Was kostet ein Schnitzel wirklich? - Institut für ökologische ...
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<strong>Was</strong> <strong>kostet</strong> <strong>ein</strong> <strong>Schnitzel</strong> <strong>wirklich</strong>?<br />
des Haushaltsplanes sprunghaft an(steigen)“ (Amtsblatt der EG C 85/4). Im Jahr 1997 und<br />
1998 wurden in der EU-15 insgesamt 571 Mio. Ecu <strong>für</strong> außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen<br />
und 80,5 Mio. Ecu <strong>für</strong> Veterinärmaßnahmen verbucht. Somit stehen<br />
Ausgaben <strong>für</strong> die klassische Schw<strong>ein</strong>epest von insgesamt 651,5 Mio. Ecu in den zwei Jahren<br />
Ausgaben von 142,3 Mio. Ecu <strong>für</strong> Ausfuhrerstattungen (72,2 Mio. Ecu 1997 und 69,9<br />
Mio. Ecu 1998) und private Lagerhaltung (0,2 Mio. Ecu 1997) im gleichen Zeitraum gegenüber<br />
(vgl. Amtsblatt der EG C 85/4, Tabelle 1).<br />
Zur Ver<strong>wirklich</strong>ung <strong>ein</strong>es gem<strong>ein</strong>samen stabilen Marktes <strong>für</strong> Schw<strong>ein</strong>efleisch in der Gem<strong>ein</strong>schaft<br />
wurden neben dem Interventionssystem <strong>ein</strong>heitliche Handelsregelungen an den<br />
Außengrenzen <strong>ein</strong>geführt. Durch das Abschöpfungs- und Ausfuhrerstattungssystem soll<br />
insbesondere vermieden werden, dass sich die Schwankungen der Weltmarktpreise auf die<br />
Preise innerhalb der Gem<strong>ein</strong>schaft übertragen. Die Außenhandelsregelung sieht <strong>ein</strong>en Einschleusungspreis<br />
(vierteljährlich festgelegter Produktionskostenpreis auf Weltmarktbasis)<br />
zuzüglich den zwei Teilbeträgen Futtergetreidepreisinzidenz sowie Präferenzzoll (= 7 v.H.<br />
des Einschleusungspreises des Vorjahres) vor (vgl. Besch 2002, S. 22f). Abweichend von der<br />
allgem<strong>ein</strong>en Einfuhrregelung gibt es verschiedene Einfuhrkontingente zu Sonderkonditionen,<br />
die auf die Verpflichtung zur Eröffnung <strong>ein</strong>es Mindestmarktzugangs oder auf Abkommen<br />
der EU mit Drittländern beruhen (vgl. LLM, o.J.).<br />
Für begrenzte Mengen werden auf Antrag und nach Vorlage <strong>ein</strong>er Ausfuhrlizenz Ausfuhrerstattungen<br />
gewährt. Für die Höhe der Erstattungen ist neben der Preisdifferenz zwischen<br />
Weltmarkt und Gem<strong>ein</strong>schaft die Futtergetreidemenge, die in der Gem<strong>ein</strong>schaft <strong>für</strong> die<br />
Produktion <strong>ein</strong>es Kilogramms Schw<strong>ein</strong>efleischs notwendig ist, ausschlaggebend. Nach<br />
1995 wurden die subventionierten Schw<strong>ein</strong>efleischexporte sowohl mengenmäßig als auch<br />
finanziell begrenzt (vgl. LLM, o.J.). Die mengenmäßige WTO-Obergrenze <strong>für</strong> subventionierte<br />
Exporte in Höhe von 444.000 Tonnen wurde nur zu rund 17 % im Wirtschaftsjahr<br />
2001/02 genutzt. Die budgetäre WTO-Obergrenze von 191,3 Mio. € wurde im Wirtschaftsjahr<br />
2001/02 nur zu ca. 10 % ausgenutzt (BMVEL, 2003b: 149). Durch weitgehend stabile<br />
EU-Märkte und die Ausweitung der Doppel-Null-Abkommen konnten auch die Exportsubventionen<br />
im Schw<strong>ein</strong>efleischsektor reduziert werden (BMVEL, 2003b: 82). Die Exporterstattungen<br />
<strong>für</strong> Schw<strong>ein</strong>efleisch schwankten in den Jahren 1998 und 1999 zwischen 70<br />
€/100 kg <strong>für</strong> Lieferungen nach Russland und maximal 40 €/100 kg. Im Wirtschaftsjahr<br />
1998/99 wurden rd. 742.000 t Schw<strong>ein</strong>efleisch erstattungsfähig exportiert. Nach Grethe ist<br />
auf Grund der Exportsubventionen weltweit (im Jahre 1998 wurden zwölf Prozent der<br />
Schw<strong>ein</strong>efleischexporte subventioniert) <strong>ein</strong> Potential <strong>für</strong> die Verzerrung der Weltmarktpreise<br />
vorhanden (Grethe 2001).<br />
Das Interventions- sowie Abschöpfungs- und Ausfuhrerstattungssystem hat dazu geführt,<br />
dass die EU in Bezug auf die Schw<strong>ein</strong>efleischerzeugung autark und weltgrößter Exporteur<br />
ist (vgl. Amtsblatt der EG C 85/4).<br />
Der Markt <strong>für</strong> Schw<strong>ein</strong>efleisch wird durch diese Regelungen weitgehend dem freien Spiel<br />
der Kräfte überlassen. In den zurückliegenden Jahren gab es nur sehr begrenzt <strong>ein</strong>e Gewährung<br />
von Beihilfen <strong>für</strong> die private Lagerhaltung als temporäre Marktunterstützungsmaßnahme<br />
mit <strong>ein</strong>em begrenzten Kostenaufwand. Staatliche Interventionskäufe sind in<br />
der Gem<strong>ein</strong>schaft seit 1971 nicht mehr erfolgt.<br />
Fazit: Die Gem<strong>ein</strong>same Marktorganisation <strong>für</strong> Schw<strong>ein</strong>efleisch hat angesichts der geringen<br />
Interventionstiefe nur <strong>ein</strong>en geringen Einfluss auf die Struktur- und Marktentwicklung.<br />
Trotz weitgehender Liberalisierung werden jedoch durch hohe außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen<br />
und Veterinärmaßnahmen in Zeiten der Schw<strong>ein</strong>epest die vorhandenen<br />
Strukturen gestützt.<br />
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