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Kinder & Jugend

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134 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

Die offene Ganztagsschule im Primarbereich wird also in<br />

gemeinsamer Verantwortung von Schule und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

umgesetzt. Die Trägerlandschaft wird dabei im Wesentlichen<br />

bestimmt von einer Vielfalt an Trägern aus dem Bereich<br />

der freien <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe. Ihr Anteil macht<br />

mit Stand Schuljahr 2013/2014 gut vier Fünftel aus. Neben<br />

diesen Trägern sind noch schulische Fördervereine und<br />

einzelne vor Ort in diesem Feld engagierte Vereine bzw.<br />

Zusammenschlüsse zu nennen sowie Kommunen selbst.<br />

Sowohl die Schule als auch der Träger behalten gleichermaßen<br />

ihre Eigenständigkeit. Der Träger des Ganztags<br />

übernimmt die Generalverantwortung für das außerunterrichtliche<br />

Angebot auf der Grundlage eines schriftlichen<br />

Kooperationsvertrages zwischen dem Schulträger und<br />

ihm selbst unter enger Einbeziehung der Schulleitung (vgl.<br />

ebd., Nr. 2, Punkte 6.8/6.9). Diese Entwicklung hat gegenüber<br />

Vorläufermodellen wie „Dreizehn Plus“ und „Schule<br />

von acht bis eins“ zu einer deutlichen Professionalisierung<br />

des Ganztags in den Grundschulen geführt.<br />

Dies heißt aber nicht, dass allein der Einbezug von<br />

Trägern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe die Ganztagsschule<br />

gewissermaßen automatisch verändert bzw. weiterentwickelt.<br />

Es kommt im Wesentlichen darauf an, ein zwischen<br />

Schule und Träger abgestimmtes Ganztagskonzept zu entwickeln,<br />

dass auch eine sozialpädagogische Handschrift<br />

trägt und dann realisiert und durchgehalten werden kann.<br />

In dieser fachlichen Profilierung bedarf es einer offensiven<br />

Unterstützung durch das örtliche <strong>Jugend</strong>amt. Es zeigt sich,<br />

dass die damalige Landesregierung mit der Grundkonstruktion<br />

des sogenannten nordrhein-westfälischen „Trägermodells“<br />

die richtige Entscheidung getroffen hat. Auch hat<br />

es dadurch keine rechtlichen Fragestellungen gegeben im<br />

Kontext der Arbeitsnehmerüberlassung, wie dies in anderen<br />

Bundesländern der Fall war und ist (vgl. Gesetzesentwurf<br />

der Bundesregierung vom Juni 2016 zur Änderung<br />

des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes). In Nordrhein-<br />

Westfalen gehört die Übernahme der Trägerschaft im<br />

Ganztag zu den genuinen Aufgaben der freien <strong>Jugend</strong>hilfe.<br />

Die Träger, die seit 2003 im außerunterrichtlichen<br />

Bereich Partner der Schule geworden sind, erfahren nicht<br />

nur die Zustimmung und Anerkennung seitens der Lehrkräfte,<br />

sondern vor allem der <strong>Kinder</strong> und Eltern. Sie sind<br />

mit ihrer hohen Zuverlässigkeit und sozialpädagogischen<br />

Kompetenz – unter nicht immer einfachen Bedingungen<br />

– zu einem weiteren Standbein der Schule geworden und<br />

haben zu ihrer Profilierung beigetragen.<br />

Das liegt auch am hohen Stellenwert der multiprofessionellen<br />

Zusammensetzung des Personals in der Offenen<br />

Ganztagsschule im Primarbereich. Es überwiegt deutlich<br />

die unverzichtbare sozialpädagogische Profession<br />

(Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher sowie<br />

der Sozialpädagoginnen und -pädagogen), jedoch ist<br />

die Personalstruktur insgesamt breit angelegt. Gerade<br />

unterschiedliche Professionen aus verschiedenen pädagogischen<br />

Handlungsfeldern machen den Kern einer<br />

Ganztagsschule aus. Für den Prozess der individuellen<br />

Förderung der <strong>Kinder</strong> – gerade auch, wenn es sich z. B.<br />

um eine inklusive OGS handelt – ist diese erweiterte Fachkräftestruktur<br />

besonders bedeutsam.<br />

21.3.2 Offene Ganztagsschule im Primarbereich –<br />

Ausbau und Finanzierung<br />

Nordrhein-Westfalen ist – wie die amtliche Statistik der<br />

Kultusministerkonferenz (KMK) zeigt – das Bundesland,<br />

das im Jahr 2014 im Vergleich aller Bundesländer absolut<br />

über die meisten Ganztagsschulen wie auch die meisten<br />

Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler in der Primarund<br />

Sekundarstufe verfügt (vgl. Autorengruppe 2016,<br />

S. 262). Insgesamt 73 Prozent der allgemeinbildenden<br />

Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, im Primarbereich<br />

über 90 Prozent, sind in NRW Ganztagsschulen,<br />

wobei der Bundesdurchschnitt 59,5 Prozent beträgt. Demnach<br />

besuchen 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler<br />

im Land eine Ganztagsschule, im Schuljahr 2010/11<br />

betrug der Anteil noch gut 26 Prozent (vgl. MSW 2016a, S.<br />

32).<br />

Laut den Zahlen des NRW-Schulministeriums für das<br />

Schuljahr 2015/16 (vgl. MSW 2016a) besuchen insgesamt<br />

769.400 Schülerinnen und Schüler die Ganztagsangebote<br />

im Land, eine Zunahme um vier Prozent gegenüber<br />

dem Vorjahr. Im Schuljahr 2015/2016 zählt NRW 2.889<br />

Grund- und Förderschulen als offene Ganztagsschulen<br />

im Primarbereich, die 282.600 Schülerinnen und Schülern<br />

einen Platz anbieten. Ab dem Schuljahr 2016/17 stehen<br />

insgesamt 305.100 Plätze zur Verfügung, was einem weiteren<br />

Aufwuchs um 22.500 Plätze entspricht. Gegenüber<br />

dem Schuljahr 2010/11 wurde der offene Ganztag damit<br />

um 80.100 Plätze ausgebaut.<br />

Im Schuljahr 2016/17 wird die Durchführung der OGS<br />

von Landesseite mit Mitteln i.H.v. 994 EUR pro Kind und<br />

Jahr gefördert (einschließlich der i. d. R. von den Kommunen<br />

kapitalisierten Lehrerstellenanteile). Förderschulen<br />

erhalten den doppelten Betrag. Nach der 14-prozentigen<br />

Anhebung der Fördersätze des Landes zum 1. Februar<br />

2011 sind sie somit in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt<br />

um jeweils weitere drei Prozent angehoben worden.<br />

Erstmals ist ebenfalls zum 1. August 2016 festgeschrieben<br />

worden, dass die Fördersätze jährlich um drei Prozent<br />

steigen. Dies gilt sowohl für die Mittel des Landes als auch<br />

für die Eigenanteile der Kommunen. Diese belaufen sich<br />

ab dem Schuljahr 2016/17 auf den Mindestbetrag von 435<br />

EUR, so dass pro Kind und Jahr ein Grundförderbetrag<br />

von 1.429 EUR zur Verfügung steht. Ergänzt werden die

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