Was kostet ein Schnitzel wirklich? - Institut für ökologische ...
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<strong>Was</strong> <strong>kostet</strong> <strong>ein</strong> <strong>Schnitzel</strong> <strong>wirklich</strong>?<br />
wicht) mit 560 bis weniger als 750 Plätzen sowie zur Intensivaufzucht von Ferkeln (Ferkel<br />
von 10 bis weniger als 30 kg Lebendgewicht) mit 4.500 bis weniger als 6.000 Plätzen<br />
durchgeführt werden .<br />
7.6.5 Das Umwelthaftungsgesetz<br />
Das Umwelthaftungsgesetz trat 1991 als Bundesgesetz in Kraft. Das private Haftungsrecht<br />
als Mittel der Umweltvorsorge wurde durch dieses Gesetz wesentlich ausgebaut. Die Gefährdungshaftung<br />
nach neuem Recht bedeutet, dass <strong>ein</strong> Schaden durch <strong>ein</strong>e Umwelt<strong>ein</strong>wirkung,<br />
z.B. durch Stoffe, Gase, Dämpfe usw., die sich in Boden, Luft, <strong>Was</strong>ser oder anderen<br />
Trägern ausgebreitet haben, hervorgerufen worden ist. Mit dem Gesetz wird die Gefährdungshaftung,<br />
also die verschuldensunabhängige Haftung, <strong>für</strong> Individualschäden als<br />
Folge von Umwelt<strong>ein</strong>wirkungen <strong>ein</strong>geführt. Unmittelbare Schutzgüter sind das Individuum<br />
und s<strong>ein</strong> Eigentum.<br />
Wird durch <strong>ein</strong>e Umwelt<strong>ein</strong>wirkung, die von <strong>ein</strong>er im Anhang 1 des Gesetzes genannten<br />
Anlage ausgeht, jemand getötet, s<strong>ein</strong> Körper oder s<strong>ein</strong>e Gesundheit verletzt oder <strong>ein</strong>e Sache<br />
beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus<br />
entstehenden Schaden zu ersetzen. Zu den Anlagen nach Anhang 1 zählen Anlagen zum<br />
Halten von Schw<strong>ein</strong>en mit 1.700 Mastschw<strong>ein</strong>eplätzen oder 500 Sauenplätzen.<br />
Die Tier-Bestandsobergrenzen zeigen auf, ab welcher Größe die Tierhaltungsanlagen den<br />
verschärften Bestimmungen des Genehmigungs- und Haftungsrechts unterliegen (Tabelle<br />
37).<br />
Tabelle 37: Bestandsobergrenzen im Genehmigungs- und Haftungsrecht<br />
Art / Tierplätze<br />
Mastschw<strong>ein</strong>e<br />
(über 30 kg)<br />
Ferkel von 10 bis<br />
weniger als 30 kg<br />
UVP-RL<br />
(EU)<br />
Genehmigungsrecht Haftungsrecht<br />
UVPG<br />
(D)<br />
IVU-RL<br />
(EU)<br />
4. BImSchV<br />
(D)<br />
UmweltHG<br />
(D)<br />
3.000 2.000 2.000 2.000 1.700<br />
-- 6.000 -- 6.000 --<br />
Sauen 900 750 750 750 500<br />
Fazit: Die Schwellenwerte liegen relativ hoch, so dass <strong>ein</strong> Großteil der konventionellen<br />
Schw<strong>ein</strong>ehalter nicht unter die verschärften Auflagen und Genehmigungsverfahren fällt.<br />
Zudem lassen sich durch Auslagerungen und Betriebsteilungen die Genehmigungsverfahren<br />
unterlaufen. Stattdessen werden jetzt Probleme bei Genehmigungen von Stallanlagen<br />
<strong>für</strong> tierartgerechte Haltungen (mit Auslauf) aufgrund von Geruchsemissionen beobachtet<br />
(BUND 2002).<br />
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