oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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Nähere Informationen zum ausländischen Abnehmer, Ausfuhrnachweis, Buchnachweis, zur<br />
Abwicklung mit dem Kunden und Rechnungsausstellung erhalten Sie auf der Internetseite<br />
der österreichischen Wirtschaftskammer:<br />
> http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=3357<br />
> http://portal.wko.at > Außenwirtschaft > Import-Export Informationen: Handelsabkommen EU-<br />
Drittstaaten<br />
2. einFuhr in Die SChweiz<br />
einfuhrdeklaration<br />
Für die Einfuhr in die Schweiz benötigen Sie eine Einfuhrzollanmeldung. Diese müssen Sie<br />
mit zwei Originalen der Handelsrechnung, dem Lieferschein und evtl. den Ursprungsnachweisen<br />
beim Grenzzollamt vorlegen.<br />
Zur Anmeldung muss das ausgefüllte Einheitsdokument 11.010 vorgelegt werden. Beachten<br />
Sie bitte, dass aufgrund der Umstellung auf das elektronische Zollverfahren immer<br />
mehr schriftliche Formalitäten abgebaut werden. Daher ist es ratsam, sich bei der Eidgenössischen<br />
Zollverwaltung über den aktuellen Stand der Bestimmungen für die Einfuhr zu<br />
informieren.<br />
Sie können die Schweizer Einfuhrdeklaration an allen größeren Grenzübergängen von dort<br />
ansässigen Speditionen tätigen lassen, wenn Ihnen die Vielzahl der zu erstellenden Nachweise<br />
Probleme bereiten sollte. Nach welchen Richtlinien die einzelnen Speditionen abrechnen,<br />
ist sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall zu empfehlen, dass Sie<br />
sich, bevor Sie einen Export tätigen wollen, bei verschiedenen Speditionen erkundigen. Dies<br />
ist nicht nur im Hinblick auf die Höhe der für Sie entstehenden Kosten sinnvoll, sondern<br />
auch wegen der fachkundigen Beratung darüber, welche Zeugnisse, Dokumente und Nachweise<br />
eventuell noch vorzulegen sind.<br />
mehrwertsteuer und zoll<br />
ACHTUNG Am 27.09.2009 hat das Schweizer Volk einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer von 2011<br />
bis 2017 zur Zusatzfinanzierung der Invalidensteuer zugestimmt. Der Normalsatz beträgt damit während<br />
dieser Zeit 8%, der reduzierte Satz 2,5% und der Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen 3,8%.<br />
Für alle Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, erheben die Schweizer Zollbehörden<br />
an der Grenze 7,6% Mehrwertsteuer bzw. den reduzierten Satz von 2,4%.<br />
Für Waren, deren Ursprung im Präferenzabkommen der Schweiz mit der EU geregelt ist,<br />
muss kein Zoll gezahlt werden. Allerdings muss für diesen Nachweis die Warenverkehrsbescheinigung<br />
EUR.1 beantragt werden.<br />
SChweiz<br />
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