03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SChweiz<br />

190<br />

viii. komBinAtion von DienStLeiStunGen<br />

unD wArentrAnSPort<br />

1. FAhrzeuG- unD mAteriALmitnAhme<br />

was ist zu empfehlen, wenn für die Abwicklung eines Auftrags in der Schweiz der<br />

tatsächliche materialbedarf nur schwer abzuschätzen ist?<br />

In Fällen, in denen nicht auszuschließen ist, dass ein Teil oder das gesamte Material wieder<br />

ins Ursprungsland zurückgenommen werden soll, empfiehlt es sich, das Material nicht zum<br />

endgültigen Verbleib in der Schweiz abzufertigen. Hier gibt es die Möglichkeit, im Rahmen<br />

einer sogenannten Freipassabfertigung die Einfuhrabgaben für das gesamte Material beim<br />

Grenzübertritt zu hinterlegen. Nach Vollendung des Auftrags in der Schweiz besteht die<br />

Möglichkeit, für nicht in der Schweiz verwendetes Material die hinterlegten Einfuhrabgaben<br />

zurückzuerhalten. Bei der sogenannten Freipasslöschung wird das Material, das nach<br />

Deutschland zurückgenommen wird, mit dem Material verglichen, für das der Freipass bei<br />

Einreise in die Schweiz ausgestellt wurde. Der einzige Nachteil der Freipassabfertigung ist,<br />

dass Barbeträge (in Schweizer Franken) hinterlegt werden müssen.<br />

Mehr Informationen finden Sie unter:<br />

> http://www.ezv.admin.ch / Geben Sie „Freipass“ in die Suchmaske ein.<br />

> http://www.handwerk-international.de / Hier finden Sie zahlreiche Informationen.<br />

> http://www.hwk-konstanz.de / Geben Sie „Freipassabfertigung“ in die Suchmaske ein.<br />

welche möglichkeiten gibt es, wenn ich Baustellenfahrzeuge mit in die Schweiz<br />

nehmen möchte?<br />

Lieferung mit größeren Baustellenfahrzeugen<br />

Für die vorübergehende Einfuhr von größeren Baustellenfahrzeugen lässt die Schweiz das<br />

Carnet ATA nicht zu. Hier ist die wesentlich aufwändigere Abfertigung mit Schweizer Freipass<br />

sowie die Hinterlegung einer Bürgschaft bei den Eidgenössischen Zollbehörden in Höhe<br />

der Zölle und Mehrwertsteuer erforderlich. Die Freipass-Abfertigung muss bei der Eidgenössischen<br />

Oberzolldirektion Bern vorab beantragt werden. Das Freipass-Verfahren findet<br />

außerdem auch im „aktiven Veredlungsverkehr“ Anwendung. Informationen zum aktiven<br />

Veredlungsverkehr finden Sie unter folgendem Link:<br />

> http://www.estv.admin.ch<br />

Kontaktinformationen der Oberzolldirektion Bern:<br />

Bundesverwaltung<br />

Finanzdepartement eidgenössische Oberzolldirektion<br />

Monbijoustrasse 40<br />

3003 Bern<br />

Schweiz<br />

Tel.: 0041-(0)313226511<br />

Fax: 0041-(0)313227872<br />

E-mail: über Kontaktformular auf folgender Seite<br />

http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/01913/index.html?lang=de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!