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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Zur Anmeldung legen Sie die Ausfuhranmeldung (0733 und evt. 0734) vor. Blatt 1 und 2 werden<br />

von der Ausfuhrzollstelle einbehalten, das dritte Exemplar erhalten Sie abgestempelt<br />

zurück. Mit ihm melden Sie dann Ihre Waren endgültig an der Grenze ab.<br />

Informieren Sie sich ausführlich hier:<br />

> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/b0_anmeldeformen/index.html<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.zoll.de > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > Formen der Zollanmeldung<br />

Österreich<br />

Für Waren, deren Gesamtwert 1.000 € nicht übersteigt, genügt eine mündliche Zollanmeldung.<br />

Steigt der Gesamtwert über diese Grenze hinaus, so ist grundsätzlich eine schriftliche<br />

Anmeldung unter Verwendung des Einheitspapiers erforderlich (Bestell-Nr. Za 58 A – erhältlich<br />

u.a. beim Zollverlag Kitzler, Wien). Bei Ausfüllung von Hand ist das Formular AT-H, bei<br />

maschineller Ausfüllung das Formular AT-M zu verwenden. Zur schriftlichen Anmeldung<br />

dienen die Exemplare 1, 2 und 3 des Einheitspapiers. Blatt 1 verbleibt beim Zollamt. Blatt 2<br />

dient der handelsstatistischen Erfassung der Ausfuhrwaren (EXTRASTAT). Auf Blatt 3 wird<br />

der Abfertigungsbefund vermerkt. Es verbleibt beim Anmelder und dient auch als Ausfuhrnachweis<br />

für Umsatzsteuerzwecke.<br />

Bei einem Warenwert von mehr als 3.000 € ist die schriftliche Ausfuhranmeldung bei jenem<br />

Zollamt (Ausfuhrzollstelle) abzugeben, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie als Ausführer Ihren<br />

Firmen- oder Wohnsitz haben oder wo die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen<br />

werden. Das Zollamt an der EU-Außengrenze (Ausgangszollstelle) überwacht den Austritt<br />

über die Gemeinschaftsgrenze und bestätigt diesen. Bei Sendungen unter dieser Wertgrenze<br />

genügt die Abgabe der Anmeldung bei der Ausgangszollstelle.<br />

Ergänzend zur Anmeldung sind die Exportrechnung (2-fach), die Beförderungspapiere sowie<br />

Unterlagen zur Anwendung der Ausfuhrbestimmungen, wie Ausfuhrbewilligungen, Deklarationen<br />

etc., vorzulegen. Welche Dokumente das sind, ist dem österreichischen Gebrauchszolltarif<br />

zu entnehmen.<br />

Informieren Sie sich ausführlicher hier:<br />

> http://www.bmf.gv.at/zoll/wirtschaft/verfahren/einfuhr/zollanmeldung/_start.htm<br />

> http://www.bmf.gv.at > Wirtschaft > Überführung in ein Zollverfahren > Überführung in den freien Verkehr<br />

was ist unter dem Ausdruck „ermächtigter Ausführer“ zu verstehen?<br />

Wenn Sie häufig Ursprungswaren ausführen, kann Ihnen die Zollbehörde die Bewilligung erteilen,<br />

Ursprungserklärungen auf den Rechnungen abzugeben, selbst wenn die Wertgrenze<br />

der Ursprungswaren 6.000 € übersteigt.<br />

SChweiz<br />

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