03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DeutSChLAnD<br />

!<br />

!<br />

60<br />

welche möglichkeiten gibt es, wenn ich Baustellenfahrzeuge und material mit<br />

nach Deutschland nehmen möchte?<br />

Fürstentum Liechtenstein und Schweiz<br />

Bei der Mitnahme von Materialien für den auszuführenden Auftrag oder von anderen Waren<br />

nach Deutschland sind Grenzformalitäten zu erfüllen (Handelsrechnung, Aus- und Einfuhrdeklaration,<br />

Warenverkehrsbescheinigung, Freipass, Carnet ATA). Für Berufsausrüstung wird<br />

die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt.<br />

Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn die Art und der Verwendungszweck der jeweiligen<br />

Berufsausrüstung spielen eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Art der Zollanmeldung<br />

(mündlich oder schriftlich) und der vollständigen Befreiung von Einfuhrabgaben. Deshalb<br />

ist es unbedingt erforderlich, sich im Voraus beim deutschen Zollamt über die jeweiligen<br />

Regelungen zu informieren. Die vollständige Befreiung von den Eingangsabgaben wird jedenfalls<br />

nicht für die Berufsausrüstung bewilligt, die zur gewerblichen Herstellung, zum Abpacken<br />

von Waren oder, soweit es sich nicht um Handwerkzeuge handelt, zur Ausbeutung<br />

von Bodenschätzen, für die Errichtung, Instandsetzung oder Instandhaltung von Gebäuden,<br />

zu Erdarbeiten oder zu ähnlichen Zwecken verwendet werden soll.<br />

Für detaillierte und fallbezogene Auskünfte über das Zollverfahren der vorübergehenden<br />

Verwendung steht Ihnen das Zoll-Infocenter zur Verfügung.<br />

Ein Unternehmen aus dem Fürstentum Liechtenstein oder aus der Schweiz, das mit dem<br />

Firmen-LKW Material nach Deutschland transportiert, kann das Fahrzeug formlos (ohne<br />

mündliche oder schriftliche Zollanmeldung) in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung<br />

mit vollständiger Befreiung von den Eingangsabgaben überführen. Die güterbeförderungsrechtlichen<br />

Bestimmungen sind jedoch zu beachten.<br />

ACHTUNG Dies gilt nicht für die auf dem Fahrzeug geladenen und nach Deutschland eingebrachten Waren.<br />

Diese sind der jeweiligen Eingangszollstelle Deutschlands vorzuführen und einer zulässigen zollrechtlichen<br />

Bestimmung zuzuführen.<br />

Gewerbliche Transporte (= Beförderung von Personen gegen Entgelt oder industrielle oder<br />

gewerbliche Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt) innerhalb Deutschlands sind<br />

im Rahmen der vorübergehenden Verwendung nur zulässig, wenn dafür gültige güterbeförderungsrechtliche<br />

Genehmigungen vorliegen.<br />

ACHTUNG Bei der Durchführung von Binnentransporten ohne entsprechende gültige Güterbeförderungsgenehmigungen<br />

entsteht für die betroffenen Fahrzeuge die Eingangsabgabenschuld! Die allgemeine maximale<br />

Verwendungsfrist in der vorübergehenden Verwendung beträgt für andere Waren als Beförderungsmittel<br />

grundsätzlich 24 Monate.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!