oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Freistellungsverfahren sowie die notwendigen<br />
Formuare:<br />
> http://www.buak.at/servlet/ContentServer?pagename=BUAK/Page/Index&n=BUAK_6.5<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.buak.at > Europaverfahren > weitere Institutionen<br />
Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an die:<br />
Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />
Kliebergasse 1a<br />
1050 Wien<br />
Österreich<br />
Tel.: 0043-(0)5795795000<br />
Fax: 0043-(0)57957995099<br />
Telefonische Sprechzeiten sind:<br />
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 15.00<br />
Mittwoch:08.00 - 18.00<br />
Freitag: 08.00 - 12.00<br />
E-Mail: kundendienst@buak.at<br />
http://www.buak.at<br />
Entsendung von Bauarbeitern aus dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz<br />
Zwischen diesen beiden Staaten und Österreich bestehen keine zwischenstaatlichen Abkommen.<br />
Das bedeutet, dass schweizerische und liechtensteinische Unternehmer keinen<br />
Freistellungsauftrag stellen können und die entsprechenden Beträge direkt an die BUAK<br />
abführen müssen. Die entsprechenden Stellen, bei denen Sie sich eingehender informieren<br />
können, entnehmen Sie bitte dem Adressverzeichnis.<br />
3. BeSonDere reGeLunGen Für DrittStAAtSAnGehöriGe<br />
eu-entsendebestätigung<br />
Wenn Sie Arbeitskräfte aus einem Drittstaat<br />
zur Auftragserfüllung nach Österreich entsenden,<br />
müssen Sie die Aufnahme der Beschäftigung<br />
beim Arbeitsmarktservice anzeigen.<br />
Daraufhin erhalten Sie eine EU-Entsendebestätigung,<br />
die jedoch nicht zu verwechseln ist mit<br />
dem Dokument E 101, welches die Zugehörig-<br />
BEISPIEL<br />
Als Kleinunternehmer haben Sie eine Schreinerei<br />
in der Schweiz und möchten gerne eine selbstgefertigte<br />
Küche in einer Firma in Österreich einbauen.<br />
Sie beschäftigen in Ihrem Betrieb einen<br />
Mitarbeiter aus Senegal. Was müssen Sie tun?<br />
Antwort: Sie müssen für Ihren Mitarbeiter eine<br />
EU-Entsendebestätigung einholen.<br />
keit Ihrer entsandten Mitarbeiter zu einer Krankenkasse bestätigt.<br />
Folgende Dokumente müssen Sie Ihrer Anzeige beilegen:<br />
· Nachweis darüber, dass der Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr in Ihrem Betrieb<br />
in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht oder mit Ihnen einen unbefris-<br />
teten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat<br />
öSterreiCh<br />
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