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Kinder & Jugend

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138 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

im Jahr 2015 im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür<br />

eingesetzt, die Regelungen zur Integrationshilfe im Rahmen<br />

der Erstellung des Bundesteilhabegesetzes weiterzuentwickeln<br />

(vgl. Landesregierung 2015). Einerseits soll<br />

Rechtssicherheit für die Gewährung von Integrationshilfe<br />

auch bei der Teilnahme an außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten<br />

hergestellt werden. Andererseits geht es<br />

darum, die individuellen Ansprüche auf Integrationshilfen<br />

auf Schulebene in einen Pool einbringen zu können, um<br />

individuelle Unterstützung zu gewährleisten und die Hilfen<br />

verbessert wirksam werden zu lassen.<br />

kommunalen Strukturen: Als sozialpädagogische Fachbehörde<br />

und „strategisches Zentrum“ (Schäfer 2014) für die<br />

Belange von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen ist das kommunale<br />

<strong>Jugend</strong>amt hier mit in der Steuerungsverantwortung.<br />

Kommunale Pool- oder integrierte Inklusionskonzepte<br />

erfordern darüber hinaus eine Zusammenarbeit v. a. mit<br />

den Bereichen Schule und Soziales. Bei der Ausgestaltung<br />

der schulischen Inklusion handelt es sich damit um einen<br />

kontinuierlichen Prozess auf unterschiedlichen Ebenen,<br />

der selbstverständlich mit dem Übergang in die weiterführende<br />

Schule nicht endet.<br />

Für die außerunterrichtlichen Angebote des Ganztags in<br />

der OGS ist zu konstatieren, dass hierfür der Einsatz von<br />

Integrationshilfen nicht rechtssicher ausgestaltet ist. Während<br />

<strong>Kinder</strong> mit Behinderungen in wachsendem Umfang<br />

Regelgrundschulen besuchen – und diese zu rund 95 Prozent<br />

Offene Ganztagsgrundschulen sind –, werden die außerunterrichtlichen<br />

Bestandteile der Ganztagsschule von<br />

den Leistungsträgern nicht einheitlich als der „angemessenen<br />

Schulbildung“ zugehörig anerkannt und Integrationshilfen<br />

darum nicht finanziert. Auch in gerichtlichen Urteilen<br />

ist bisher umstritten, ob der Offene Ganztag als Beitrag<br />

zum Schulerfolg und daher als für die betroffenen <strong>Kinder</strong><br />

unverzichtbares, zum Schulbesuch gehörendes, Angebot<br />

zu bewerten ist oder nicht. Mancherorts hat das zur Folge,<br />

dass <strong>Kinder</strong>n mit Behinderung die Teilnahme am offenen<br />

Ganztag verwehrt bleibt. Gleiches gilt für die Ferienbetreuung<br />

im Rahmen der OGS. Da die Teilnahme an den<br />

außerunterrichtlichen schulischen Bildungsangeboten aus<br />

Sicht der Landesregierung einen nachweisbar positiven<br />

Einfluss auf den Schulerfolg und die soziale Integration<br />

der <strong>Kinder</strong> mit sich bringt, greift die oben beschriebene<br />

Bundesratsinitiative auch dieses wichtige Thema auf: Die<br />

Bundesregierung wird aufgefordert, bundeseinheitlich und<br />

verbindlich klarzustellen, dass Integrationshilfen bei allen<br />

schulischen Angeboten eingesetzt werden können.<br />

Der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat der<br />

Bundesrat entsprochen (vgl. BR-Drs. 309/15). Abgewartet<br />

werden muss nun die Umsetzung des Beschlusses im<br />

Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und<br />

Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“<br />

(Bundesteilhabegesetz) durch den Bundesgesetzgeber.<br />

Die Pool-Lösung sowie die Frage nach den Integrationshilfen<br />

sind Bausteine der qualitativen Weiterentwicklung<br />

der OGS zu einem inklusiven Bildungsort. Für die inklusive<br />

Ganztagsschule muss das konzeptionelle Miteinander<br />

gelingen. Schule und Träger der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

als Partner bei der Ausgestaltung der OGS dürfen nicht<br />

nach dem Motto „gemeinsam in einer Organisation, aber<br />

getrennt in der Sache“ (Otto 2014, S.106) verfahren. Das<br />

gilt gleichermaßen für die Kooperation der maßgeblichen<br />

21.4 Ganztagsschule in der Sekundarstufe I<br />

Für den Bereich der Sekundarstufe I gilt ebenso die<br />

Festlegung des Ganztagsschulerlasses (vgl. BASS 12-63<br />

Nr.2), dass „die Zusammenarbeit von Schule, <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und<br />

Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und<br />

Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern“ eine<br />

zentrale Grundlage der Ganztagsschule ist. Anders als die<br />

OGS sind die Ganztagsschulen im Bereich der Sekundarstufe<br />

nicht offen, sondern als gebundene Form organisiert,<br />

d. h., alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen<br />

nehmen verpflichtend am ganztägigen Betrieb teil. Dieser<br />

wird – einschließlich der außerunterrichtlichen Zeit – in der<br />

Regel von der Schule allein verantwortet und von Lehrkräften<br />

konzeptioniert und durchgeführt, oftmals ergänzt durch<br />

Einzelprojekte mit Anbietern aus den Feldern <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe, Kultur und Sport und unterstützt durch Honorarkräfte<br />

und/oder ehrenamtliche Mitwirkende. Außerschulische<br />

(<strong>Jugend</strong>hilfe-)Träger, die als „Generalunternehmer“<br />

das außerunterrichtliche Ganztagsangebot durchführen<br />

(analog zum Trägermodell im OGS-Bereich), sind im gebundenen<br />

Ganztag der Sekundarstufe nicht durchgängig<br />

zu finden. Auf der anderen Seite haben fast alle Ganztagsschulen<br />

und viele Schulen, die (noch) nicht im Ganztag<br />

arbeiten, erweiterte Bildungsangebote auf freiwilliger Basis<br />

eingerichtet, die bei den Schülerinnen und Schülern hohes<br />

Interesse finden, gleichviel ob es sich um strukturierte<br />

Lernzeiten oder um künstlerische, sportliche oder andere<br />

Arbeitsgemeinschaften handelt.<br />

In NRW bestanden im Schuljahr 2015/2016 im Bereich<br />

der Sekundarstufe I insgesamt 1.220 Ganztagsschulen<br />

mit einem überwiegenden Anteil an Gesamtschulen (307),<br />

gefolgt von Hauptschulen (266) und Förderschulen (222),<br />

Gymnasien (167) und Realschulen (131), Sekundarschulen<br />

(113) und Gemeinschaftsschulen (10). 9 An den Schulen<br />

befanden sich fast 500.000 Schülerinnen und Schüler im<br />

gebundenen Ganztag. Gegenüber den Vorjahren steigt die<br />

Gesamtzahl der gebundenen Ganztagsschulen leicht an,<br />

9 Angaben aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

des Landes NRW mit Stand vom 19.04.2016.

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