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Kinder & Jugend

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108 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Jugend</strong>liche die Begleitung von Jüngeren in Gruppen,<br />

organisieren Fahrten, führen Bildungsmaßnahmen durch,<br />

sind im Vorstand oder als Redakteurinnen und Redakteure<br />

tätig, organisieren Veranstaltungen im <strong>Jugend</strong>zentrum,<br />

nehmen sich der Förderung benachteiligter <strong>Kinder</strong> an u. v.<br />

a. m.<br />

Bemühungen, junge Menschen verstärkt für ehrenamtliches<br />

Engagement anzusprechen und zu gewinnen, sind<br />

ganz unterschiedlicher Art. Grundlagen dafür schaffen die<br />

<strong>Jugend</strong>organisationen beispielsweise durch eine engagierte<br />

Mitarbeit beim „Runden Tisch G8“ der Landesregierung<br />

(2014-2016) oder durch das breit aufgestellte „Bündnis<br />

für Freiräume“ (2013-2017) des Landesjugendrings NRW.<br />

Konkrete Möglichkeiten bestehen vor allem auch in neuen<br />

Formen der Betätigung, in flexiblem Zeitmanagement (das<br />

sich an den Möglichkeiten der <strong>Jugend</strong>lichen ausrichtet),<br />

aber auch in finanziellen Anreizen, wie das „Stipendium für<br />

junges Engagement im Sport“ von Sportjugend NRW und<br />

Land NRW zeigt.<br />

Zudem engagieren sich junge Menschen auch außerhalb<br />

der verbandlichen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit. Nicht nur im<br />

Kontext zahlreicher weiterer Beteiligungsstrukturen (wie<br />

lokalen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>gremien), auch in der Arbeit<br />

mit Flüchtlingskindern, im Engagement in besonderen<br />

Projekten vor Ort, in Vereinen, in der Hausaufgabenhilfe<br />

für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche etc. sind <strong>Jugend</strong>liche aktiv.<br />

Im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement<br />

spielt die <strong>Jugend</strong>leitercard (Juleica) eine wichtige Rolle.<br />

Insgesamt sind bis heute bundesweit rund 467.000 solcher<br />

Karten vergeben worden. Für die zurückliegenden Jahre<br />

2012 bis 2015 weist die Juleica-Datenbank (vgl. juleica.de)<br />

mit Blick auf das Land Nordrhein-Westfalen jeweils rund<br />

3.500 <strong>Jugend</strong>leiterinnen und <strong>Jugend</strong>leiter aus, die online<br />

eine Juleica neu beantragt haben. Diese Gruppe setzt sich<br />

je zur Hälfte aus jungen Männern und Frauen zusammen.<br />

Im Durchschnitt sind in NRW <strong>Jugend</strong>leiterinnen und<br />

<strong>Jugend</strong>leiter bei Ausstellung der Juleica 24 Jahre alt. 47<br />

Prozent sind jünger als 20 Jahre, 33 Prozent zwischen<br />

20 und 30 Jahren sowie 20 Prozent älter als 30 Jahre. Im<br />

Kern trägt die Juleica zur Qualifizierung der verbandlichen<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit bei, denn die diesbezüglichen<br />

Bildungsveranstaltungen basieren auf bundeseinheitlichen<br />

inhaltlichen Qualitätsstandards. Die „Gemeinsamen<br />

Empfehlungen zur Juleica“ der Kommunalen Spitzenverbände<br />

in NRW, der Landschaftsverbände Rheinland und<br />

Westfalen-Lippe (Landesjugendämter) sowie des Landesjugendrings<br />

aus dem Jahre 2012 stellen einen Garant für<br />

die Qualitätssicherung für ehrenamtlich tätige <strong>Jugend</strong>liche<br />

und junge Erwachsene dar.<br />

Mit dem Runderlass zur „Einführung einer bundeseinheitlichen<br />

<strong>Jugend</strong>leiterinnen- und <strong>Jugend</strong>leiter-Card in<br />

NRW vom 16. Dezember 1999, i.d.F. vom 6. Juni 2014 hat<br />

das <strong>Jugend</strong>ministerium die Rahmenbedingungen für die<br />

Vergabe der Juleica weiterentwickelt und sie den neuen<br />

Anforderungen angepasst. Dabei ist der Landesregierung<br />

sehr daran gelegen, die Juleica als Qualitätsnachweis und<br />

als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement weiter<br />

zu stärken.<br />

Mit der Ehrenamtskarte besteht in NRW ein weiteres Instrument<br />

zur Würdigung und Förderung des ehrenamtlichen<br />

Engagements. Die Ehrenamtskarte wurde mittlerweile von<br />

210 Kommunen eingeführt und ist mit über 3.600 Vergünstigungen<br />

verschiedener Art unterlegt. Auf Anregung der<br />

<strong>Jugend</strong>verbände hat die Landesregierung die Empfehlung<br />

ausgesprochen, für Juleica-Inhaberinnen und -Inhaber<br />

eine erleichterte Beantragung der Ehrenamtskarte zu<br />

ermöglichen. Dies wird in mehreren Kommunen bereits in<br />

der Praxis umgesetzt.<br />

Zusätzlich sind mit dem Bundesgesetz zur Stärkung des<br />

Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) im Jahr 2013<br />

die rechtlichen Rahmenbedingungen des zivilgesellschaftlichen<br />

Engagements entbürokratisiert worden mit dem Ziel,<br />

dass ehrenamtlich Tätige im Rahmen des Steuerrechts<br />

durch eine Erhöhung des Steuerfreibetrags entlastet<br />

werden. Allerdings sieht die Landesregierung durchaus<br />

weiteren Handlungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die<br />

Anerkennung der im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen<br />

für die berufliche Perspektive. Denn junge Menschen<br />

wollen, dass ihr Engagement auch Nutzen für die eigene<br />

berufliche Karrieren mit sich bringt. Dieser Aspekt ist<br />

auch in die Empfehlungen des „Runden Tisches G8/G9“<br />

an die Landesregierung NRW eingeflossen in der Form,<br />

dass Schulen Möglichkeiten zu einer stärkeren Anerkennung<br />

außerschulischer Leistungen aufgezeigt bekommen<br />

und das Land eine großzügigere Praxis der Freistellung<br />

vom Unterricht für ehrenamtlich tätige <strong>Jugend</strong>liche<br />

gewährleistet.<br />

17.3 <strong>Jugend</strong>bildungsstätten: Orte der Bildung und<br />

Befähigung<br />

Nach § 11 SGB VIII gehört die außerschulische <strong>Jugend</strong>bildung<br />

mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,<br />

kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung<br />

zu den Schwerpunkten der <strong>Jugend</strong>arbeit. <strong>Jugend</strong>bildung<br />

insgesamt ist jedoch ein breites Feld und wird aus Mitteln<br />

der EU und des Bundes, der Landeszentralen für politische<br />

Bildung (LzpB), aus Eigenmitteln der Träger – wie z.<br />

B. der Kirchen und Gewerkschaften – finanziert. Im <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>förderungsgesetz von 2004 ist die <strong>Jugend</strong>bildung<br />

in NRW als Teil der <strong>Jugend</strong>arbeit aufgenommen

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