Kinder & Jugend
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138 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
im Jahr 2015 im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür<br />
eingesetzt, die Regelungen zur Integrationshilfe im Rahmen<br />
der Erstellung des Bundesteilhabegesetzes weiterzuentwickeln<br />
(vgl. Landesregierung 2015). Einerseits soll<br />
Rechtssicherheit für die Gewährung von Integrationshilfe<br />
auch bei der Teilnahme an außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten<br />
hergestellt werden. Andererseits geht es<br />
darum, die individuellen Ansprüche auf Integrationshilfen<br />
auf Schulebene in einen Pool einbringen zu können, um<br />
individuelle Unterstützung zu gewährleisten und die Hilfen<br />
verbessert wirksam werden zu lassen.<br />
kommunalen Strukturen: Als sozialpädagogische Fachbehörde<br />
und „strategisches Zentrum“ (Schäfer 2014) für die<br />
Belange von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen ist das kommunale<br />
<strong>Jugend</strong>amt hier mit in der Steuerungsverantwortung.<br />
Kommunale Pool- oder integrierte Inklusionskonzepte<br />
erfordern darüber hinaus eine Zusammenarbeit v. a. mit<br />
den Bereichen Schule und Soziales. Bei der Ausgestaltung<br />
der schulischen Inklusion handelt es sich damit um einen<br />
kontinuierlichen Prozess auf unterschiedlichen Ebenen,<br />
der selbstverständlich mit dem Übergang in die weiterführende<br />
Schule nicht endet.<br />
Für die außerunterrichtlichen Angebote des Ganztags in<br />
der OGS ist zu konstatieren, dass hierfür der Einsatz von<br />
Integrationshilfen nicht rechtssicher ausgestaltet ist. Während<br />
<strong>Kinder</strong> mit Behinderungen in wachsendem Umfang<br />
Regelgrundschulen besuchen – und diese zu rund 95 Prozent<br />
Offene Ganztagsgrundschulen sind –, werden die außerunterrichtlichen<br />
Bestandteile der Ganztagsschule von<br />
den Leistungsträgern nicht einheitlich als der „angemessenen<br />
Schulbildung“ zugehörig anerkannt und Integrationshilfen<br />
darum nicht finanziert. Auch in gerichtlichen Urteilen<br />
ist bisher umstritten, ob der Offene Ganztag als Beitrag<br />
zum Schulerfolg und daher als für die betroffenen <strong>Kinder</strong><br />
unverzichtbares, zum Schulbesuch gehörendes, Angebot<br />
zu bewerten ist oder nicht. Mancherorts hat das zur Folge,<br />
dass <strong>Kinder</strong>n mit Behinderung die Teilnahme am offenen<br />
Ganztag verwehrt bleibt. Gleiches gilt für die Ferienbetreuung<br />
im Rahmen der OGS. Da die Teilnahme an den<br />
außerunterrichtlichen schulischen Bildungsangeboten aus<br />
Sicht der Landesregierung einen nachweisbar positiven<br />
Einfluss auf den Schulerfolg und die soziale Integration<br />
der <strong>Kinder</strong> mit sich bringt, greift die oben beschriebene<br />
Bundesratsinitiative auch dieses wichtige Thema auf: Die<br />
Bundesregierung wird aufgefordert, bundeseinheitlich und<br />
verbindlich klarzustellen, dass Integrationshilfen bei allen<br />
schulischen Angeboten eingesetzt werden können.<br />
Der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat der<br />
Bundesrat entsprochen (vgl. BR-Drs. 309/15). Abgewartet<br />
werden muss nun die Umsetzung des Beschlusses im<br />
Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und<br />
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“<br />
(Bundesteilhabegesetz) durch den Bundesgesetzgeber.<br />
Die Pool-Lösung sowie die Frage nach den Integrationshilfen<br />
sind Bausteine der qualitativen Weiterentwicklung<br />
der OGS zu einem inklusiven Bildungsort. Für die inklusive<br />
Ganztagsschule muss das konzeptionelle Miteinander<br />
gelingen. Schule und Träger der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
als Partner bei der Ausgestaltung der OGS dürfen nicht<br />
nach dem Motto „gemeinsam in einer Organisation, aber<br />
getrennt in der Sache“ (Otto 2014, S.106) verfahren. Das<br />
gilt gleichermaßen für die Kooperation der maßgeblichen<br />
21.4 Ganztagsschule in der Sekundarstufe I<br />
Für den Bereich der Sekundarstufe I gilt ebenso die<br />
Festlegung des Ganztagsschulerlasses (vgl. BASS 12-63<br />
Nr.2), dass „die Zusammenarbeit von Schule, <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und<br />
Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und<br />
Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern“ eine<br />
zentrale Grundlage der Ganztagsschule ist. Anders als die<br />
OGS sind die Ganztagsschulen im Bereich der Sekundarstufe<br />
nicht offen, sondern als gebundene Form organisiert,<br />
d. h., alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen<br />
nehmen verpflichtend am ganztägigen Betrieb teil. Dieser<br />
wird – einschließlich der außerunterrichtlichen Zeit – in der<br />
Regel von der Schule allein verantwortet und von Lehrkräften<br />
konzeptioniert und durchgeführt, oftmals ergänzt durch<br />
Einzelprojekte mit Anbietern aus den Feldern <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe, Kultur und Sport und unterstützt durch Honorarkräfte<br />
und/oder ehrenamtliche Mitwirkende. Außerschulische<br />
(<strong>Jugend</strong>hilfe-)Träger, die als „Generalunternehmer“<br />
das außerunterrichtliche Ganztagsangebot durchführen<br />
(analog zum Trägermodell im OGS-Bereich), sind im gebundenen<br />
Ganztag der Sekundarstufe nicht durchgängig<br />
zu finden. Auf der anderen Seite haben fast alle Ganztagsschulen<br />
und viele Schulen, die (noch) nicht im Ganztag<br />
arbeiten, erweiterte Bildungsangebote auf freiwilliger Basis<br />
eingerichtet, die bei den Schülerinnen und Schülern hohes<br />
Interesse finden, gleichviel ob es sich um strukturierte<br />
Lernzeiten oder um künstlerische, sportliche oder andere<br />
Arbeitsgemeinschaften handelt.<br />
In NRW bestanden im Schuljahr 2015/2016 im Bereich<br />
der Sekundarstufe I insgesamt 1.220 Ganztagsschulen<br />
mit einem überwiegenden Anteil an Gesamtschulen (307),<br />
gefolgt von Hauptschulen (266) und Förderschulen (222),<br />
Gymnasien (167) und Realschulen (131), Sekundarschulen<br />
(113) und Gemeinschaftsschulen (10). 9 An den Schulen<br />
befanden sich fast 500.000 Schülerinnen und Schüler im<br />
gebundenen Ganztag. Gegenüber den Vorjahren steigt die<br />
Gesamtzahl der gebundenen Ganztagsschulen leicht an,<br />
9 Angaben aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />
des Landes NRW mit Stand vom 19.04.2016.