<br />

öSterreiCh<br />

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