oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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SChweiz<br />
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Falls Sie nicht über einen eigenen Internetzugang verfügen, besteht auch die Möglichkeit,<br />
dass Sie die entsprechenden Formulare beim Bundesamt für Migration telefonisch oder<br />
postalisch anfordern und sie dann per Post oder Fax verschicken.<br />
Bundesamt für Migration (BFM)<br />
Quellenweg 6<br />
3003 Bern-Wabern<br />
Schweiz<br />
Tel.: 0041-(0)313251111<br />
Fax: 0041-(0)313259379<br />
E-Mail: info@bfm.admin.ch<br />
www.bfm.admin.ch<br />
Bei dieser Art von Meldung (konventionell) ist zu beachten, dass Sie die zuständige kantonale<br />
Behörde anhand einer ebenfalls auf der Homepage hinterlegten Liste noch auswählen<br />
müssen.<br />
Die Gebühr für die Bestätigung dieser Form der Meldung beträgt 25 SFr. Es ist ratsam, ausdrücklich<br />
eine Bestätigung der Meldung zu verlangen. Falls der Auftrag wider Erwarten die<br />
90-Tage-Grenze überschreiten sollte, brauchen Sie diese Bestätigung um eine Ausländerbewilligung<br />
EG/EFTA zu beantragen.<br />
was habe ich zu beachten, wenn ich für einen Auftrag eine tätigkeit über einen<br />
zeitraum von 10 tagen gemeldet habe, die Arbeiten jedoch wider erwarten bereits<br />
nach 5 tagen fertiggestellt sind?<br />
Wenn ein Auftrag schneller als erwartet fertiggestellt wurde, sollten Sie dies unmittelbar<br />
nach Fertigstellen der Arbeiten der zuständigen kantonalen Behörde (Adressen s.o.) melden,<br />
damit das „Guthaben“ hinsichtlich des 90-Tage-Kontos berücksichtigt wird und Ihnen<br />
gutgeschrieben werden kann. Die schnellere Abwicklung lässt sich gegebenenfalls durch<br />
Rapportzettel nachweisen.<br />
5. ArBeitnehmerSChutzBeStimmunGen<br />
Das Entsendegesetz regelt diese Standards.<br />
Im Wesentlichen geht es um die Regelung von:<br />
· minimaler Entlohnung<br />
· Arbeits- und Ruhezeit<br />
· Mindesturlaub<br />
· Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz<br />
· Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen<br />
· Antidiskriminierung, namentlich Gleichbehandlung von Mann und Frau<br />
Die Entlohnung bemisst sich nach den in der Schweiz branchenspezifischen allgemeinverbindlichen<br />
Gesamtarbeitsverträgen. Mehr dazu unter:<br />
> http://www.seco-admin.ch / Gehen Sie auf „Themen“ > „Arbeit“ > „Arbeitsrecht“