03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LieChtenStein<br />

82<br />

vi. DienStLeiStunGSerBrinGunG in LieChtenStein<br />

Allgemeine Links<br />

Merkblatt der Wirtschaftskammer Vorarlberg „Arbeiten im Fürstentum Liechtenstein“:<br />

> http://infopool.wkv.at/easyLink/document.php?ID=eTBc0iNU&USER=AB<br />

Oder geben Sie „Arbeiten in Liechtenstein“ in die Suchmaske der folgenden Seite ein:<br />

> http://portal.wko.at/wk/startseite.wk<br />

1. umSAtzSteuer<br />

Grundsatz der umsatzsteuerlichen Regelung über grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />

ist, dass diese der Umsatzbesteuerung des Landes unterliegen, in dem der leistende Unternehmer<br />

sein Unternehmen betreibt. Diese an sich einfache Grundregel wird allerdings<br />

durch eine Vielzahl von den nachstehend angegebenen Ausnahmeregelungen außer Kraft<br />

gesetzt. Daher sollten Sie, bevor Sie den angeführten Grundsatz anwenden, stets prüfen, ob<br />

eine der zahlreichen Ausnahmen auf Ihre Art von Dienstleistung zutrifft. In Zweifelsfällen<br />

wenden Sie sich bitte an die Experten der Industrie- und Handelskammer in Ihrer Umgebung.<br />

Allgemein<br />

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist es wichtig, im Voraus zu klären, was Sie<br />

steuer- und abgaberechtlich zu beachten haben. Um die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung<br />

der grenzüberschreitenden Leistungen zu klären, sollten Sie berücksichtigen,<br />

1. in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und<br />

2. wie die jeweilige Rechnungsausstellung infolgedessen auszusehen hat.<br />

zählt meine erbrachte Dienstleistung zu den katalogleistungen?<br />

Katalogleistungen sind, abweichend von der Grundregel, in dem Land zu versteuern, in dem<br />

sich der Sitz des Leistungsempfängers befindet. Im Kapitel CH VI.1, Seite 177, erfahren Sie<br />

mehr zu den darunter fallenden Dienstleistungen.<br />

zählt meine erbrachte Dienstleistung zu den Grundstücksleistungen?<br />

Im Kapitel CH VI.1, Seite 178, erhalten Sie die notwendigen Informationen, um welche<br />

Leistungen es sich hierbei handelt und was Sie betreffend der Steuerpflicht zu beachten<br />

haben.<br />

umsatzsteuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen<br />

Es gelten die gleichen Regelungen wie in der Schweiz. Dienstleistungen, die von ausländischen<br />

Unternehmen im Fürstentum Liechtenstein erbracht werden, sind, wenn sie unter<br />

der 75.000 SFr.-Grenze liegen, nicht im Fürstentum Liechtenstein zu versteuern.<br />

Steuerpflichtig ist im Fürstentum Liechtenstein, wer zur Erzielung von Einnahmen eine<br />

gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, auch wenn die Gewinnabsicht<br />

fehlt. Dies gilt jedoch nur, sofern die Lieferungen, Dienstleistungen und der Eigenverbrauch<br />

im Inland jährlich einen Gesamtwert von 75.000 SFr. übersteigen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!