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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Fürstentum Liechtenstein und Schweiz<br />

Der Ursprungsnachweis EUR.1, auch Warenverkehrsbescheinigung genannt, dient dazu, die<br />

Präferenzeigenschaft einer Ware nachzuweisen. Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein<br />

gehören zu den Ländern, mit denen die EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat,<br />

d.h., dass unter bestimmten Voraussetzungen eine zollfreie bzw. zollbegünstigte Einfuhr von<br />

Waren ermöglicht wird. Eine Ware unterliegt allerdings nur dann der Präferenzbehandlung<br />

(Zollbefreiung oder Zollermäßigung), wenn ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt.<br />

Wann Waren Präferenzursprungseigenschaften besitzen, können Sie hier einsehen:<br />

> http://www.ihk-bonn.de/index.php?id=512&L=hlqchhpsts<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.ihk-bonn.de > Startseite > International>Export / Import > Zoll- und Verfahrensfragen ><br />

Warenursprungsarten im Ausland<br />

Folgender Ursprungsleitfaden kann Ihnen außerdem bei der Feststellung behilflich sein, ob<br />

Ihre Ware über einen präferenziellen Ursprung verfügt oder nicht. Nehmen Sie diesen Service<br />

der Eidgenössischen Zollverwaltung auf folgender Seite in Anspruch:<br />

> http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/abfertigungshilfen/00372/index.html?lang=de<br />

Die Ursprungserklärung ist folgendermaßen zu formulieren:<br />

„Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren,<br />

soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ..... 1a) Ursprungswaren sind.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

(Ort und Datum) (Unterschrift) “<br />

(Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckschrift).<br />

ACHTUNG Der Exporteur ist verpflichtet, eine Rechnungskopie mit dieser Erklärung mindestens drei Jahre<br />

lang aufzubewahren!<br />

Liegt der Warenwert über 10.300,- SFr., reicht der Vermerk auf der Rechnung nicht aus. Es<br />

muss das vorgesehene Formular (Warenverkehrsbescheinigung EUR1) verwendet werden.<br />

Antragsformulare für EUR.1 erhalten Sie unter:<br />

> http:://www.ezv.admin.ch / Geben Sie in die Suchmaske „Warenverkehrsbescheinigung“ ein.<br />

Österreich<br />

Die Warenverkehrsbescheinigung ist ein Präferenznachweis und wird daher nur für den Warenverkehr<br />

mit jenen Staaten, mit denen die Europäische Gemeinschaft Freihandels- und<br />

Präferenzabkommen abgeschlossen hat, benötigt. Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr<br />

sind Präferenznachweise nicht erforderlich.<br />

DeutSChLAnD<br />

57<br />

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