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Kinder & Jugend

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187 Herausforderungen für die <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe in NRW<br />

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Ausgestaltung<br />

der Kooperation von Eltern und Institutionen eine<br />

wesentliche Aufgabe für die kommenden Jahre sein wird.<br />

Dabei können folgende Fragen von besonderer Bedeutung<br />

sein:<br />

• Welche neuen und wirksamen Kooperationsformen<br />

zwischen Institutionen und Eltern können entwickelt<br />

werden, um die unterschiedlichen Erwartungen in ein<br />

ausgewogeneres Verhältnis zueinander zu bringen?<br />

• Welcher organisatorischen Voraussetzungen – z. B. im<br />

Rahmen von Elternvertretungen, individuellen Beratungssettings,<br />

Mitbestimmungsregeln und Mitgestaltungsmöglichkeiten<br />

bei der Bestimmung pädagogischer<br />

Ziele und Angebote – bedarf es sowohl auf Seiten der<br />

Institutionen als auch auf Seiten „der“ Elternschaft, die<br />

sich hinsichtlich ihrer Erziehungsvorstellungen, kultureller<br />

Prägung und verfügbarer Ressourcen mannigfaltig<br />

unterscheiden?<br />

• Wie kann die Beteiligung und Mitwirkung auch jener<br />

Familien und Eltern unterstützt und aktiviert werden, die<br />

wenig beteiligungserfahren, in der Artikulation ihrer Interessen<br />

ungeübt sind oder aus unterschiedlichen Gründen<br />

Vorbehalte gegenüber Institutionen haben?<br />

• Wie kann – bei allen berechtigten Erwartungen von<br />

Eltern – gewährleistet werden, dass die Interessen und<br />

Bedürfnisse von jungen Menschen zentral für die Ausgestaltung<br />

dieser Angebote sind?<br />

Die Landesregierung sieht vor dem Hintergrund dieser<br />

Fragen die Notwendigkeit eines breiten gesellschaftlichen<br />

Diskurses über die Bedarfe, Erwartungshaltungen,<br />

Wünsche, Möglichkeiten und Grenzen der gesellschaftlich<br />

verantworteten Erziehung, Bildung und Betreuung junger<br />

Menschen bei gleichzeitiger zwingender Notwendigkeit<br />

einer Haushaltskonsolidierung aufgrund der verfassungsrechtlich<br />

vorgegebenen Einhaltung der Schuldenbremse<br />

im Jahr 2020.<br />

13. Rolle der <strong>Jugend</strong>ämter stärken<br />

Maßgeblich für die Ausgestaltung aller Leistungen der<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe sind in Nordrhein-Westfalen die<br />

186 kommunalen <strong>Jugend</strong>ämter. Deren Fach- und Verwaltungsstrukturen<br />

sowie die zugehörigen <strong>Jugend</strong>hilfeausschüsse<br />

bilden das fachliche und administrative Rückgrat<br />

einer funktionierenden, auf Prävention, soziale Integration<br />

und Bildungsvermittlung orientierenden <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe.<br />

Im vorliegenden Bericht ist an verschiedenen Stellen<br />

deutlich geworden, wie sehr sich die Anforderungen an<br />

die örtlichen öffentlichen Träger der <strong>Jugend</strong>hilfe in den<br />

zurückliegenden Jahren verändert und z. T. auch erweitert<br />

haben. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Größe ist die<br />

Leistungsfähigkeit der einzelnen <strong>Jugend</strong>ämter dabei differenziert<br />

zu bewerten. Die <strong>Jugend</strong>ämter in kleinen Mittleren<br />

kreisangehörigen Städten (ab 20.000 Einw.) verfügen zwar<br />

über eine größere Nähe zu ihren Klienten, können aber<br />

insbesondere aufgrund der Zahl der dort Beschäftigten<br />

nicht die fachliche Qualität erreichen, die in <strong>Jugend</strong>ämtern<br />

in Kreisen oder Großstädten eher zu finden ist. Auch ist<br />

zu bedenken, dass im Hinblick auf die Kooperation mit<br />

anderen Institutionen und Ämtern wie Schulen, Sozialund<br />

Gesundheitsämtern <strong>Jugend</strong>ämter in kleinen Mittleren<br />

kreisangehörigen Städten wenig vorteilhafte Ausgangsbedingungen<br />

haben.<br />

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal im Hinblick auf die<br />

Leistungsfähigkeit von <strong>Jugend</strong>ämtern ist die finanzielle<br />

Ausstattung, die oftmals von der finanziellen Gesamtsituation<br />

der jeweiligen Kommune abhängig ist. Seltener<br />

mit Blick auf die <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung und die Hilfen zur<br />

Erziehung, dafür aber häufiger in Bezug auf die <strong>Kinder</strong>-<br />

und <strong>Jugend</strong>arbeit, die <strong>Jugend</strong>sozialarbeit und den<br />

erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz lassen sich<br />

signifikante Unterschiede feststellen. So finden sich immer<br />

wieder Beispiele dafür, dass die <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit<br />

reduziert oder nicht weiter ausgebaut wird, weil sie nicht<br />

als Leistung eingestuft wird, die nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen und vorheriger <strong>Jugend</strong>hilfeplanung zu erbringen<br />

ist.<br />

Die Weiterentwicklung der kommunalen Gestaltungsfähigkeit<br />

im Bereich der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe wird auch<br />

davon abhängen, ob es gelingt, die örtlichen <strong>Jugend</strong>ämter<br />

zu stärken. Die Landesregierung ist der Überzeugung,<br />

dass starke, engagierte und kompetente <strong>Jugend</strong>ämter und<br />

leistungsfähige soziale Dienste die Voraussetzung dafür<br />

sind, die Leistungen und die notwendigen Prozesse des<br />

Wandels zu steuern. Dabei werden nach Einschätzung der<br />

Landesregierung folgende Fragen von Bedeutung sein:<br />

• Auf welchem Weg kann es gelingen, die Leistungsfähigkeit<br />

und die Steuerungsmöglichkeiten der – insbesondere<br />

„kleiner“ – <strong>Jugend</strong>ämter zu stärken?<br />

• Wie kann unter Moderation und Letztverantwortung der<br />

<strong>Jugend</strong>ämter der systematische Einbezug von Trägern,<br />

<strong>Kinder</strong>n, <strong>Jugend</strong>lichen und Eltern in die Bedarfsermittlungen,<br />

Planungsverfahren und konkreten fachlichen<br />

Ausgestaltungen weiterentwickelt werden? Welcher<br />

ggf. auch gesetzlichen Rahmenbedingungen bedarf es<br />

hierfür?

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