Kinder & Jugend
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108 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
<strong>Jugend</strong>liche die Begleitung von Jüngeren in Gruppen,<br />
organisieren Fahrten, führen Bildungsmaßnahmen durch,<br />
sind im Vorstand oder als Redakteurinnen und Redakteure<br />
tätig, organisieren Veranstaltungen im <strong>Jugend</strong>zentrum,<br />
nehmen sich der Förderung benachteiligter <strong>Kinder</strong> an u. v.<br />
a. m.<br />
Bemühungen, junge Menschen verstärkt für ehrenamtliches<br />
Engagement anzusprechen und zu gewinnen, sind<br />
ganz unterschiedlicher Art. Grundlagen dafür schaffen die<br />
<strong>Jugend</strong>organisationen beispielsweise durch eine engagierte<br />
Mitarbeit beim „Runden Tisch G8“ der Landesregierung<br />
(2014-2016) oder durch das breit aufgestellte „Bündnis<br />
für Freiräume“ (2013-2017) des Landesjugendrings NRW.<br />
Konkrete Möglichkeiten bestehen vor allem auch in neuen<br />
Formen der Betätigung, in flexiblem Zeitmanagement (das<br />
sich an den Möglichkeiten der <strong>Jugend</strong>lichen ausrichtet),<br />
aber auch in finanziellen Anreizen, wie das „Stipendium für<br />
junges Engagement im Sport“ von Sportjugend NRW und<br />
Land NRW zeigt.<br />
Zudem engagieren sich junge Menschen auch außerhalb<br />
der verbandlichen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit. Nicht nur im<br />
Kontext zahlreicher weiterer Beteiligungsstrukturen (wie<br />
lokalen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>gremien), auch in der Arbeit<br />
mit Flüchtlingskindern, im Engagement in besonderen<br />
Projekten vor Ort, in Vereinen, in der Hausaufgabenhilfe<br />
für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche etc. sind <strong>Jugend</strong>liche aktiv.<br />
Im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement<br />
spielt die <strong>Jugend</strong>leitercard (Juleica) eine wichtige Rolle.<br />
Insgesamt sind bis heute bundesweit rund 467.000 solcher<br />
Karten vergeben worden. Für die zurückliegenden Jahre<br />
2012 bis 2015 weist die Juleica-Datenbank (vgl. juleica.de)<br />
mit Blick auf das Land Nordrhein-Westfalen jeweils rund<br />
3.500 <strong>Jugend</strong>leiterinnen und <strong>Jugend</strong>leiter aus, die online<br />
eine Juleica neu beantragt haben. Diese Gruppe setzt sich<br />
je zur Hälfte aus jungen Männern und Frauen zusammen.<br />
Im Durchschnitt sind in NRW <strong>Jugend</strong>leiterinnen und<br />
<strong>Jugend</strong>leiter bei Ausstellung der Juleica 24 Jahre alt. 47<br />
Prozent sind jünger als 20 Jahre, 33 Prozent zwischen<br />
20 und 30 Jahren sowie 20 Prozent älter als 30 Jahre. Im<br />
Kern trägt die Juleica zur Qualifizierung der verbandlichen<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit bei, denn die diesbezüglichen<br />
Bildungsveranstaltungen basieren auf bundeseinheitlichen<br />
inhaltlichen Qualitätsstandards. Die „Gemeinsamen<br />
Empfehlungen zur Juleica“ der Kommunalen Spitzenverbände<br />
in NRW, der Landschaftsverbände Rheinland und<br />
Westfalen-Lippe (Landesjugendämter) sowie des Landesjugendrings<br />
aus dem Jahre 2012 stellen einen Garant für<br />
die Qualitätssicherung für ehrenamtlich tätige <strong>Jugend</strong>liche<br />
und junge Erwachsene dar.<br />
Mit dem Runderlass zur „Einführung einer bundeseinheitlichen<br />
<strong>Jugend</strong>leiterinnen- und <strong>Jugend</strong>leiter-Card in<br />
NRW vom 16. Dezember 1999, i.d.F. vom 6. Juni 2014 hat<br />
das <strong>Jugend</strong>ministerium die Rahmenbedingungen für die<br />
Vergabe der Juleica weiterentwickelt und sie den neuen<br />
Anforderungen angepasst. Dabei ist der Landesregierung<br />
sehr daran gelegen, die Juleica als Qualitätsnachweis und<br />
als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement weiter<br />
zu stärken.<br />
Mit der Ehrenamtskarte besteht in NRW ein weiteres Instrument<br />
zur Würdigung und Förderung des ehrenamtlichen<br />
Engagements. Die Ehrenamtskarte wurde mittlerweile von<br />
210 Kommunen eingeführt und ist mit über 3.600 Vergünstigungen<br />
verschiedener Art unterlegt. Auf Anregung der<br />
<strong>Jugend</strong>verbände hat die Landesregierung die Empfehlung<br />
ausgesprochen, für Juleica-Inhaberinnen und -Inhaber<br />
eine erleichterte Beantragung der Ehrenamtskarte zu<br />
ermöglichen. Dies wird in mehreren Kommunen bereits in<br />
der Praxis umgesetzt.<br />
Zusätzlich sind mit dem Bundesgesetz zur Stärkung des<br />
Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) im Jahr 2013<br />
die rechtlichen Rahmenbedingungen des zivilgesellschaftlichen<br />
Engagements entbürokratisiert worden mit dem Ziel,<br />
dass ehrenamtlich Tätige im Rahmen des Steuerrechts<br />
durch eine Erhöhung des Steuerfreibetrags entlastet<br />
werden. Allerdings sieht die Landesregierung durchaus<br />
weiteren Handlungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die<br />
Anerkennung der im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen<br />
für die berufliche Perspektive. Denn junge Menschen<br />
wollen, dass ihr Engagement auch Nutzen für die eigene<br />
berufliche Karrieren mit sich bringt. Dieser Aspekt ist<br />
auch in die Empfehlungen des „Runden Tisches G8/G9“<br />
an die Landesregierung NRW eingeflossen in der Form,<br />
dass Schulen Möglichkeiten zu einer stärkeren Anerkennung<br />
außerschulischer Leistungen aufgezeigt bekommen<br />
und das Land eine großzügigere Praxis der Freistellung<br />
vom Unterricht für ehrenamtlich tätige <strong>Jugend</strong>liche<br />
gewährleistet.<br />
17.3 <strong>Jugend</strong>bildungsstätten: Orte der Bildung und<br />
Befähigung<br />
Nach § 11 SGB VIII gehört die außerschulische <strong>Jugend</strong>bildung<br />
mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,<br />
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung<br />
zu den Schwerpunkten der <strong>Jugend</strong>arbeit. <strong>Jugend</strong>bildung<br />
insgesamt ist jedoch ein breites Feld und wird aus Mitteln<br />
der EU und des Bundes, der Landeszentralen für politische<br />
Bildung (LzpB), aus Eigenmitteln der Träger – wie z.<br />
B. der Kirchen und Gewerkschaften – finanziert. Im <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>förderungsgesetz von 2004 ist die <strong>Jugend</strong>bildung<br />
in NRW als Teil der <strong>Jugend</strong>arbeit aufgenommen