Kinder & Jugend
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80 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
besonders heraus. Aus Elternsicht sind daher individuelle<br />
Faktoren bedeutsam, etwa das Wohlbefinden des Kindes,<br />
die Betreuungszeiten, die Aktivitäten und Lernangebote,<br />
die Räume und ihre Ausgestaltung, die Betreuung in den<br />
Ferienzeiten, der flexible Umgang mit den Öffnungszeiten<br />
in unvorhersehbaren Situationen u. a. Eltern haben den<br />
berechtigten Anspruch, dass diese Faktoren stimmig sind,<br />
denn es geht um ihre <strong>Kinder</strong> und deren bestmögliche<br />
Förderung.<br />
Fachkräfte machen die Qualität insbesondere am Personal/Kind-Schlüssel,<br />
an der Gruppengröße, an der Sprachförderung,<br />
an der Wahrnehmung des Bildungsauftrags sowie<br />
der Vernetzung der Tageseinrichtungen im Sozialraum<br />
fest. Es geht dabei vor allem um die Herstellung einer<br />
Balance zwischen den strukturellen Rahmenbedingungen<br />
und den Bedürfnissen des Kindes. Aktuelle Befunde aus<br />
der Evaluation des <strong>Kinder</strong>förderungsgesetzes (vgl. BMFS-<br />
FJ 2015) zeigen, dass bundesweit die Zufriedenheit der<br />
Eltern mit der Betreuungssituation bei den meisten Indikatoren<br />
erheblich ist und z. B. beim Indikator Wohlbefinden<br />
mit knapp 94 Prozent besonders hoch ausfällt. Interessant<br />
in diesem Zusammenhang ist, dass die <strong>Kinder</strong>tagespflege<br />
bei den meisten Indikatoren aus Elternsicht besser abschneidet.<br />
Die Zustimmung der pädagogisch Tätigen fällt<br />
bei vielen Indikatoren zurückhaltender, aber doch ebenfalls<br />
insgesamt zustimmend aus (vgl. ebd., S.33f). Die Befunde<br />
zeigen, dass die Landesregierung mit den KiBiz-Reformen<br />
auf dem richtigen Weg ist, denn die Verbesserungen<br />
setzen an den für Eltern und Fachkräften wichtigen Stellen<br />
an.<br />
Ohne Frage haben sich die <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen im<br />
Zuge der auf PISA folgenden Diskussionen stark auf eine<br />
qualitative Verbesserung ihrer Bildungs- und Betreuungsleistungen<br />
hin orientiert. So gehören heute systematische<br />
Bildungsbeobachtung und -dokumentationen ebenso zum<br />
Alltag wie Partizipationsansätze, Unterstützung der Selbstbildung,<br />
naturwissenschaftlich-technische, kulturelle und<br />
sprachliche Bildung (auch der Mehrsprachlichkeit) sowie<br />
nicht zuletzt Projekte wie z. B. „Das Haus der kleinen<br />
Forscher“, an denen auch viele Einrichtungen aus NRW<br />
teilnehmen.<br />
Zur Verbesserung der Qualität hat auch die Forschung<br />
beigetragen. Gerade in den letzten zehn Jahren hat<br />
sie im frühkindlichen Bereich an den Hochschulen und<br />
Universitäten Konjunktur. Zahlreiche Hinweise aus den<br />
Ergebnissen sind in politischen Entscheidungen der Landesregierung<br />
und auch in der Praxis umgesetzt worden.<br />
Auch die Akademisierung der Ausbildung hat zu ersten<br />
Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulausbildung<br />
geführt, die in den Einrichtungen tätig sind, auch wenn die<br />
Entwicklung hier noch eher am Anfang steht (vgl. Klaudy/<br />
Stöbe-Blossey 2015).<br />
12.2 Die Reform des <strong>Kinder</strong>bildungsgesetzes<br />
Nach der Übernahme der Regierungsverantwortung hat<br />
die Landesregierung daher dem Qualitätsausbau eine<br />
zentrale Bedeutung zugemessen. Der Landtag hat durch<br />
zweimalige grundlegende Korrekturen des <strong>Kinder</strong>bildungsgesetzes<br />
(KiBiz) die Voraussetzungen für eine bessere<br />
Qualität geschaffen. Geändert wurde das KiBiz in einer<br />
ersten Stufe durch das KiBiz-Änderungsgesetz von 2011.<br />
Schwerpunkte dieser ersten Reform waren<br />
• die Verbesserung des Personalschlüssels bei der Betreuung<br />
von <strong>Kinder</strong>n unter drei Jahren,<br />
• die Stärkung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft<br />
mit den Eltern, insbesondere durch eine Stärkung der<br />
Elternmitwirkungsrechte, sowie<br />
• die Einführung der Elternbeitragsfreiheit im letzten <strong>Kinder</strong>gartenjahr,<br />
verbunden mit einem jährlichen Belastungsausgleich<br />
des Landes an die Kommunen (im Haushaltsjahr<br />
2016 waren hierfür Mittel in Höhe von rund 163<br />
Millionen EUR, im Haushaltsentwurf 2017 sind rund 173<br />
Mio. EUR veranschlagt). Alle finanziellen Verbesserungen<br />
werden ausschließlich vom Land finanziert.<br />
Mit dem KiBiz-Änderungsgesetz von 2014 wurde ein<br />
weiterer Reformschritt vollzogen. Neben der Präzisierung<br />
eines erweiterten Bildungsverständnisses in der frühen<br />
Bildung und der Hervorhebung der Kitas als Bildungseinrichtungen<br />
wurde die Sprachförderung grundlegend<br />
neu ausgerichtet. Alle <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen erhalten<br />
darüber hinaus zur Unterstützung des Personals eine Verfügungspauschale.<br />
Zudem wurde mit der Einführung der<br />
sogenannten plusKITAs ein neuer Weg zur besonderen<br />
Berücksichtigung der <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen in sozial<br />
schwierigen Lebenswelten beschritten. Auch wurden Instrumente<br />
der Bildungsförderung wie z. B. Beobachtung und<br />
Dokumentation präzisiert. Auch diese Leistungen finanziert<br />
das Land allein.<br />
Ziel der Landesregierung war und ist es, die Rahmenbedingungen<br />
für die <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung insgesamt sowie<br />
deren Qualität zu verbessern, dabei aber die Unterschiedlichkeit<br />
der Einrichtungen zu berücksichtigen. Dies z. B. in<br />
Bezug auf die Einrichtungen, die einen hohen Anteil von<br />
<strong>Kinder</strong>n aus sozial benachteiligten Milieus und mit besonderem<br />
Unterstützungsbedarf aufgenommen haben (diese<br />
erhalten im Rahmen der plusKITA-Förderung künftig eine<br />
zusätzliche Förderung von mindestens 25.000 EUR pro<br />
Jahr).