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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Nähere Informationen zum ausländischen Abnehmer, Ausfuhrnachweis, Buchnachweis, zur<br />

Abwicklung mit dem Kunden und Rechnungsausstellung erhalten Sie auf der Internetseite<br />

der österreichischen Wirtschaftskammer:<br />

> http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=3357<br />

> http://portal.wko.at > Außenwirtschaft > Import-Export Informationen: Handelsabkommen EU-<br />

Drittstaaten<br />

2. einFuhr in Die SChweiz<br />

einfuhrdeklaration<br />

Für die Einfuhr in die Schweiz benötigen Sie eine Einfuhrzollanmeldung. Diese müssen Sie<br />

mit zwei Originalen der Handelsrechnung, dem Lieferschein und evtl. den Ursprungsnachweisen<br />

beim Grenzzollamt vorlegen.<br />

Zur Anmeldung muss das ausgefüllte Einheitsdokument 11.010 vorgelegt werden. Beachten<br />

Sie bitte, dass aufgrund der Umstellung auf das elektronische Zollverfahren immer<br />

mehr schriftliche Formalitäten abgebaut werden. Daher ist es ratsam, sich bei der Eidgenössischen<br />

Zollverwaltung über den aktuellen Stand der Bestimmungen für die Einfuhr zu<br />

informieren.<br />

Sie können die Schweizer Einfuhrdeklaration an allen größeren Grenzübergängen von dort<br />

ansässigen Speditionen tätigen lassen, wenn Ihnen die Vielzahl der zu erstellenden Nachweise<br />

Probleme bereiten sollte. Nach welchen Richtlinien die einzelnen Speditionen abrechnen,<br />

ist sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall zu empfehlen, dass Sie<br />

sich, bevor Sie einen Export tätigen wollen, bei verschiedenen Speditionen erkundigen. Dies<br />

ist nicht nur im Hinblick auf die Höhe der für Sie entstehenden Kosten sinnvoll, sondern<br />

auch wegen der fachkundigen Beratung darüber, welche Zeugnisse, Dokumente und Nachweise<br />

eventuell noch vorzulegen sind.<br />

mehrwertsteuer und zoll<br />

ACHTUNG Am 27.09.2009 hat das Schweizer Volk einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer von 2011<br />

bis 2017 zur Zusatzfinanzierung der Invalidensteuer zugestimmt. Der Normalsatz beträgt damit während<br />

dieser Zeit 8%, der reduzierte Satz 2,5% und der Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen 3,8%.<br />

Für alle Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, erheben die Schweizer Zollbehörden<br />

an der Grenze 7,6% Mehrwertsteuer bzw. den reduzierten Satz von 2,4%.<br />

Für Waren, deren Ursprung im Präferenzabkommen der Schweiz mit der EU geregelt ist,<br />

muss kein Zoll gezahlt werden. Allerdings muss für diesen Nachweis die Warenverkehrsbescheinigung<br />

EUR.1 beantragt werden.<br />

SChweiz<br />

187<br />

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