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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Standards, die in Österreich<br />

gelten und die Sie unbedingt einhalten sollten:<br />

1. Urlaubsanspruch: beträgt in Österreich 30 Werktage. Die laufenden Bezüge werden auch<br />

im Urlaub weiter gezahlt. Neben Erholungsurlaub gibt es Ansprüche auf Freistellung zur<br />

Pflege Angehöriger (erkrankte Kinder etc.). Hier räumen die österreichischen Bestim-<br />

mungen dem Arbeitnehmer pro Jahr einen Anspruch bis zur Höchstdauer seiner wö-<br />

chentlichen Arbeitszeit ein.<br />

2. Arbeitszeit: beträgt 8 Stunden am Tag. Pro Woche dürfen maximal 40 Stunden gearbei-<br />

tet werden. Die Arbeitszeit sollte auf 5 Tage/Woche verteilt werden. Ausnahmeregeln<br />

sind genehmigt, wenn es notwendig erscheint; Überstunden werden extra vergütet.<br />

3. Lohnfortzahlung: Bei Krankheit zu 100% oder bei längerer Krankheit in Form von Kran-<br />

kengeld aus der Sozialversicherung.<br />

4. Lohn: Im „Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz“ ist festgeschrieben, wie mit der Fest-<br />

legung des Lohnes zu verfahren ist. Ein entsandter Arbeitnehmer ist mindestens so zu<br />

vergüten, dass ihm das „gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertrag-<br />

liche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Ar-<br />

beitgebern“ bezahlt wird.<br />

ACHTUNG Wenn Sie Informationen zu Kollektivverträgen (einschließlich Mindestlöhnen) benötigen, dann<br />

wenden Sie sich bitte an die regional zuständige Wirtschaftskammer, die Sie unter folgendem Link finden:<br />

> http://portal.wko.at/portal.wk<br />

6. FriSten Für GrenzüBerGreiFenDeS ArBeiten<br />

Bei einer Einhaltung der Meldepflichten und der gewerblichen Voraussetzungen sind formal<br />

keine Grenzen gesetzt.<br />

öSterreiCh<br />

99<br />

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