Kinder & Jugend
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42 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
Abbildung 10: Delikte mit einem hohen Anteil an unter 21-jährigen Tatverdächtigen (TV).<br />
Delikte mit einem hohen Anteil an unter 21-jährigen Tatverdächtigen<br />
Straftat<br />
Anteil TV U21 in % Anteil TV U21 in %<br />
2014 2015<br />
Raub, räuberische Erpressung 44,9 40,0<br />
Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 38,9 37,2<br />
Diebstahl - insgesamt - 30,2 29,2<br />
- in/aus Dienst-, Büro-, Werkstatt- und Lagerräumen 29,8 29,5<br />
- Ladendiebstahl 30,8 30,1<br />
- Wohnungseinbruchdiebstahl 27,5 27,4<br />
- Taschendiebstahl 37,5 34,1<br />
- von/aus/an Kfz 29,7 27,1<br />
- von Mopeds und Krafträdern 68,3 65,5<br />
- von Fahrrädern 41,8 38,0<br />
Sachbeschädigung 36,2 35,0<br />
- darunter: Graffitifälle 65,3 66,4<br />
Quelle: LKA NRW 2015, S.43.<br />
Von starken Schwankungen ohne einen einheitlichen<br />
Trend ist in NRW hingegen die Anzahl der Misshandlungen<br />
von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB zwischen<br />
den Jahren 2003 und 2015 gekennzeichnet. Im Jahr 2015<br />
wurden 606 Fälle von Misshandlungen von Schutzbefohlenen<br />
unter 21 Jahren nach § 225 StGB in NRW registriert,<br />
davon 509 Fälle an <strong>Kinder</strong>n unter 14 Jahren.<br />
Opfer einer Straftat geworden zu sein, ist nicht immer zu<br />
verarbeiten. Oftmals ist mit psychischen Folgewirkungen<br />
zu rechnen. Befunde der Arbeitsstelle <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalitätsprävention<br />
beim Deutschen <strong>Jugend</strong>institut<br />
(DJI) belegen, dass „Erfahrungen, Opfer einer (Gewalt-)<br />
Straftat geworden zu sein oder auch bereits die subjektiv<br />
empfundene Angst, möglicherweise Opfer werden zu<br />
können, (…) ein erhebliches Entwicklungsrisiko für die betroffenen<br />
jungen Menschen darstellen (können). Da die Ereignisse<br />
meist im lokalen Umfeld stattfinden bzw. sie dort<br />
befürchtet werden, ist das subjektive Sicherheitsgefühl im<br />
Alltag stark beeinträchtigt: Mit allen daraus entstehenden<br />
Folgen, angefangen mit dem Meiden bestimmter öffentlicher<br />
Orte, über Schulverweigerung bis hin zu psychischen<br />
Erkrankungen“ (Hoops/Holthusen 2011, S.39). Aus diesem<br />
Grund ist gerade für die betroffenen <strong>Jugend</strong>lichen von<br />
den örtlichen <strong>Jugend</strong>ämtern und den freien Trägern eine<br />
geeignete Opferhilfe erforderlich, damit möglichst schnell<br />
psychischen Beeinträchtigungen begegnet werden kann.<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalität muss immer auch vor<br />
dem sozialen Hintergrund der <strong>Jugend</strong>lichen und jungen<br />
Erwachsenen gesehen und bewertet werden. Nahezu<br />
mechanisch werden dabei die sozialen Kontexte, in<br />
denen junge Menschen aufwachsen, mit als Auslöser<br />
oder sogar als Verursacher von <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalität<br />
gesehen. Zu diesem Zusammenhang liegen<br />
jedoch unterschiedliche Einschätzungen vor. Sicher ist<br />
nicht monokausal ableitbar, dass kriminelles Verhalten von<br />
<strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen im Wesentlichen vom Wohnquartier<br />
bzw. dem sozialen Raum, in dem sie aufwachsen<br />
und leben, bestimmt wird. Vielmehr ist von einem Bündel<br />
von Faktoren und Effekten auszugehen, die das Begehen<br />
von Straftaten begünstigen. Solche Faktoren können z. B.<br />
fehlende Sozialkontrolle durch Erwachsene/Eltern ebenso<br />
sein wie Einflüsse von Gleichaltrigen, die eigene individuelle<br />
Perspektivlosigkeit, das Erfahren von Gewalt als Disziplinierungselement<br />
u. a. m. (vgl. Oberwittler/Rabold u.a.<br />
2013, S.52ff). Vieles spricht auch dafür, dass die Einflüsse<br />
aus der Gleichaltrigengruppe – jedenfalls als Auslöser –<br />
offenbar bedeutend sind, denn Straftaten werden oftmals<br />
nicht als Einzeltäter, sondern in bzw. mit einer Gruppe<br />
<strong>Jugend</strong>licher begangen.<br />
Vor Ort gibt es zahlreiche Maßnahmen und Projekte, der<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>kriminalität präventiv entgegenzuwirken<br />
bzw. <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche, die straffällig geworden<br />
sind, mit sozialpädagogischer Hilfe von Wiederholungstaten<br />
abzuhalten und sie entsprechend zu fördern. Während<br />
für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche die örtlichen Träger der <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung<br />
Angebote wie z. B. Integration in Tagesgruppen, Familienberatung,<br />
Unterbringung in <strong>Jugend</strong>hilfeeinrichtungen<br />
vorhalten, bestehen für gefährdete <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche<br />
auch besondere Maßnahmen, wie z. B. die von der<br />
Landesregierung ins Leben gerufenen Initiativen „Kurve<br />
kriegen“ und „Klarkommen“. Unter Federführung des<br />
Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW werden