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Kinder & Jugend

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80 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

besonders heraus. Aus Elternsicht sind daher individuelle<br />

Faktoren bedeutsam, etwa das Wohlbefinden des Kindes,<br />

die Betreuungszeiten, die Aktivitäten und Lernangebote,<br />

die Räume und ihre Ausgestaltung, die Betreuung in den<br />

Ferienzeiten, der flexible Umgang mit den Öffnungszeiten<br />

in unvorhersehbaren Situationen u. a. Eltern haben den<br />

berechtigten Anspruch, dass diese Faktoren stimmig sind,<br />

denn es geht um ihre <strong>Kinder</strong> und deren bestmögliche<br />

Förderung.<br />

Fachkräfte machen die Qualität insbesondere am Personal/Kind-Schlüssel,<br />

an der Gruppengröße, an der Sprachförderung,<br />

an der Wahrnehmung des Bildungsauftrags sowie<br />

der Vernetzung der Tageseinrichtungen im Sozialraum<br />

fest. Es geht dabei vor allem um die Herstellung einer<br />

Balance zwischen den strukturellen Rahmenbedingungen<br />

und den Bedürfnissen des Kindes. Aktuelle Befunde aus<br />

der Evaluation des <strong>Kinder</strong>förderungsgesetzes (vgl. BMFS-<br />

FJ 2015) zeigen, dass bundesweit die Zufriedenheit der<br />

Eltern mit der Betreuungssituation bei den meisten Indikatoren<br />

erheblich ist und z. B. beim Indikator Wohlbefinden<br />

mit knapp 94 Prozent besonders hoch ausfällt. Interessant<br />

in diesem Zusammenhang ist, dass die <strong>Kinder</strong>tagespflege<br />

bei den meisten Indikatoren aus Elternsicht besser abschneidet.<br />

Die Zustimmung der pädagogisch Tätigen fällt<br />

bei vielen Indikatoren zurückhaltender, aber doch ebenfalls<br />

insgesamt zustimmend aus (vgl. ebd., S.33f). Die Befunde<br />

zeigen, dass die Landesregierung mit den KiBiz-Reformen<br />

auf dem richtigen Weg ist, denn die Verbesserungen<br />

setzen an den für Eltern und Fachkräften wichtigen Stellen<br />

an.<br />

Ohne Frage haben sich die <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen im<br />

Zuge der auf PISA folgenden Diskussionen stark auf eine<br />

qualitative Verbesserung ihrer Bildungs- und Betreuungsleistungen<br />

hin orientiert. So gehören heute systematische<br />

Bildungsbeobachtung und -dokumentationen ebenso zum<br />

Alltag wie Partizipationsansätze, Unterstützung der Selbstbildung,<br />

naturwissenschaftlich-technische, kulturelle und<br />

sprachliche Bildung (auch der Mehrsprachlichkeit) sowie<br />

nicht zuletzt Projekte wie z. B. „Das Haus der kleinen<br />

Forscher“, an denen auch viele Einrichtungen aus NRW<br />

teilnehmen.<br />

Zur Verbesserung der Qualität hat auch die Forschung<br />

beigetragen. Gerade in den letzten zehn Jahren hat<br />

sie im frühkindlichen Bereich an den Hochschulen und<br />

Universitäten Konjunktur. Zahlreiche Hinweise aus den<br />

Ergebnissen sind in politischen Entscheidungen der Landesregierung<br />

und auch in der Praxis umgesetzt worden.<br />

Auch die Akademisierung der Ausbildung hat zu ersten<br />

Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulausbildung<br />

geführt, die in den Einrichtungen tätig sind, auch wenn die<br />

Entwicklung hier noch eher am Anfang steht (vgl. Klaudy/<br />

Stöbe-Blossey 2015).<br />

12.2 Die Reform des <strong>Kinder</strong>bildungsgesetzes<br />

Nach der Übernahme der Regierungsverantwortung hat<br />

die Landesregierung daher dem Qualitätsausbau eine<br />

zentrale Bedeutung zugemessen. Der Landtag hat durch<br />

zweimalige grundlegende Korrekturen des <strong>Kinder</strong>bildungsgesetzes<br />

(KiBiz) die Voraussetzungen für eine bessere<br />

Qualität geschaffen. Geändert wurde das KiBiz in einer<br />

ersten Stufe durch das KiBiz-Änderungsgesetz von 2011.<br />

Schwerpunkte dieser ersten Reform waren<br />

• die Verbesserung des Personalschlüssels bei der Betreuung<br />

von <strong>Kinder</strong>n unter drei Jahren,<br />

• die Stärkung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft<br />

mit den Eltern, insbesondere durch eine Stärkung der<br />

Elternmitwirkungsrechte, sowie<br />

• die Einführung der Elternbeitragsfreiheit im letzten <strong>Kinder</strong>gartenjahr,<br />

verbunden mit einem jährlichen Belastungsausgleich<br />

des Landes an die Kommunen (im Haushaltsjahr<br />

2016 waren hierfür Mittel in Höhe von rund 163<br />

Millionen EUR, im Haushaltsentwurf 2017 sind rund 173<br />

Mio. EUR veranschlagt). Alle finanziellen Verbesserungen<br />

werden ausschließlich vom Land finanziert.<br />

Mit dem KiBiz-Änderungsgesetz von 2014 wurde ein<br />

weiterer Reformschritt vollzogen. Neben der Präzisierung<br />

eines erweiterten Bildungsverständnisses in der frühen<br />

Bildung und der Hervorhebung der Kitas als Bildungseinrichtungen<br />

wurde die Sprachförderung grundlegend<br />

neu ausgerichtet. Alle <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen erhalten<br />

darüber hinaus zur Unterstützung des Personals eine Verfügungspauschale.<br />

Zudem wurde mit der Einführung der<br />

sogenannten plusKITAs ein neuer Weg zur besonderen<br />

Berücksichtigung der <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen in sozial<br />

schwierigen Lebenswelten beschritten. Auch wurden Instrumente<br />

der Bildungsförderung wie z. B. Beobachtung und<br />

Dokumentation präzisiert. Auch diese Leistungen finanziert<br />

das Land allein.<br />

Ziel der Landesregierung war und ist es, die Rahmenbedingungen<br />

für die <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung insgesamt sowie<br />

deren Qualität zu verbessern, dabei aber die Unterschiedlichkeit<br />

der Einrichtungen zu berücksichtigen. Dies z. B. in<br />

Bezug auf die Einrichtungen, die einen hohen Anteil von<br />

<strong>Kinder</strong>n aus sozial benachteiligten Milieus und mit besonderem<br />

Unterstützungsbedarf aufgenommen haben (diese<br />

erhalten im Rahmen der plusKITA-Förderung künftig eine<br />

zusätzliche Förderung von mindestens 25.000 EUR pro<br />

Jahr).

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