Kinder & Jugend
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97 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
Positionen ein, wo es an Entscheidungen in anderen Politikfeldern<br />
beteiligt ist. Es geht also darum, landespolitische<br />
Entscheidungsprozesse aus dem Blickwinkel zu begleiten,<br />
inwiefern sie Bedeutung für junge Menschen haben und<br />
im Rahmen der ressortübergreifenden Abstimmung von<br />
Vorhaben darauf hinzuwirken, dass entsprechende Akzente<br />
gesetzt werden. Dies gelingt konkret mal mehr und mal<br />
weniger gut, da verschiedene, aber miteinander verbundene<br />
Fachpolitiken nicht immer widerspruchsfrei aufeinander<br />
abgestimmt werden können.<br />
15.2 Einmischende <strong>Jugend</strong>politik als<br />
Beteiligungspolitik<br />
Mit der oben genannten Schwerpunktsetzung im Koalitionsvertrag<br />
sowie der konkreten Ausgestaltung einzelner<br />
Maßnahmen hat sich Nordrhein-Westfalen für den Weg<br />
einer „einmischenden“ <strong>Jugend</strong>politik entschieden. <strong>Jugend</strong>liche<br />
sollen sich einmischen – in die Politik in den Städten,<br />
Kreisen und Gemeinden sowie auf Landesebene, in alle<br />
politischen Handlungsfelder, und nicht zuletzt auch in<br />
die Institutionen, wie den Schulen und Einrichtungen der<br />
<strong>Jugend</strong>arbeit, etc. Denn es ist ganz zentral, <strong>Jugend</strong>liche<br />
selbst zu beteiligen und zu befähigen, ihre Interessen und<br />
Wünsche in politische Diskussionen und Meinungsbildungen<br />
einzubringen, um zu erleben, dass Entscheidungen<br />
aus der Perspektive junger Menschen beeinflusst werden<br />
können.<br />
Die Beteiligung von jungen Menschen an der Gestaltung<br />
unserer Gesellschaft bzw. einer direkten Teilnahme an<br />
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsprozessen ist auch<br />
– ganz im Sinne des Konzepts einer Bildung für nachhaltige<br />
Entwicklung – verbunden mit ihrer Teilhabe an<br />
schulischen, sozialen und beruflichen Perspektiven. Denn<br />
vielfältige Befunde der Bildungsforschung zeigen auf: Wer<br />
an gelingenden Bildungsprozessen nicht teilhat, dessen<br />
Chancen unterliegen in sozialer und beruflicher Hinsicht<br />
ebenfalls deutlichen Benachteiligungen, und der wird nicht<br />
in gleichem Maße über Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten<br />
in seiner Lebenswelt und der Gesellschaft<br />
verfügen können. Wirft man vor diesem Hintergrund einen<br />
Blick auf die Unterstützung direkter Partizipationsmöglichkeiten<br />
junger Menschen in NRW, so kann auf mehrere Entwicklungen<br />
der letzten Jahre hingewiesen werden:<br />
• Das Land fördert im Rahmen der allgemeinen landespolitischen<br />
Zielsetzung die Entfaltung und Neuentwicklung<br />
von Partizipationsmöglichkeiten. Dazu werden sowohl<br />
Einrichtungen und Angebote der Offenen <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>arbeit als auch die landeszentralen <strong>Jugend</strong>verbände<br />
als Interessenvertretungen für <strong>Kinder</strong> und<br />
<strong>Jugend</strong>liche aus dem <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan<br />
(KJFP) strukturell gefördert.<br />
• In § 6 des 3.AG KJHG NRW (KJFöG) sind seit 2004<br />
konkrete Beteiligungsrechte für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche<br />
auch über den unmittelbaren Bereich der <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
hinaus definiert. Aus Mitteln des KJFP des Landes NRW<br />
(Position 1.2.4 – „Stark durch Beteiligung – <strong>Jugend</strong>liche<br />
aktiv und direkt an politischen und gesellschaftlichen<br />
Prozessen beteiligen“) werden Beteiligungsprojekte<br />
durch das Land aktiv unterstützt. Bei der Neuaufstellung<br />
des KJFP 2013-2017 wurden die Fördermittel um<br />
400.000 EUR auf eine Million EUR p. a. erhöht.<br />
• In den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII (z.<br />
B. in den §§ 12, 36 und 80) sind Beteiligungsrechte für<br />
junge Menschen festgeschrieben und werden in der Praxis<br />
– wenn auch unterschiedlich intensiv – aufgegriffen.<br />
Die Einbeziehung <strong>Jugend</strong>licher in Prozesse der Planung<br />
und Gestaltung in der verbandlichen und der Offenen<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit gehören heute zum Standard<br />
und zur Voraussetzung einer gelingenden <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>arbeit.<br />
• Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland hat<br />
das MFKJKS in den Jahren 2014/15 eine Schulung für<br />
Fachkräfte unterstützt, die landesweit als Multiplikatorinnen<br />
und Multiplikatoren den <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />
für Fragen der konzeptionellen Verankerung partizipativer<br />
Strukturen zur Verfügung stehen. Im Bereich<br />
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurde<br />
Anfang 2014 außerdem die landesweite Servicestelle<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>beteiligung mit Förderung durch das<br />
MFKJKS eingerichtet.<br />
• Gemeinsam mit den beiden Landesjugendämtern hat<br />
sich das MFKJKS dazu entschlossen, jungen Menschen<br />
in stationären Einrichtungen der <strong>Jugend</strong>hilfe besser als<br />
bisher zu ermöglichen, an Entscheidungen teilzuhaben<br />
und eigene Ideen einzubringen.<br />
• Im Rahmen der Mitwirkung von Schülerinnen und<br />
Schülern engagieren sich <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche als<br />
Klassensprecherin oder Klassensprecher oder wirken in<br />
schulischen Gremien mit, wie in der Schülervertretung<br />
oder den Lehrerkonferenzen. Seit dem Jahr 2011 ist<br />
im Sekundarbereich die Drittelparität von Lehrkräften,<br />
Eltern und Schülerinnen und Schülern bei der Zusammensetzung<br />
der Schulkonferenz schulgesetzlich wieder<br />
hergestellt. Dennoch ist die Schule nach wie vor nicht<br />
der Ort, an dem Mitbestimmung von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen<br />
eine relevante Rolle spielt.