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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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SChweiz<br />

154<br />

Falls Sie nicht über einen eigenen Internetzugang verfügen, besteht auch die Möglichkeit,<br />

dass Sie die entsprechenden Formulare beim Bundesamt für Migration telefonisch oder<br />

postalisch anfordern und sie dann per Post oder Fax verschicken.<br />

Bundesamt für Migration (BFM)<br />

Quellenweg 6<br />

3003 Bern-Wabern<br />

Schweiz<br />

Tel.: 0041-(0)313251111<br />

Fax: 0041-(0)313259379<br />

E-Mail: info@bfm.admin.ch<br />

www.bfm.admin.ch<br />

Bei dieser Art von Meldung (konventionell) ist zu beachten, dass Sie die zuständige kantonale<br />

Behörde anhand einer ebenfalls auf der Homepage hinterlegten Liste noch auswählen<br />

müssen.<br />

Die Gebühr für die Bestätigung dieser Form der Meldung beträgt 25 SFr. Es ist ratsam, ausdrücklich<br />

eine Bestätigung der Meldung zu verlangen. Falls der Auftrag wider Erwarten die<br />

90-Tage-Grenze überschreiten sollte, brauchen Sie diese Bestätigung um eine Ausländerbewilligung<br />

EG/EFTA zu beantragen.<br />

was habe ich zu beachten, wenn ich für einen Auftrag eine tätigkeit über einen<br />

zeitraum von 10 tagen gemeldet habe, die Arbeiten jedoch wider erwarten bereits<br />

nach 5 tagen fertiggestellt sind?<br />

Wenn ein Auftrag schneller als erwartet fertiggestellt wurde, sollten Sie dies unmittelbar<br />

nach Fertigstellen der Arbeiten der zuständigen kantonalen Behörde (Adressen s.o.) melden,<br />

damit das „Guthaben“ hinsichtlich des 90-Tage-Kontos berücksichtigt wird und Ihnen<br />

gutgeschrieben werden kann. Die schnellere Abwicklung lässt sich gegebenenfalls durch<br />

Rapportzettel nachweisen.<br />

5. ArBeitnehmerSChutzBeStimmunGen<br />

Das Entsendegesetz regelt diese Standards.<br />

Im Wesentlichen geht es um die Regelung von:<br />

· minimaler Entlohnung<br />

· Arbeits- und Ruhezeit<br />

· Mindesturlaub<br />

· Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz<br />

· Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen<br />

· Antidiskriminierung, namentlich Gleichbehandlung von Mann und Frau<br />

Die Entlohnung bemisst sich nach den in der Schweiz branchenspezifischen allgemeinverbindlichen<br />

Gesamtarbeitsverträgen. Mehr dazu unter:<br />

> http://www.seco-admin.ch / Gehen Sie auf „Themen“ > „Arbeit“ > „Arbeitsrecht“

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