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Was kostet ein Schnitzel wirklich? - Institut für ökologische ...

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<strong>Was</strong> <strong>kostet</strong> <strong>ein</strong> <strong>Schnitzel</strong> <strong>wirklich</strong>?<br />

wicht) mit 560 bis weniger als 750 Plätzen sowie zur Intensivaufzucht von Ferkeln (Ferkel<br />

von 10 bis weniger als 30 kg Lebendgewicht) mit 4.500 bis weniger als 6.000 Plätzen<br />

durchgeführt werden .<br />

7.6.5 Das Umwelthaftungsgesetz<br />

Das Umwelthaftungsgesetz trat 1991 als Bundesgesetz in Kraft. Das private Haftungsrecht<br />

als Mittel der Umweltvorsorge wurde durch dieses Gesetz wesentlich ausgebaut. Die Gefährdungshaftung<br />

nach neuem Recht bedeutet, dass <strong>ein</strong> Schaden durch <strong>ein</strong>e Umwelt<strong>ein</strong>wirkung,<br />

z.B. durch Stoffe, Gase, Dämpfe usw., die sich in Boden, Luft, <strong>Was</strong>ser oder anderen<br />

Trägern ausgebreitet haben, hervorgerufen worden ist. Mit dem Gesetz wird die Gefährdungshaftung,<br />

also die verschuldensunabhängige Haftung, <strong>für</strong> Individualschäden als<br />

Folge von Umwelt<strong>ein</strong>wirkungen <strong>ein</strong>geführt. Unmittelbare Schutzgüter sind das Individuum<br />

und s<strong>ein</strong> Eigentum.<br />

Wird durch <strong>ein</strong>e Umwelt<strong>ein</strong>wirkung, die von <strong>ein</strong>er im Anhang 1 des Gesetzes genannten<br />

Anlage ausgeht, jemand getötet, s<strong>ein</strong> Körper oder s<strong>ein</strong>e Gesundheit verletzt oder <strong>ein</strong>e Sache<br />

beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus<br />

entstehenden Schaden zu ersetzen. Zu den Anlagen nach Anhang 1 zählen Anlagen zum<br />

Halten von Schw<strong>ein</strong>en mit 1.700 Mastschw<strong>ein</strong>eplätzen oder 500 Sauenplätzen.<br />

Die Tier-Bestandsobergrenzen zeigen auf, ab welcher Größe die Tierhaltungsanlagen den<br />

verschärften Bestimmungen des Genehmigungs- und Haftungsrechts unterliegen (Tabelle<br />

37).<br />

Tabelle 37: Bestandsobergrenzen im Genehmigungs- und Haftungsrecht<br />

Art / Tierplätze<br />

Mastschw<strong>ein</strong>e<br />

(über 30 kg)<br />

Ferkel von 10 bis<br />

weniger als 30 kg<br />

UVP-RL<br />

(EU)<br />

Genehmigungsrecht Haftungsrecht<br />

UVPG<br />

(D)<br />

IVU-RL<br />

(EU)<br />

4. BImSchV<br />

(D)<br />

UmweltHG<br />

(D)<br />

3.000 2.000 2.000 2.000 1.700<br />

-- 6.000 -- 6.000 --<br />

Sauen 900 750 750 750 500<br />

Fazit: Die Schwellenwerte liegen relativ hoch, so dass <strong>ein</strong> Großteil der konventionellen<br />

Schw<strong>ein</strong>ehalter nicht unter die verschärften Auflagen und Genehmigungsverfahren fällt.<br />

Zudem lassen sich durch Auslagerungen und Betriebsteilungen die Genehmigungsverfahren<br />

unterlaufen. Stattdessen werden jetzt Probleme bei Genehmigungen von Stallanlagen<br />

<strong>für</strong> tierartgerechte Haltungen (mit Auslauf) aufgrund von Geruchsemissionen beobachtet<br />

(BUND 2002).<br />

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