oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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3. hAnDwerkSunternehmen mit GenehmiGunG<br />
Möchten Sie ein Handwerk oder Gewerbe in Österreich ausüben, das nicht in der oben aufgeführten<br />
Liste der 26 Gewerbe enthalten ist, dann besteht die Möglichkeit, einen Antrag<br />
auf eine „EWR-Anerkennung“ Ihrer deutschen, liechtensteinischen oder schweizerischen<br />
Befähigung in Österreich zu stellen. Dazu benötigen Sie Ihren Befähigungsausweis (siehe<br />
nächste Seiten).<br />
Eine der folgenden Bedingungen sollten Sie erfüllen, damit Sie eine EWR-Anerkennung erhalten:<br />
1. ununterbrochene 6-jährige Tätigkeit als Selbstständiger oder Betriebsleiter<br />
2. ununterbrochene 3-jährige Tätigkeit als Selbstständiger oder Betriebsleiter nach Ab-<br />
schluss einer mindestens 3-jährigen staatlich anerkannten Ausbildung im entsprechen-<br />
den Gewerbe<br />
3. ununterbrochene 3-jährige Tätigkeit als Selbstständiger und mindestens 5-jährige Tätig-<br />
keit als Unselbstständiger im entsprechenden Gewerbe<br />
4. ununterbrochene 5-jährige Tätigkeit in leitender Stellung, davon mindestens 3 Jahre mit<br />
technischen Aufgaben betreut oder mit der Verantwortung für mindestens eine Abtei-<br />
lung betraut – dies nach Abschluss einer mindestens 3-jährigen staatlich anerkannten<br />
Ausbildung im entsprechenden Gewerbe<br />
Über die Anforderungen im Einzelnen können Sie sich bei Interesse in der EU/EWR-Anerkennungsverordnung<br />
informieren, die Sie unter folgendem Link finden:<br />
> http://www.sbg.ac.at/ver/links/bgbl/2003b255.pdf (Bundesgesetzblatt)<br />
Folgende Anlagen müssen Sie dem Antrag auf Anerkennung beilegen:<br />
1. EU-Bescheinigung (EWR-Bescheinigung oder auch Befähigungsnachweis genannt)<br />
2. für Deutsche: ein polizeiliches Führungszeugnis; für Schweizer und Liechtensteiner:<br />
einen Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)<br />
Deutschland:<br />
Beantragung bei Ihrer Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung, Gebühr: ca. 13 €<br />
Schweiz:<br />
Beantragung in Bern beim Bundesamt für Justiz:<br />
> http://www.bj.admin.ch<br />
Online-Bestellung Strafregisterauszug:<br />
> http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/strafregister.html<br />
> https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de<br />
Oder persönlich an einer von über 2000 Poststellen der Schweizerischen Post:<br />
> http://www.post.ch/post-startseite/post-suche.htm?site=Post&viewId=9394&query<br />
=strafregisterauszug<br />
Fürstentum Liechtenstein:<br />
Beantragung beim Landgericht in Vaduz, Gebühr: 7 SFr.<br />
ACHTUNG Außer im Fürstentum Liechtenstein, wo Sie den Strafregisterauszug sofort bekommen, müssen<br />
Sie mit unterschiedlichen Bearbeitungszeiten rechnen: Bitte vorher erkundigen!<br />
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