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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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3. hAnDwerkSunternehmen mit GenehmiGunG<br />

Möchten Sie ein Handwerk oder Gewerbe in Österreich ausüben, das nicht in der oben aufgeführten<br />

Liste der 26 Gewerbe enthalten ist, dann besteht die Möglichkeit, einen Antrag<br />

auf eine „EWR-Anerkennung“ Ihrer deutschen, liechtensteinischen oder schweizerischen<br />

Befähigung in Österreich zu stellen. Dazu benötigen Sie Ihren Befähigungsausweis (siehe<br />

nächste Seiten).<br />

Eine der folgenden Bedingungen sollten Sie erfüllen, damit Sie eine EWR-Anerkennung erhalten:<br />

1. ununterbrochene 6-jährige Tätigkeit als Selbstständiger oder Betriebsleiter<br />

2. ununterbrochene 3-jährige Tätigkeit als Selbstständiger oder Betriebsleiter nach Ab-<br />

schluss einer mindestens 3-jährigen staatlich anerkannten Ausbildung im entsprechen-<br />

den Gewerbe<br />

3. ununterbrochene 3-jährige Tätigkeit als Selbstständiger und mindestens 5-jährige Tätig-<br />

keit als Unselbstständiger im entsprechenden Gewerbe<br />

4. ununterbrochene 5-jährige Tätigkeit in leitender Stellung, davon mindestens 3 Jahre mit<br />

technischen Aufgaben betreut oder mit der Verantwortung für mindestens eine Abtei-<br />

lung betraut – dies nach Abschluss einer mindestens 3-jährigen staatlich anerkannten<br />

Ausbildung im entsprechenden Gewerbe<br />

Über die Anforderungen im Einzelnen können Sie sich bei Interesse in der EU/EWR-Anerkennungsverordnung<br />

informieren, die Sie unter folgendem Link finden:<br />

> http://www.sbg.ac.at/ver/links/bgbl/2003b255.pdf (Bundesgesetzblatt)<br />

Folgende Anlagen müssen Sie dem Antrag auf Anerkennung beilegen:<br />

1. EU-Bescheinigung (EWR-Bescheinigung oder auch Befähigungsnachweis genannt)<br />

2. für Deutsche: ein polizeiliches Führungszeugnis; für Schweizer und Liechtensteiner:<br />

einen Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)<br />

Deutschland:<br />

Beantragung bei Ihrer Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung, Gebühr: ca. 13 €<br />

Schweiz:<br />

Beantragung in Bern beim Bundesamt für Justiz:<br />

> http://www.bj.admin.ch<br />

Online-Bestellung Strafregisterauszug:<br />

> http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/strafregister.html<br />

> https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de<br />

Oder persönlich an einer von über 2000 Poststellen der Schweizerischen Post:<br />

> http://www.post.ch/post-startseite/post-suche.htm?site=Post&viewId=9394&query<br />

=strafregisterauszug<br />

Fürstentum Liechtenstein:<br />

Beantragung beim Landgericht in Vaduz, Gebühr: 7 SFr.<br />

ACHTUNG Außer im Fürstentum Liechtenstein, wo Sie den Strafregisterauszug sofort bekommen, müssen<br />

Sie mit unterschiedlichen Bearbeitungszeiten rechnen: Bitte vorher erkundigen!<br />

öSterreiCh<br />

103<br />

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