03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DeutSChLAnD<br />

34<br />

Österreich<br />

Im Warenverkehr zwischen den EU-Staaten werden – außer z. B. für verbrauchssteuerpflichtige<br />

Waren wie Alkohol, Tabak, Kaffee und Mineralöl – keine Zölle erhoben. Bitte informieren<br />

Sie sich über die Verbrauchssteuern in Deutschland auf der Internetseite der Zollverwaltung:<br />

> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/index.html<br />

Fürstentum Liechtenstein und Schweiz<br />

Bei der Einfuhr von Waren aus diesen Ländern sollten Sie Folgendes beachten:<br />

1. Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder -verbote?<br />

2. Wie viel Zoll fällt an?<br />

3. Welche Möglichkeiten der zollfreien Einfuhr oder präferenzierten Einfuhr gibt es?<br />

4. Mit welchen Zollformalitäten ist zu rechnen?<br />

5. Welche Bestimmungen sind in Bezug auf die Marktfähigkeit der Ware in Deutschland<br />

zu beachten?<br />

Antworten auf diese Fragen finden Sie im Zolltarif TARIC (Integrated Community Tariff - Integrierter<br />

Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften) anhand der elfstelligen Zolltarifnummer,<br />

die bei der Einfuhr zu ermitteln ist. Der Zolltarif gibt Auskunft über die Warennummer,<br />

die einem Produkt zugeordnet ist; außerdem über die bestehenden Verbote und Beschränkungen<br />

sowie über Einfuhrüberwachung, Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungspflicht, den<br />

Zuständigkeitsbereich bei Genehmigungspflichten usw.<br />

Die Datenbank auf dem Europa-Server verfügt über den Integrierten Zolltarif (TARIC), die<br />

Kontingente und Plafonds (QUOTA - Tariff quotas and ceilings) sowie das Verzeichnis der<br />

chemischen Substanzen (ECICS - European Customs Inventory of Chemical Substances) und<br />

ist unter folgendem Link zu finden:<br />

> http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/home_de.htm<br />

Zuständig für Genehmigungsverfahren von Waren der gewerblichen und landwirtschaftlichen<br />

Wirtschaft sind:<br />

Bundesamt für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

Frankfurter Straße 29-35<br />

65760 Eschborn<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)61969080<br />

Fax: 0049-(0)6196908800<br />

E-Mail: über das Kontaktformular<br />

http://www.bafa.de<br />

Bundesanstalt für Landwirtschaft und<br />

Ernährung (BLE)<br />

Deichmanns Aue 29<br />

53179 Bonn<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)2289968450<br />

Fax: 0049-(0)2289968453444<br />

E-Mail: info@ble.de<br />

http://www.ble.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!