26.01.2017 Aufrufe

Kinder & Jugend

10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0

10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

97 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

Positionen ein, wo es an Entscheidungen in anderen Politikfeldern<br />

beteiligt ist. Es geht also darum, landespolitische<br />

Entscheidungsprozesse aus dem Blickwinkel zu begleiten,<br />

inwiefern sie Bedeutung für junge Menschen haben und<br />

im Rahmen der ressortübergreifenden Abstimmung von<br />

Vorhaben darauf hinzuwirken, dass entsprechende Akzente<br />

gesetzt werden. Dies gelingt konkret mal mehr und mal<br />

weniger gut, da verschiedene, aber miteinander verbundene<br />

Fachpolitiken nicht immer widerspruchsfrei aufeinander<br />

abgestimmt werden können.<br />

15.2 Einmischende <strong>Jugend</strong>politik als<br />

Beteiligungspolitik<br />

Mit der oben genannten Schwerpunktsetzung im Koalitionsvertrag<br />

sowie der konkreten Ausgestaltung einzelner<br />

Maßnahmen hat sich Nordrhein-Westfalen für den Weg<br />

einer „einmischenden“ <strong>Jugend</strong>politik entschieden. <strong>Jugend</strong>liche<br />

sollen sich einmischen – in die Politik in den Städten,<br />

Kreisen und Gemeinden sowie auf Landesebene, in alle<br />

politischen Handlungsfelder, und nicht zuletzt auch in<br />

die Institutionen, wie den Schulen und Einrichtungen der<br />

<strong>Jugend</strong>arbeit, etc. Denn es ist ganz zentral, <strong>Jugend</strong>liche<br />

selbst zu beteiligen und zu befähigen, ihre Interessen und<br />

Wünsche in politische Diskussionen und Meinungsbildungen<br />

einzubringen, um zu erleben, dass Entscheidungen<br />

aus der Perspektive junger Menschen beeinflusst werden<br />

können.<br />

Die Beteiligung von jungen Menschen an der Gestaltung<br />

unserer Gesellschaft bzw. einer direkten Teilnahme an<br />

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsprozessen ist auch<br />

– ganz im Sinne des Konzepts einer Bildung für nachhaltige<br />

Entwicklung – verbunden mit ihrer Teilhabe an<br />

schulischen, sozialen und beruflichen Perspektiven. Denn<br />

vielfältige Befunde der Bildungsforschung zeigen auf: Wer<br />

an gelingenden Bildungsprozessen nicht teilhat, dessen<br />

Chancen unterliegen in sozialer und beruflicher Hinsicht<br />

ebenfalls deutlichen Benachteiligungen, und der wird nicht<br />

in gleichem Maße über Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten<br />

in seiner Lebenswelt und der Gesellschaft<br />

verfügen können. Wirft man vor diesem Hintergrund einen<br />

Blick auf die Unterstützung direkter Partizipationsmöglichkeiten<br />

junger Menschen in NRW, so kann auf mehrere Entwicklungen<br />

der letzten Jahre hingewiesen werden:<br />

• Das Land fördert im Rahmen der allgemeinen landespolitischen<br />

Zielsetzung die Entfaltung und Neuentwicklung<br />

von Partizipationsmöglichkeiten. Dazu werden sowohl<br />

Einrichtungen und Angebote der Offenen <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>arbeit als auch die landeszentralen <strong>Jugend</strong>verbände<br />

als Interessenvertretungen für <strong>Kinder</strong> und<br />

<strong>Jugend</strong>liche aus dem <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan<br />

(KJFP) strukturell gefördert.<br />

• In § 6 des 3.AG KJHG NRW (KJFöG) sind seit 2004<br />

konkrete Beteiligungsrechte für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche<br />

auch über den unmittelbaren Bereich der <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

hinaus definiert. Aus Mitteln des KJFP des Landes NRW<br />

(Position 1.2.4 – „Stark durch Beteiligung – <strong>Jugend</strong>liche<br />

aktiv und direkt an politischen und gesellschaftlichen<br />

Prozessen beteiligen“) werden Beteiligungsprojekte<br />

durch das Land aktiv unterstützt. Bei der Neuaufstellung<br />

des KJFP 2013-2017 wurden die Fördermittel um<br />

400.000 EUR auf eine Million EUR p. a. erhöht.<br />

• In den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII (z.<br />

B. in den §§ 12, 36 und 80) sind Beteiligungsrechte für<br />

junge Menschen festgeschrieben und werden in der Praxis<br />

– wenn auch unterschiedlich intensiv – aufgegriffen.<br />

Die Einbeziehung <strong>Jugend</strong>licher in Prozesse der Planung<br />

und Gestaltung in der verbandlichen und der Offenen<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit gehören heute zum Standard<br />

und zur Voraussetzung einer gelingenden <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>arbeit.<br />

• Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland hat<br />

das MFKJKS in den Jahren 2014/15 eine Schulung für<br />

Fachkräfte unterstützt, die landesweit als Multiplikatorinnen<br />

und Multiplikatoren den <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />

für Fragen der konzeptionellen Verankerung partizipativer<br />

Strukturen zur Verfügung stehen. Im Bereich<br />

des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurde<br />

Anfang 2014 außerdem die landesweite Servicestelle<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>beteiligung mit Förderung durch das<br />

MFKJKS eingerichtet.<br />

• Gemeinsam mit den beiden Landesjugendämtern hat<br />

sich das MFKJKS dazu entschlossen, jungen Menschen<br />

in stationären Einrichtungen der <strong>Jugend</strong>hilfe besser als<br />

bisher zu ermöglichen, an Entscheidungen teilzuhaben<br />

und eigene Ideen einzubringen.<br />

• Im Rahmen der Mitwirkung von Schülerinnen und<br />

Schülern engagieren sich <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche als<br />

Klassensprecherin oder Klassensprecher oder wirken in<br />

schulischen Gremien mit, wie in der Schülervertretung<br />

oder den Lehrerkonferenzen. Seit dem Jahr 2011 ist<br />

im Sekundarbereich die Drittelparität von Lehrkräften,<br />

Eltern und Schülerinnen und Schülern bei der Zusammensetzung<br />

der Schulkonferenz schulgesetzlich wieder<br />

hergestellt. Dennoch ist die Schule nach wie vor nicht<br />

der Ort, an dem Mitbestimmung von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen<br />

eine relevante Rolle spielt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!