oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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LieChtenStein<br />
82<br />
vi. DienStLeiStunGSerBrinGunG in LieChtenStein<br />
Allgemeine Links<br />
Merkblatt der Wirtschaftskammer Vorarlberg „Arbeiten im Fürstentum Liechtenstein“:<br />
> http://infopool.wkv.at/easyLink/document.php?ID=eTBc0iNU&USER=AB<br />
Oder geben Sie „Arbeiten in Liechtenstein“ in die Suchmaske der folgenden Seite ein:<br />
> http://portal.wko.at/wk/startseite.wk<br />
1. umSAtzSteuer<br />
Grundsatz der umsatzsteuerlichen Regelung über grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />
ist, dass diese der Umsatzbesteuerung des Landes unterliegen, in dem der leistende Unternehmer<br />
sein Unternehmen betreibt. Diese an sich einfache Grundregel wird allerdings<br />
durch eine Vielzahl von den nachstehend angegebenen Ausnahmeregelungen außer Kraft<br />
gesetzt. Daher sollten Sie, bevor Sie den angeführten Grundsatz anwenden, stets prüfen, ob<br />
eine der zahlreichen Ausnahmen auf Ihre Art von Dienstleistung zutrifft. In Zweifelsfällen<br />
wenden Sie sich bitte an die Experten der Industrie- und Handelskammer in Ihrer Umgebung.<br />
Allgemein<br />
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist es wichtig, im Voraus zu klären, was Sie<br />
steuer- und abgaberechtlich zu beachten haben. Um die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung<br />
der grenzüberschreitenden Leistungen zu klären, sollten Sie berücksichtigen,<br />
1. in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und<br />
2. wie die jeweilige Rechnungsausstellung infolgedessen auszusehen hat.<br />
zählt meine erbrachte Dienstleistung zu den katalogleistungen?<br />
Katalogleistungen sind, abweichend von der Grundregel, in dem Land zu versteuern, in dem<br />
sich der Sitz des Leistungsempfängers befindet. Im Kapitel CH VI.1, Seite 177, erfahren Sie<br />
mehr zu den darunter fallenden Dienstleistungen.<br />
zählt meine erbrachte Dienstleistung zu den Grundstücksleistungen?<br />
Im Kapitel CH VI.1, Seite 178, erhalten Sie die notwendigen Informationen, um welche<br />
Leistungen es sich hierbei handelt und was Sie betreffend der Steuerpflicht zu beachten<br />
haben.<br />
umsatzsteuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen<br />
Es gelten die gleichen Regelungen wie in der Schweiz. Dienstleistungen, die von ausländischen<br />
Unternehmen im Fürstentum Liechtenstein erbracht werden, sind, wenn sie unter<br />
der 75.000 SFr.-Grenze liegen, nicht im Fürstentum Liechtenstein zu versteuern.<br />
Steuerpflichtig ist im Fürstentum Liechtenstein, wer zur Erzielung von Einnahmen eine<br />
gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, auch wenn die Gewinnabsicht<br />
fehlt. Dies gilt jedoch nur, sofern die Lieferungen, Dienstleistungen und der Eigenverbrauch<br />
im Inland jährlich einen Gesamtwert von 75.000 SFr. übersteigen.