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Was kostet ein Schnitzel wirklich? - Institut für ökologische ...

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7.6.6 Baurecht<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>ökologische</strong> Wirtschaftsforschung (IÖW)<br />

Das BauGB von 1960 wurde 1997 neugefasst und zuletzt im Jahr 2002 geändert. Das<br />

Baurecht ist <strong>für</strong> die Landwirtschaft insofern von Bedeutung, als demnach die Errichtung<br />

sowie wesentliche Änderung und Erweiterung nahezu jeder baulichen Anlage <strong>ein</strong>er baurechtlichen<br />

Genehmigung bedarf. Die Genehmigungsverfahren richten sich nach den Vorschriften<br />

des Baugesetzbuches (BauGB; BGBl. I 1986, S. 253), der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO; BGBl. I 1990, S. 132) und in den Ländern nach der jeweiligen Landesbauordnung<br />

(z.B. Niedersachsen: NBauO; GVBl. 1995, S. 199).<br />

Für die Nutztierhaltung sind die Regelungen hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten in<br />

den Dorflagen wie im Außenbereich von besonderem Interesse. In bebauten Ortsteilen sehen<br />

die Rechtsvorschriften <strong>ein</strong>e qualifizierte Rücksichtsmaßnahmeklausel <strong>für</strong> die Entwicklung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe vor (§ 34 BauGB; § 5 Bau-Nutzungsverordnung).<br />

Im Außenbereich ist <strong>ein</strong> Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen,<br />

die ausreichende Erschließung gesichert ist, wenn es <strong>ein</strong>em land- oder forstwirtschaftlichen<br />

Betrieb dient und nur <strong>ein</strong>en untergeordneten Teil der Betriebsfläche <strong>ein</strong>nimmt<br />

(§ 35 „Bauen im Außenbereich“).<br />

Nach geltendem Recht sind auch größere Betriebe der gewerblichen Tierhaltung, ohne ausreichende<br />

eigene Flächen zur Futtererzeugung, im Außenbereich, d.h. außerhalb von ausgewiesenen<br />

Baugebieten, genehmigungsfähig (wenn sie Güllenachweisflächen vorweisen<br />

können). Diese Regelung hat in der Vergangenheit die Errichtung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen<br />

ohne Flächenbindung ermöglicht und so zu sehr hohen Viehdichten in<br />

<strong>ein</strong>igen Regionen Deutschlands geführt.<br />

Derzeit prüft die Bundesregierung <strong>ein</strong>e Anpassung des Baurechts. Im Vordergrund stehen<br />

Maßnahmen zu <strong>ein</strong>er differenzierteren und insgesamt effizienteren Steuerung der Standorte<br />

großer Tierhaltungsanlagen durch Verschärfung und Ergänzung der Planungsinstrumente.<br />

Diskutiert wird auch die Verankerung <strong>ein</strong>es neuen öffentlichen Belanges, der gewerblichen<br />

Tierhaltungsanlagen im Einzelfall entgegenstehen kann: Es könnte etwa <strong>ein</strong>e bestimmte<br />

Schwelle der Tierbesatzdichte festgesetzt werden, bei deren Überschreiten die<br />

gewerbliche Tierhaltungsanlage nicht in <strong>ein</strong>er Region mit bereits überhöhter Tierbesatzdichte<br />

genehmigungsfähig wäre. Durch solche Maßnahmen könnte <strong>ein</strong>e weitere Erhöhung<br />

der Besatzdichte zumindest in belasteten Regionen vermieden werden.<br />

Fazit: Nach Baurecht ist im Außenbereich <strong>ein</strong> Flächennachweis <strong>für</strong> 50 % Futtergrundlage<br />

und zur umweltgerechten Wirtschaftsdüngerausbringung nachzuweisen. Dennoch war den<br />

konventionellen Großbestandsanlagen wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung<br />

<strong>ein</strong> Bau im Außenbereich ausdrücklich erlaubt. Dies wirkt wie <strong>ein</strong>e Förderung dieser<br />

Anlagen.<br />

7.7 Zusammenfassung<br />

Im Vergleich zu vielen anderen landwirtschaftlichen Erzeugungsbereichen unterliegt die<br />

Schw<strong>ein</strong>ehaltung nur indirekt den Regelungen der europäischen und deutschen Agrarpolitik.<br />

Infolgedessen hat sich die Schw<strong>ein</strong>ehaltung in Abhängigkeit vom freien Spiel des Marktes<br />

entwickelt und <strong>ein</strong>en drastischen Strukturwandel durchlaufen. Den Schw<strong>ein</strong>emarkt dominieren<br />

inzwischen mehrheitlich große, intensiv wirtschaftende Mastanlagen, die sich<br />

durchaus noch in landwirtschaftlichem Besitz befinden. Während die Ferkelerzeugung in<br />

Süddeutschland dominiert (Landkreis Schwäbisch Hall, Hohenlohe) konzentriert sich die<br />

Mast vor allem in den Veredlungszentren im Münsterland und der Weser-Ems-Region

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