oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Standards, die in Österreich<br />
gelten und die Sie unbedingt einhalten sollten:<br />
1. Urlaubsanspruch: beträgt in Österreich 30 Werktage. Die laufenden Bezüge werden auch<br />
im Urlaub weiter gezahlt. Neben Erholungsurlaub gibt es Ansprüche auf Freistellung zur<br />
Pflege Angehöriger (erkrankte Kinder etc.). Hier räumen die österreichischen Bestim-<br />
mungen dem Arbeitnehmer pro Jahr einen Anspruch bis zur Höchstdauer seiner wö-<br />
chentlichen Arbeitszeit ein.<br />
2. Arbeitszeit: beträgt 8 Stunden am Tag. Pro Woche dürfen maximal 40 Stunden gearbei-<br />
tet werden. Die Arbeitszeit sollte auf 5 Tage/Woche verteilt werden. Ausnahmeregeln<br />
sind genehmigt, wenn es notwendig erscheint; Überstunden werden extra vergütet.<br />
3. Lohnfortzahlung: Bei Krankheit zu 100% oder bei längerer Krankheit in Form von Kran-<br />
kengeld aus der Sozialversicherung.<br />
4. Lohn: Im „Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz“ ist festgeschrieben, wie mit der Fest-<br />
legung des Lohnes zu verfahren ist. Ein entsandter Arbeitnehmer ist mindestens so zu<br />
vergüten, dass ihm das „gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertrag-<br />
liche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Ar-<br />
beitgebern“ bezahlt wird.<br />
ACHTUNG Wenn Sie Informationen zu Kollektivverträgen (einschließlich Mindestlöhnen) benötigen, dann<br />
wenden Sie sich bitte an die regional zuständige Wirtschaftskammer, die Sie unter folgendem Link finden:<br />
> http://portal.wko.at/portal.wk<br />
6. FriSten Für GrenzüBerGreiFenDeS ArBeiten<br />
Bei einer Einhaltung der Meldepflichten und der gewerblichen Voraussetzungen sind formal<br />
keine Grenzen gesetzt.<br />
öSterreiCh<br />
99<br />
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