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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Welche Meldepflichten Sie im Einzelnen für Ihre Tätigkeiten einzuhalten haben, erfahren Sie<br />

unter dem folgendem Link. Hier können Sie sich auch gleich die passenden Formulare oder<br />

Vordrucke für die jeweiligen Meldungen ausdrucken:<br />

> http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Service/Formulare/default.htm<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.arbeitsinspektion.gv.at > Service > Formulare > Meldepflichten im Arbeitsschutz (Formulare)<br />

Das für Sie zuständige Arbeitsinspektorat finden Sie hier:<br />

> http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsinspektion/Standorte/default.htm<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.arbeitsinspektion.gv.at > Arbeitsinspektion > Standorte und Kontakte > Standorte der Arbeitsinspektorate<br />

meldung bei der Bauarbeiter-, urlaubs- und Abfertigungskasse<br />

Die primäre Aufgabe der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ist die Verrechnung<br />

von Urlaubsentgelten, Abfertigungen, Winter- und Feiertags- sowie Schlechtwetterentschädigungen<br />

für Bauarbeiter. Hierbei werden die Beitragszahlungen der Arbeitgeber<br />

durch die BUAK organisiert, das einbezahlte Kapital verwaltet und veranlagt sowie im<br />

Falle der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Arbeitnehmer verrechnet.<br />

Möchten Sie mehr über diese Institution erfahren? Dann informieren Sie sich hier:<br />

> http://www.buak.at<br />

Es kann hier keine Definition darüber abgegeben werden, welche Tätigkeiten letztendlich<br />

zu „Baustellenarbeiten“ gerechnet werden können. Es gelten unterschiedliche Regelungen<br />

in Österreich und Deutschland. So kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie als Unternehmer<br />

für Mitarbeiter, für die Sie in Deutschland keine Abgaben an die SOKA-BAU abführen<br />

müssen, in Österreich beitragspflichtig werden und eine Freistellung, wie unten beschrieben,<br />

nicht erreicht werden kann.<br />

ACHTUNG Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Auftragsbeginn über dieses Thema bei der Bauarbeiter-,<br />

Urlaubs- und Abfertigungskasse.<br />

Auskunft gibt Ihnen:<br />

Frau Mag. Khasai Moghadam<br />

Tel.: 0043-(0)5795791810<br />

Fax: 0043-(0)57957991898<br />

E-Mail: r.khasai@buak.at<br />

Entsendung von Bauarbeitern aus Deutschland<br />

Zwischen den beiden für die Angelegenheiten der Bauarbeiter zuständigen österreichischen<br />

und deutschen Kassen existiert ein Abkommen. Wenn Sie aus Deutschland Mitarbeiter Ihres<br />

Betriebes nach Österreich zu Arbeiten auf eine Baustelle entsenden, dann besteht die Möglichkeit,<br />

eine Freistellung zu erwirken, sofern Sie nachweisen können, dass Sie die Beiträge für<br />

das Urlaubskassenverfahren an die SOKA-BAU in Deutschland abführen.

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