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Kinder & Jugend

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66 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

10.1 Frühe Hilfen als erster Baustein einer<br />

kommunalen Präventionskette<br />

Die Frühen Hilfen sind gem. § 1 Abs. 4 des Gesetzes zur<br />

Kooperation und Information im <strong>Kinder</strong>schutz (KKG) des<br />

Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) „möglichst frühzeitige,<br />

koordinierte und multiprofessionelle Angebote im<br />

Hinblick auf die Entwicklung von <strong>Kinder</strong>n vor allem in den<br />

ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere<br />

Frauen und werdende Väter“. Sie stellen in NRW den<br />

ersten Baustein in einer kommunalen Präventionskette<br />

entlang der Lebensbiografie zur frühzeitigen Unterstützung<br />

von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen dar.<br />

Die Frühen Hilfen werden im Rahmen der Bundesinitiative<br />

Frühe Hilfen von 2012 bis 2017 flächendeckend in allen<br />

<strong>Jugend</strong>amtsbezirken NRWs etabliert bzw. ausgebaut und<br />

haben in diesem Rahmen in den letzten Jahren eine sehr<br />

dynamische Entwicklung erlebt. Spätestens ab 2018 soll<br />

die Finanzierung der Frühen Hilfen über einen im BKiSchG<br />

verankerten Bundesfonds Frühe Hilfen erfolgen. Insgesamt<br />

trägt die Bundesinitiative Frühe Hilfen zur Aufwertung<br />

des Handlungsfeldes der Frühen Hilfen in NRW bei. Die<br />

Bundesinitiative befördert dabei nicht nur die Strukturqualität<br />

in den Frühen Hilfen, sondern sichert sie auch finanziell<br />

grundlegend ab. Dies lässt sich insbesondere am Einsatz<br />

der Mittel durch die Kommunen festmachen, die überwiegend<br />

in Personalkosten investiert werden. Darüber hinaus<br />

wurden durch die Bundesinitiative wichtige fachliche<br />

Debatten zum Begriffsverständnis der Frühen Hilfen sowie<br />

zur Abgrenzung gegenüber anderen Leistungsbereichen<br />

angestoßen, die noch nicht abgeschlossen sind.<br />

Zur landesweiten Umsetzung der „Bundesinitiative Frühe<br />

Hilfen“ wurde im <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>ressort NRW die Landeskoordinierungsstelle<br />

Frühe Hilfen eingerichtet.<br />

a) Netzwerke Frühe Hilfen<br />

Das Netzwerk Frühe Hilfen stellt ein systemübergreifendes<br />

Strukturnetzwerk dar, das sich der Aufgabe widmet,<br />

die multiprofessionelle Infrastruktur (d. h. Angebote und<br />

Zugangswege) im Bereich der Frühen Hilfen für werdende<br />

Eltern und Familien mit <strong>Kinder</strong>n von null bis drei<br />

Jahren quantitativ und qualitativ zu verbessern. Es nimmt<br />

eine planerische und steuernde Funktion im Sinne der<br />

Angebotsgestaltung wahr. Im Hinblick auf die Schnittstelle<br />

zwischen Frühen Hilfen und dem Schutzauftrag bei<br />

Kindeswohlgefährdung sollen im Netzwerk Informationen<br />

gegeben und Fragen geklärt werden. Das Netzwerk<br />

Frühe Hilfen hat jedoch nicht die Aufgabe, Verfahren<br />

des intervenierenden <strong>Kinder</strong>schutzes zur Wahrnehmung<br />

des Schutzauftrages (vgl. Kap. 14) konkret auszugestalten<br />

(z. B. Entwicklung und Abstimmung der § 8a SGB<br />

VIII-Vereinbarungen, Regelungen zur Beratung durch die<br />

<strong>Kinder</strong>schutzfachkraft).<br />

In NRW haben im Jahr 2014 alle örtlichen Träger der öffentlichen<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe eine fachlich qualifizierte Koordinierungsstelle<br />

eingerichtet und – bis auf wenige Ausnahmen<br />

– die in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur<br />

Bundesinitiative genannten Netzwerkpartner einbezogen.<br />

Damit ist eine wichtige Grundlage geschaffen worden, um<br />

langfristig kommunale Präventionsketten nach dem Vorbild<br />

des nordrhein-westfälischen Modellvorhabens „Kein Kind<br />

zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ flächendeckend<br />

zu entwickeln.<br />

Entwicklungsbedarfe bestehen darin,<br />

• Netzwerkstrukturen der Frühen Hilfen und Strukturen zur<br />

Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich zum intervenierenden<br />

<strong>Kinder</strong>schutz weiterzuentwickeln,<br />

• Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung in<br />

den Netzwerken und der Zusammenarbeit mit kommunalen<br />

Planungs- und Steuerungsbereichen zu etablieren,<br />

• Akteure des Gesundheitswesens (z. B. Geburtsklinken,<br />

niedergelassene Ärztinnen und Ärzte) systematisch in<br />

die Arbeitsstrukturen der Frühen Hilfen einzubinden,<br />

• die Angebote Früher Hilfen für Eltern und Fachkräfte<br />

leicht und schnell auffindbar zu machen sowie zentrale<br />

Lotsenstellen zu identifizieren oder zu etablieren, die die<br />

Aufgaben der Vermittlung von Angeboten der Frühen<br />

Hilfen und ggf. der Beratung von Familien übernehmen.<br />

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen hat bereits<br />

auf diese Herausforderungen reagiert. In Kooperation mit<br />

den Landesjugendämtern wurden bei ihnen angegliederte<br />

Fachberatungsstellen Frühe Hilfen eingerichtet. Deren<br />

Aufgabe ist es insbesondere (aber nicht ausschließlich),<br />

die Netzwerkkoordinierenden vor Ort bei der Lösung von<br />

Gestaltungsfragen des Netzwerkes (u.a. zur Ausgestaltung<br />

der Schnittstelle zum intervenierenden <strong>Kinder</strong>schutz)<br />

sowie zur Integration von bestehenden Strukturen zu<br />

beraten. Zur Etablierung von Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />

und -entwicklung und der Zusammenarbeit mit<br />

kommunalen Planungs- und Steuerungsbereichen hat die<br />

Landeskoordinierungsstelle Fortbildungen für Netzwerkkoordinierende<br />

und Fachtage initiiert.<br />

Im Hinblick auf eine systematische Einbindung der Akteure<br />

aus dem Gesundheitswesen wurde gegenüber dem Bund<br />

immer wieder die Schwierigkeit thematisiert, dass diese<br />

die Netzwerkarbeit und auch die Beratung der Eltern zu

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