Was kostet ein Schnitzel wirklich? - Institut für ökologische ...
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7.6.6 Baurecht<br />
<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>ökologische</strong> Wirtschaftsforschung (IÖW)<br />
Das BauGB von 1960 wurde 1997 neugefasst und zuletzt im Jahr 2002 geändert. Das<br />
Baurecht ist <strong>für</strong> die Landwirtschaft insofern von Bedeutung, als demnach die Errichtung<br />
sowie wesentliche Änderung und Erweiterung nahezu jeder baulichen Anlage <strong>ein</strong>er baurechtlichen<br />
Genehmigung bedarf. Die Genehmigungsverfahren richten sich nach den Vorschriften<br />
des Baugesetzbuches (BauGB; BGBl. I 1986, S. 253), der Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO; BGBl. I 1990, S. 132) und in den Ländern nach der jeweiligen Landesbauordnung<br />
(z.B. Niedersachsen: NBauO; GVBl. 1995, S. 199).<br />
Für die Nutztierhaltung sind die Regelungen hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten in<br />
den Dorflagen wie im Außenbereich von besonderem Interesse. In bebauten Ortsteilen sehen<br />
die Rechtsvorschriften <strong>ein</strong>e qualifizierte Rücksichtsmaßnahmeklausel <strong>für</strong> die Entwicklung<br />
landwirtschaftlicher Betriebe vor (§ 34 BauGB; § 5 Bau-Nutzungsverordnung).<br />
Im Außenbereich ist <strong>ein</strong> Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen,<br />
die ausreichende Erschließung gesichert ist, wenn es <strong>ein</strong>em land- oder forstwirtschaftlichen<br />
Betrieb dient und nur <strong>ein</strong>en untergeordneten Teil der Betriebsfläche <strong>ein</strong>nimmt<br />
(§ 35 „Bauen im Außenbereich“).<br />
Nach geltendem Recht sind auch größere Betriebe der gewerblichen Tierhaltung, ohne ausreichende<br />
eigene Flächen zur Futtererzeugung, im Außenbereich, d.h. außerhalb von ausgewiesenen<br />
Baugebieten, genehmigungsfähig (wenn sie Güllenachweisflächen vorweisen<br />
können). Diese Regelung hat in der Vergangenheit die Errichtung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen<br />
ohne Flächenbindung ermöglicht und so zu sehr hohen Viehdichten in<br />
<strong>ein</strong>igen Regionen Deutschlands geführt.<br />
Derzeit prüft die Bundesregierung <strong>ein</strong>e Anpassung des Baurechts. Im Vordergrund stehen<br />
Maßnahmen zu <strong>ein</strong>er differenzierteren und insgesamt effizienteren Steuerung der Standorte<br />
großer Tierhaltungsanlagen durch Verschärfung und Ergänzung der Planungsinstrumente.<br />
Diskutiert wird auch die Verankerung <strong>ein</strong>es neuen öffentlichen Belanges, der gewerblichen<br />
Tierhaltungsanlagen im Einzelfall entgegenstehen kann: Es könnte etwa <strong>ein</strong>e bestimmte<br />
Schwelle der Tierbesatzdichte festgesetzt werden, bei deren Überschreiten die<br />
gewerbliche Tierhaltungsanlage nicht in <strong>ein</strong>er Region mit bereits überhöhter Tierbesatzdichte<br />
genehmigungsfähig wäre. Durch solche Maßnahmen könnte <strong>ein</strong>e weitere Erhöhung<br />
der Besatzdichte zumindest in belasteten Regionen vermieden werden.<br />
Fazit: Nach Baurecht ist im Außenbereich <strong>ein</strong> Flächennachweis <strong>für</strong> 50 % Futtergrundlage<br />
und zur umweltgerechten Wirtschaftsdüngerausbringung nachzuweisen. Dennoch war den<br />
konventionellen Großbestandsanlagen wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung<br />
<strong>ein</strong> Bau im Außenbereich ausdrücklich erlaubt. Dies wirkt wie <strong>ein</strong>e Förderung dieser<br />
Anlagen.<br />
7.7 Zusammenfassung<br />
Im Vergleich zu vielen anderen landwirtschaftlichen Erzeugungsbereichen unterliegt die<br />
Schw<strong>ein</strong>ehaltung nur indirekt den Regelungen der europäischen und deutschen Agrarpolitik.<br />
Infolgedessen hat sich die Schw<strong>ein</strong>ehaltung in Abhängigkeit vom freien Spiel des Marktes<br />
entwickelt und <strong>ein</strong>en drastischen Strukturwandel durchlaufen. Den Schw<strong>ein</strong>emarkt dominieren<br />
inzwischen mehrheitlich große, intensiv wirtschaftende Mastanlagen, die sich<br />
durchaus noch in landwirtschaftlichem Besitz befinden. Während die Ferkelerzeugung in<br />
Süddeutschland dominiert (Landkreis Schwäbisch Hall, Hohenlohe) konzentriert sich die<br />
Mast vor allem in den Veredlungszentren im Münsterland und der Weser-Ems-Region