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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Freistellungsverfahren sowie die notwendigen<br />

Formuare:<br />

> http://www.buak.at/servlet/ContentServer?pagename=BUAK/Page/Index&n=BUAK_6.5<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.buak.at > Europaverfahren > weitere Institutionen<br />

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an die:<br />

Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />

Kliebergasse 1a<br />

1050 Wien<br />

Österreich<br />

Tel.: 0043-(0)5795795000<br />

Fax: 0043-(0)57957995099<br />

Telefonische Sprechzeiten sind:<br />

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 15.00<br />

Mittwoch:08.00 - 18.00<br />

Freitag: 08.00 - 12.00<br />

E-Mail: kundendienst@buak.at<br />

http://www.buak.at<br />

Entsendung von Bauarbeitern aus dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz<br />

Zwischen diesen beiden Staaten und Österreich bestehen keine zwischenstaatlichen Abkommen.<br />

Das bedeutet, dass schweizerische und liechtensteinische Unternehmer keinen<br />

Freistellungsauftrag stellen können und die entsprechenden Beträge direkt an die BUAK<br />

abführen müssen. Die entsprechenden Stellen, bei denen Sie sich eingehender informieren<br />

können, entnehmen Sie bitte dem Adressverzeichnis.<br />

3. BeSonDere reGeLunGen Für DrittStAAtSAnGehöriGe<br />

eu-entsendebestätigung<br />

Wenn Sie Arbeitskräfte aus einem Drittstaat<br />

zur Auftragserfüllung nach Österreich entsenden,<br />

müssen Sie die Aufnahme der Beschäftigung<br />

beim Arbeitsmarktservice anzeigen.<br />

Daraufhin erhalten Sie eine EU-Entsendebestätigung,<br />

die jedoch nicht zu verwechseln ist mit<br />

dem Dokument E 101, welches die Zugehörig-<br />

BEISPIEL<br />

Als Kleinunternehmer haben Sie eine Schreinerei<br />

in der Schweiz und möchten gerne eine selbstgefertigte<br />

Küche in einer Firma in Österreich einbauen.<br />

Sie beschäftigen in Ihrem Betrieb einen<br />

Mitarbeiter aus Senegal. Was müssen Sie tun?<br />

Antwort: Sie müssen für Ihren Mitarbeiter eine<br />

EU-Entsendebestätigung einholen.<br />

keit Ihrer entsandten Mitarbeiter zu einer Krankenkasse bestätigt.<br />

Folgende Dokumente müssen Sie Ihrer Anzeige beilegen:<br />

· Nachweis darüber, dass der Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr in Ihrem Betrieb<br />

in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht oder mit Ihnen einen unbefris-<br />

teten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat<br />

öSterreiCh<br />

97

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