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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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SChweiz<br />

158<br />

Gehören Sie zu dem unter Punkt 2 genannten Personenkreis, wird es etwas komplizierter:<br />

Da Sie als Unternehmer die Absicht kundtun, Ihren Unternehmenssitz langfristig in die<br />

Schweiz zu verlagern, geht es um die Erteilung einer erstmaligen Bewilligung mit einer 6-<br />

bis 8-monatigen Gültigkeitsdauer (Jahresbewilligung L, 4 bis 12 Monate: violetter Ausweis)<br />

für die sogenannte Einrichtungszeit. Sie wird bei erfolgreicher Tätigkeitsaufnahme durch die<br />

5-jährige Aufenthaltsbewilligung (Jahresbewilligung B: grauer Ausweis oder Grenzgängerbewilligung:<br />

brauner Ausweis) abgelöst.<br />

Diesem Antrag muss nicht, wie bei dem unter Punkt 1 genannten Personenkreis, eine Meldung<br />

vorausgegangen sein.<br />

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beilegen:<br />

1. Passfoto<br />

2. Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte/des Personalausweises<br />

3. Businessplan<br />

4. Einkommens- und Vermögensnachweis<br />

5. Versicherungsnachweis (Kranken- und Unfallversicherung)<br />

6. für die Regelung nach Ablauf der Einrichtungszeit: Nachweis über die Errichtung eines<br />

Unternehmens oder einer Betriebsstätte in der Schweiz mit aktiver Geschäftstätigkeit<br />

(Handelsregisterauszug, Auftragsvolumen, Bilanz/Erfolgsrechnung, Steuerrechnung)<br />

Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz im benachbarten Ausland beibehalten wollen, ist zusätzlich<br />

eine Wohnsitzbescheinigung beizufügen. In Deutschland erhalten sie diese beim<br />

zuständigen Einwohnermeldeamt, in Österreich bei den jeweiligen Bezirksämtern. Stellen<br />

Sie das Gesuch vom Ausland aus, dann müssen die Unterlagen bei der Fremdenpolizeibehörde<br />

im Arbeitskanton eingereicht werden; die Adressen sind oben aufgeführt.<br />

Die Einwohnerkontrolle ist bei den jeweiligen Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen<br />

angesiedelt; die Adressen können Sie im (virtuellen) Telefonbuch finden.

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