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Kinder & Jugend

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42 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

Abbildung 10: Delikte mit einem hohen Anteil an unter 21-jährigen Tatverdächtigen (TV).<br />

Delikte mit einem hohen Anteil an unter 21-jährigen Tatverdächtigen<br />

Straftat<br />

Anteil TV U21 in % Anteil TV U21 in %<br />

2014 2015<br />

Raub, räuberische Erpressung 44,9 40,0<br />

Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 38,9 37,2<br />

Diebstahl - insgesamt - 30,2 29,2<br />

- in/aus Dienst-, Büro-, Werkstatt- und Lagerräumen 29,8 29,5<br />

- Ladendiebstahl 30,8 30,1<br />

- Wohnungseinbruchdiebstahl 27,5 27,4<br />

- Taschendiebstahl 37,5 34,1<br />

- von/aus/an Kfz 29,7 27,1<br />

- von Mopeds und Krafträdern 68,3 65,5<br />

- von Fahrrädern 41,8 38,0<br />

Sachbeschädigung 36,2 35,0<br />

- darunter: Graffitifälle 65,3 66,4<br />

Quelle: LKA NRW 2015, S.43.<br />

Von starken Schwankungen ohne einen einheitlichen<br />

Trend ist in NRW hingegen die Anzahl der Misshandlungen<br />

von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB zwischen<br />

den Jahren 2003 und 2015 gekennzeichnet. Im Jahr 2015<br />

wurden 606 Fälle von Misshandlungen von Schutzbefohlenen<br />

unter 21 Jahren nach § 225 StGB in NRW registriert,<br />

davon 509 Fälle an <strong>Kinder</strong>n unter 14 Jahren.<br />

Opfer einer Straftat geworden zu sein, ist nicht immer zu<br />

verarbeiten. Oftmals ist mit psychischen Folgewirkungen<br />

zu rechnen. Befunde der Arbeitsstelle <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalitätsprävention<br />

beim Deutschen <strong>Jugend</strong>institut<br />

(DJI) belegen, dass „Erfahrungen, Opfer einer (Gewalt-)<br />

Straftat geworden zu sein oder auch bereits die subjektiv<br />

empfundene Angst, möglicherweise Opfer werden zu<br />

können, (…) ein erhebliches Entwicklungsrisiko für die betroffenen<br />

jungen Menschen darstellen (können). Da die Ereignisse<br />

meist im lokalen Umfeld stattfinden bzw. sie dort<br />

befürchtet werden, ist das subjektive Sicherheitsgefühl im<br />

Alltag stark beeinträchtigt: Mit allen daraus entstehenden<br />

Folgen, angefangen mit dem Meiden bestimmter öffentlicher<br />

Orte, über Schulverweigerung bis hin zu psychischen<br />

Erkrankungen“ (Hoops/Holthusen 2011, S.39). Aus diesem<br />

Grund ist gerade für die betroffenen <strong>Jugend</strong>lichen von<br />

den örtlichen <strong>Jugend</strong>ämtern und den freien Trägern eine<br />

geeignete Opferhilfe erforderlich, damit möglichst schnell<br />

psychischen Beeinträchtigungen begegnet werden kann.<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalität muss immer auch vor<br />

dem sozialen Hintergrund der <strong>Jugend</strong>lichen und jungen<br />

Erwachsenen gesehen und bewertet werden. Nahezu<br />

mechanisch werden dabei die sozialen Kontexte, in<br />

denen junge Menschen aufwachsen, mit als Auslöser<br />

oder sogar als Verursacher von <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalität<br />

gesehen. Zu diesem Zusammenhang liegen<br />

jedoch unterschiedliche Einschätzungen vor. Sicher ist<br />

nicht monokausal ableitbar, dass kriminelles Verhalten von<br />

<strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen im Wesentlichen vom Wohnquartier<br />

bzw. dem sozialen Raum, in dem sie aufwachsen<br />

und leben, bestimmt wird. Vielmehr ist von einem Bündel<br />

von Faktoren und Effekten auszugehen, die das Begehen<br />

von Straftaten begünstigen. Solche Faktoren können z. B.<br />

fehlende Sozialkontrolle durch Erwachsene/Eltern ebenso<br />

sein wie Einflüsse von Gleichaltrigen, die eigene individuelle<br />

Perspektivlosigkeit, das Erfahren von Gewalt als Disziplinierungselement<br />

u. a. m. (vgl. Oberwittler/Rabold u.a.<br />

2013, S.52ff). Vieles spricht auch dafür, dass die Einflüsse<br />

aus der Gleichaltrigengruppe – jedenfalls als Auslöser –<br />

offenbar bedeutend sind, denn Straftaten werden oftmals<br />

nicht als Einzeltäter, sondern in bzw. mit einer Gruppe<br />

<strong>Jugend</strong>licher begangen.<br />

Vor Ort gibt es zahlreiche Maßnahmen und Projekte, der<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalität präventiv entgegenzuwirken<br />

bzw. <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche, die straffällig geworden<br />

sind, mit sozialpädagogischer Hilfe von Wiederholungstaten<br />

abzuhalten und sie entsprechend zu fördern. Während<br />

für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche die örtlichen Träger der <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung<br />

Angebote wie z. B. Integration in Tagesgruppen, Familienberatung,<br />

Unterbringung in <strong>Jugend</strong>hilfeeinrichtungen<br />

vorhalten, bestehen für gefährdete <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche<br />

auch besondere Maßnahmen, wie z. B. die von der<br />

Landesregierung ins Leben gerufenen Initiativen „Kurve<br />

kriegen“ und „Klarkommen“. Unter Federführung des<br />

Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW werden

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