oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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wann benötige ich ein ursprungszeugnis?<br />
Im Falle, dass die Zollbehörde des Importlandes oder der Kunde laut Kaufvertragsbedingungen<br />
ein Ursprungszeugnis der Waren ausdrücklich vorschreibt, ist es notwendig, dass<br />
Sie dieses bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Ihrer Umgebung beantragen. Ursprungszeugnisse<br />
sind öffentliche Urkunden. Deshalb gelten strenge Formvorschriften, die<br />
grundsätzlich eingehalten werden müssen.<br />
ACHTUNG Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein. Es sind die in der Europäischen<br />
Gemeinschaft gültigen Vordrucke – Original, Antrag (rot), Durchschrift (gelb) – zu verwenden. Radierungen<br />
und Übermalungen (Tipp-Ex) sind nicht zulässig!<br />
Bitte beachten Sie außerdem:<br />
· Der Ursprung der Waren ist stets nachzuweisen.<br />
· Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind ohne Zustimmung der IHK Urkunden-<br />
fälschungen.<br />
· Derjenige, der den Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses unterschreibt, haf-<br />
tet für die Richtigkeit der Angaben.<br />
· Ursprungszeugnisse dürfen nur ausgestellt werden, wenn das vorgeschriebene Formular<br />
richtig ausgefüllt worden ist und alle Angaben und Nachweise korrekt sind.<br />
· Die IHK muss die vom Antragsteller gemachten Angaben überprüfen.<br />
· Die IHK muss die Ausstellung des Ursprungszeugnisses ablehnen, wenn die eingereichten<br />
Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sind.