oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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SChweiz<br />
190<br />
viii. komBinAtion von DienStLeiStunGen<br />
unD wArentrAnSPort<br />
1. FAhrzeuG- unD mAteriALmitnAhme<br />
was ist zu empfehlen, wenn für die Abwicklung eines Auftrags in der Schweiz der<br />
tatsächliche materialbedarf nur schwer abzuschätzen ist?<br />
In Fällen, in denen nicht auszuschließen ist, dass ein Teil oder das gesamte Material wieder<br />
ins Ursprungsland zurückgenommen werden soll, empfiehlt es sich, das Material nicht zum<br />
endgültigen Verbleib in der Schweiz abzufertigen. Hier gibt es die Möglichkeit, im Rahmen<br />
einer sogenannten Freipassabfertigung die Einfuhrabgaben für das gesamte Material beim<br />
Grenzübertritt zu hinterlegen. Nach Vollendung des Auftrags in der Schweiz besteht die<br />
Möglichkeit, für nicht in der Schweiz verwendetes Material die hinterlegten Einfuhrabgaben<br />
zurückzuerhalten. Bei der sogenannten Freipasslöschung wird das Material, das nach<br />
Deutschland zurückgenommen wird, mit dem Material verglichen, für das der Freipass bei<br />
Einreise in die Schweiz ausgestellt wurde. Der einzige Nachteil der Freipassabfertigung ist,<br />
dass Barbeträge (in Schweizer Franken) hinterlegt werden müssen.<br />
Mehr Informationen finden Sie unter:<br />
> http://www.ezv.admin.ch / Geben Sie „Freipass“ in die Suchmaske ein.<br />
> http://www.handwerk-international.de / Hier finden Sie zahlreiche Informationen.<br />
> http://www.hwk-konstanz.de / Geben Sie „Freipassabfertigung“ in die Suchmaske ein.<br />
welche möglichkeiten gibt es, wenn ich Baustellenfahrzeuge mit in die Schweiz<br />
nehmen möchte?<br />
Lieferung mit größeren Baustellenfahrzeugen<br />
Für die vorübergehende Einfuhr von größeren Baustellenfahrzeugen lässt die Schweiz das<br />
Carnet ATA nicht zu. Hier ist die wesentlich aufwändigere Abfertigung mit Schweizer Freipass<br />
sowie die Hinterlegung einer Bürgschaft bei den Eidgenössischen Zollbehörden in Höhe<br />
der Zölle und Mehrwertsteuer erforderlich. Die Freipass-Abfertigung muss bei der Eidgenössischen<br />
Oberzolldirektion Bern vorab beantragt werden. Das Freipass-Verfahren findet<br />
außerdem auch im „aktiven Veredlungsverkehr“ Anwendung. Informationen zum aktiven<br />
Veredlungsverkehr finden Sie unter folgendem Link:<br />
> http://www.estv.admin.ch<br />
Kontaktinformationen der Oberzolldirektion Bern:<br />
Bundesverwaltung<br />
Finanzdepartement eidgenössische Oberzolldirektion<br />
Monbijoustrasse 40<br />
3003 Bern<br />
Schweiz<br />
Tel.: 0041-(0)313226511<br />
Fax: 0041-(0)313227872<br />
E-mail: über Kontaktformular auf folgender Seite<br />
http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/01913/index.html?lang=de