03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SChweiz<br />

150<br />

i. meLDePFLiCht<br />

Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, nimmt sie eine Art Inselposition<br />

innerhalb der EU ein.<br />

Im Rahmen der bilateralen Verträge findet jedoch eine schrittweise Angleichung an die EU<br />

statt. Die Einführung der Personenfreizügigkeit wird langfristig für EU-Bürger und Schweizer<br />

die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen herbeiführen. Bis zur<br />

vollständigen Umsetzung (2014) gelten jedoch noch zahlreiche Übergangsregelungen, die<br />

stufenweise aufgehoben werden sollen.<br />

Seit dem 01.06.2004 ist der bürokratische Aufwand zur Durchführung von Dienstleistungen<br />

in der Schweiz deutlich geringer: Statt der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen<br />

genügt ab sofort eine einfache Meldung der Aufträge und der ausführenden<br />

Personen.<br />

Das Schweizer Entsendegesetz setzt Mindeststandards für Entlohnung, Arbeits- und Ruhezeiten,<br />

Urlaubsregelungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,<br />

Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Jugendlichen und Kindern sowie zur Antidiskriminierung<br />

fest.<br />

Die Aufrechterhaltung der Meldepflicht soll die Schweizer Arbeitsmarktbehörden und<br />

die Ausländerbehörden über die Einreise von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

informieren und es gegebenenfalls ermöglichen, Kontrollen hinsichtlich des<br />

Schweizer Entsendegesetzes durchzuführen.<br />

All diese Maßnahmen gelten für EU-/EFTA-Bürger; für Personen aus Drittstaaten gibt es besondere<br />

Regelungen.<br />

Hier ein kurzer Überblick über die Entwicklungen im Rahmen der bilateralen Verträge zwischen<br />

der Schweiz und der Europäischen Union:<br />

01.06.2002 – 31.05.2004 Kontingente mit Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und<br />

Arbeitsbedingungen im Vorfeld<br />

01.06.2004 – 31.05.2007 keine vorherige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingun-<br />

gen mehr, kein Inländervorrang mehr<br />

seit 01.07.2007 Kontingente entfallen<br />

seit 2009 bei übermäßiger Zuwanderung Einführung erneuter Kontin-<br />

gente möglich<br />

ab 2014 endgültige Freiheit des Personenverkehrs<br />

Mehr dazu: > http://www.europa.admin.ch/themen/00500/00506/00519/index.html?lang=de<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.europa.admin.ch > Themen > Bilaterale Abkommen > Einzelne Abkommen > Personenfreizügigkeit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!