Kinder & Jugend
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149 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
Regelschule in berufliche Bildung und den Arbeitsmarkt<br />
über die Regelinstrumente der Sozialgesetzbücher II und<br />
III noch nicht ohne Unterstützung meistern können, eine<br />
Perspektive zu bieten, kommt der <strong>Jugend</strong>sozialarbeit nach<br />
wie vor eine hohe Bedeutung zu. Zur Zielgruppe gehören<br />
sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge<br />
Menschen mit besonderem pädagogischem Unterstützungsbedarf.<br />
Dies sind häufig <strong>Jugend</strong>liche, die eine<br />
mehrfache Benachteiligung erfahren, weil sie weder über<br />
die schulischen Bildungsvoraussetzungen noch über entsprechende<br />
persönliche Kompetenzen verfügen. Dadurch<br />
sind sie gefährdet, aus den Regelsystemen Schule und<br />
Berufsausbildung bzw. berufliche Qualifikation herauszufallen<br />
und somit zumindest über einen längeren Zeitraum,<br />
wenn nicht sogar dauerhaft, keinen Zugang zu Ausbildung<br />
und Beschäftigung zu finden.<br />
Die Träger der öffentlichen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe und<br />
auch die Landesregierung werden daher darauf achten,<br />
dass die <strong>Jugend</strong>sozialarbeit mit ihren Potenzialen als ein<br />
stabiles und verbindliches Angebot der <strong>Jugend</strong>hilfe erhalten<br />
bleibt. Denn für die betroffenen jungen Menschen sind<br />
gerade die begleitenden sozialpädagogischen Hilfen eine<br />
große Chance, ihre Stärken zu erkennen und sich – wenn<br />
auch verzögert – sukzessive die erforderlichen Fähigkeiten<br />
und Kompetenzen anzueignen. Damit können sie bestehende<br />
Hürden überwinden und in der Konkurrenzsituation<br />
des Arbeitsmarktes neue Chancen erhalten.<br />
Die Weiterentwicklung des Übergangssystems Schule–Beruf<br />
in NRW im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“<br />
schafft nunmehr wichtige Brücken zwischen den<br />
Angebotsformen und Arbeitsfeldern im Übergang Schule-<br />
Beruf. Für die Träger der <strong>Jugend</strong>sozialarbeit gilt es, sich<br />
in dieser rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zu<br />
positionieren und stärker zu profilieren (zu <strong>Jugend</strong>werkstätten<br />
vgl. ebd.).<br />
23.1.2 <strong>Jugend</strong>sozialarbeit in „Kein Abschluss ohne<br />
Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“<br />
Das Übergangssystem Schule-Beruf zielt darauf, möglichst<br />
vielen jungen Menschen zu einem für den Ausbildungsund<br />
Arbeitsmarkt relevanten Qualifikationsabschluss bzw.<br />
zu einer relevanten Qualifizierung zu verhelfen. Einem<br />
Teil der jungen Menschen gelingt es, ihren schulischen<br />
Abschluss nachzuholen, während andere junge Erwachsene<br />
ihre Teilnahme an Maßnahmen lediglich als Verlängerung<br />
ihrer Abhängigkeit erleben (vgl. BMFSFJ 2013). Auch<br />
aus der Sicht der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe hat die Vielzahl<br />
unterschiedlicher Maßnahmen in den Rechtskreisen der<br />
Sozialgesetzbücher II, III und VIII zur Unterstützung junger<br />
Menschen im Übergang von der Schule in Beruf oder<br />
Arbeit zu einem teilweise unübersichtlichen Übergangssystem<br />
geführt.<br />
Um die betroffenen <strong>Jugend</strong>lichen und jungen Erwachsenden<br />
beim Übergang in ihre berufliche Integration möglichst<br />
„passgenau“ zu begleiten und Unterstützung anzubieten,<br />
die an ihre Stärken und Schwächen anschließt, ist von<br />
der Landesregierung das Vorhaben „Kein Abschluss ohne<br />
Anschluss“ – kurz KAoA – initiiert worden. Das Landesvorhaben<br />
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist ein wichtiges<br />
Element der präventiven Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.<br />
Die <strong>Jugend</strong>lichen werden frühzeitig bei der Berufs- und<br />
Studienorientierung und beim Eintritt in eine Ausbildung,<br />
in ein Studium und das Berufsleben unterstützt. Ziel ist es,<br />
jungen Menschen nach der Schule möglichst rasch eine<br />
Anschlussperspektive für eine Berufsausbildung oder ein<br />
Studium zu eröffnen. Dabei sollen unnötige Warteschleifen<br />
vermieden werden. Mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“<br />
hat Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit von Schulund<br />
Arbeitsministerium als erstes Flächenland ein landesweit<br />
verbindliches, transparentes, geschlechtersensibles<br />
und strukturiertes Gesamtsystem eingeführt (vgl. MAIS<br />
2015, S.8).<br />
Grundlage dafür sind die Vereinbarungen im Ausbildungskonsens<br />
NRW, in dem die Landesregierung, die Bundesagentur<br />
für Arbeit, die Sozialpartner sowie die Kammern<br />
und Kommunen seit 1996 zusammenwirken. Im Jahr 2011<br />
haben sich die Spitzen des Ausbildungskonsenses auf<br />
das Gesamtkonzept für einen systematischen Übergang<br />
von der Schule in den Beruf verständigt und die gemeinsame<br />
Umsetzung vereinbart. Dazu wurden Angebote für<br />
weitgehend identische Zielgruppen zusammengeführt,<br />
Angebote am Berufskolleg reduziert und neu strukturiert,<br />
Übersichten der künftigen Angebotsstruktur inklusive klarer<br />
Zielgruppenzuordnung erstellt, Anschlussvereinbarungen<br />
zur zielgerichteten Inanspruchnahme von Angeboten im<br />
Rahmen der kommunalen Koordinierung etabliert und<br />
Angebote und Nachfrage bei Maßnahmen abgeglichen.<br />
Das neue Übergangssystem richtet sich ab Klasse 8 an<br />
alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und<br />
II sowie an alle <strong>Jugend</strong>lichen, die an den zum Teil neu<br />
gestalteten Angeboten des bisherigen Übergangssystems<br />
teilnehmen. KAoA konzentriert sich auf vier zentrale<br />
Handlungsfelder:<br />
1. Berufs- und Studienorientierung ab Klasse 8 in<br />
allen Schulformen<br />
Standardelemente wie Potentialanalyse, Berufsfelderkundungen<br />
und Praxisphasen sollen die <strong>Jugend</strong>lichen<br />
in einer realistischen und fundierten Berufswahlentscheidung<br />
unterstützen.<br />
Die Potenzialanalyse ermöglicht Schülerinnen und