oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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SChweiz<br />
150<br />
i. meLDePFLiCht<br />
Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, nimmt sie eine Art Inselposition<br />
innerhalb der EU ein.<br />
Im Rahmen der bilateralen Verträge findet jedoch eine schrittweise Angleichung an die EU<br />
statt. Die Einführung der Personenfreizügigkeit wird langfristig für EU-Bürger und Schweizer<br />
die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen herbeiführen. Bis zur<br />
vollständigen Umsetzung (2014) gelten jedoch noch zahlreiche Übergangsregelungen, die<br />
stufenweise aufgehoben werden sollen.<br />
Seit dem 01.06.2004 ist der bürokratische Aufwand zur Durchführung von Dienstleistungen<br />
in der Schweiz deutlich geringer: Statt der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen<br />
genügt ab sofort eine einfache Meldung der Aufträge und der ausführenden<br />
Personen.<br />
Das Schweizer Entsendegesetz setzt Mindeststandards für Entlohnung, Arbeits- und Ruhezeiten,<br />
Urlaubsregelungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,<br />
Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Jugendlichen und Kindern sowie zur Antidiskriminierung<br />
fest.<br />
Die Aufrechterhaltung der Meldepflicht soll die Schweizer Arbeitsmarktbehörden und<br />
die Ausländerbehörden über die Einreise von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />
informieren und es gegebenenfalls ermöglichen, Kontrollen hinsichtlich des<br />
Schweizer Entsendegesetzes durchzuführen.<br />
All diese Maßnahmen gelten für EU-/EFTA-Bürger; für Personen aus Drittstaaten gibt es besondere<br />
Regelungen.<br />
Hier ein kurzer Überblick über die Entwicklungen im Rahmen der bilateralen Verträge zwischen<br />
der Schweiz und der Europäischen Union:<br />
01.06.2002 – 31.05.2004 Kontingente mit Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und<br />
Arbeitsbedingungen im Vorfeld<br />
01.06.2004 – 31.05.2007 keine vorherige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingun-<br />
gen mehr, kein Inländervorrang mehr<br />
seit 01.07.2007 Kontingente entfallen<br />
seit 2009 bei übermäßiger Zuwanderung Einführung erneuter Kontin-<br />
gente möglich<br />
ab 2014 endgültige Freiheit des Personenverkehrs<br />
Mehr dazu: > http://www.europa.admin.ch/themen/00500/00506/00519/index.html?lang=de<br />
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