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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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öSterreiCh<br />

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wann benötige ich ein ursprungszeugnis?<br />

Im Falle, dass die Zollbehörde des Importlandes oder der Kunde laut Kaufvertragsbedingungen<br />

ein Ursprungszeugnis der Waren ausdrücklich vorschreibt, ist es notwendig, dass<br />

Sie dieses bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Ihrer Umgebung beantragen. Ursprungszeugnisse<br />

sind öffentliche Urkunden. Deshalb gelten strenge Formvorschriften, die<br />

grundsätzlich eingehalten werden müssen.<br />

ACHTUNG Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein. Es sind die in der Europäischen<br />

Gemeinschaft gültigen Vordrucke – Original, Antrag (rot), Durchschrift (gelb) – zu verwenden. Radierungen<br />

und Übermalungen (Tipp-Ex) sind nicht zulässig!<br />

Bitte beachten Sie außerdem:<br />

· Der Ursprung der Waren ist stets nachzuweisen.<br />

· Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind ohne Zustimmung der IHK Urkunden-<br />

fälschungen.<br />

· Derjenige, der den Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses unterschreibt, haf-<br />

tet für die Richtigkeit der Angaben.<br />

· Ursprungszeugnisse dürfen nur ausgestellt werden, wenn das vorgeschriebene Formular<br />

richtig ausgefüllt worden ist und alle Angaben und Nachweise korrekt sind.<br />

· Die IHK muss die vom Antragsteller gemachten Angaben überprüfen.<br />

· Die IHK muss die Ausstellung des Ursprungszeugnisses ablehnen, wenn die eingereichten<br />

Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sind.

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