oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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DeutSChLAnD<br />
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Für Anfragen wenden Sie sich bitte an:<br />
Kundenadministration<br />
Zollamt Eisenstadt Zollstelle Heiligenkreuz<br />
CC Kundenadministration<br />
Tel.: 0043-(0)151433563052<br />
Erreichbarkeit:<br />
Montag bis Freitag: 07:00 – 17:00<br />
Fürstentum Liechtenstein und Schweiz<br />
Liechtensteinische und schweizerische Unternehmen benötigen für die Ausfuhr von Waren<br />
ins Ausland keine Zollnummer, wie Sie in Deutschland vorgeschrieben ist. Die Zollnummer,<br />
die als Identifikationszeichen verwendet wird, ist nicht zu verwechseln mit der Zolltarifnummer.<br />
Die Zolltarifnummer ermittelt man, wenn Sie beispielsweise den Tarif der zu exportierenden<br />
Waren erfahren möchten.<br />
Ausfuhranmeldung<br />
Fürstentum Liechtenstein und Schweiz<br />
Bei einem Warenwert ab 1.500 SFr. ist neben der Handelsrechnung ein Formblatt (11.030 ED-<br />
Einzelgarnitur/Ausfuhr) zur Anmeldung der Waren notwendig. Dieses können Sie bei der<br />
Eidgenössischen Zollverwaltung gegen Entgelt (0,3 SFr. inkl. MwSt.) beziehen. Liegt der Gesamtwert<br />
der Ware unter 1.500 SFr., reicht es aus, wenn Sie die Ausfuhr mündlich anmelden.<br />
Es wird Ihnen jedoch empfohlen, sich trotzdem mit diesem Formblatt anzumelden, da Sie als<br />
vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer neben der Handelsrechnung einen zusätzlichen<br />
Nachweis in der Hand haben. Auf folgender Seite können Sie die notwendigen Formulare,<br />
die zur Ausfuhr benötigt werden, herunterladen und gleichzeitig kaufen:<br />
> http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/shop/00010/index.html?lang=de<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.ezv.admin.ch > Startseite > Dienstleistungen > Publikationen und Formulare bestellen ><br />
Formulare Firmen<br />
Es ist zu empfehlen, sich im Voraus bei der Eidgenössischen Zollverwaltung über den Ablauf<br />
der Zollanmeldung zur Warenausfuhr zu informieren. Eine telefonische Auskunft von Experten<br />
im Bereich „Ausfuhr“ ist ratsam. Angaben zu Adresse, Telefonnummer und Internetseite<br />
finden Sie im Adressverzeichnis.<br />
Österreich<br />
In Bezug auf Ihre unternehmerische Tätigkeit mit Geschäftspartnern aus Deutschland werden<br />
beim Warenverkehr keine Zollpapiere durch die Zollverwaltung verlangt, sofern es sich nicht<br />
um verbrauchssteuerpflichtige Waren wie z. B. Alkohol oder Tabak handelt. In solchen Fällen<br />
wenden Sie sich bitte an das Zoll-Infocenter in Offenbach (siehe Adressverzeichnis). Auf der<br />
Internetseite des Zoll-Infocenters finden Sie außerdem ausführliche Informationen zu „Verbrauchssteuern“:<br />
> http://www.zoll.de/infocenter/index.html<br />
> http://www.zoll.de/mod_sitemap/index.html