oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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SChweiz<br />
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Gehören Sie zu dem unter Punkt 2 genannten Personenkreis, wird es etwas komplizierter:<br />
Da Sie als Unternehmer die Absicht kundtun, Ihren Unternehmenssitz langfristig in die<br />
Schweiz zu verlagern, geht es um die Erteilung einer erstmaligen Bewilligung mit einer 6-<br />
bis 8-monatigen Gültigkeitsdauer (Jahresbewilligung L, 4 bis 12 Monate: violetter Ausweis)<br />
für die sogenannte Einrichtungszeit. Sie wird bei erfolgreicher Tätigkeitsaufnahme durch die<br />
5-jährige Aufenthaltsbewilligung (Jahresbewilligung B: grauer Ausweis oder Grenzgängerbewilligung:<br />
brauner Ausweis) abgelöst.<br />
Diesem Antrag muss nicht, wie bei dem unter Punkt 1 genannten Personenkreis, eine Meldung<br />
vorausgegangen sein.<br />
Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beilegen:<br />
1. Passfoto<br />
2. Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte/des Personalausweises<br />
3. Businessplan<br />
4. Einkommens- und Vermögensnachweis<br />
5. Versicherungsnachweis (Kranken- und Unfallversicherung)<br />
6. für die Regelung nach Ablauf der Einrichtungszeit: Nachweis über die Errichtung eines<br />
Unternehmens oder einer Betriebsstätte in der Schweiz mit aktiver Geschäftstätigkeit<br />
(Handelsregisterauszug, Auftragsvolumen, Bilanz/Erfolgsrechnung, Steuerrechnung)<br />
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz im benachbarten Ausland beibehalten wollen, ist zusätzlich<br />
eine Wohnsitzbescheinigung beizufügen. In Deutschland erhalten sie diese beim<br />
zuständigen Einwohnermeldeamt, in Österreich bei den jeweiligen Bezirksämtern. Stellen<br />
Sie das Gesuch vom Ausland aus, dann müssen die Unterlagen bei der Fremdenpolizeibehörde<br />
im Arbeitskanton eingereicht werden; die Adressen sind oben aufgeführt.<br />
Die Einwohnerkontrolle ist bei den jeweiligen Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen<br />
angesiedelt; die Adressen können Sie im (virtuellen) Telefonbuch finden.