Kinder & Jugend
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66 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
10.1 Frühe Hilfen als erster Baustein einer<br />
kommunalen Präventionskette<br />
Die Frühen Hilfen sind gem. § 1 Abs. 4 des Gesetzes zur<br />
Kooperation und Information im <strong>Kinder</strong>schutz (KKG) des<br />
Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) „möglichst frühzeitige,<br />
koordinierte und multiprofessionelle Angebote im<br />
Hinblick auf die Entwicklung von <strong>Kinder</strong>n vor allem in den<br />
ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere<br />
Frauen und werdende Väter“. Sie stellen in NRW den<br />
ersten Baustein in einer kommunalen Präventionskette<br />
entlang der Lebensbiografie zur frühzeitigen Unterstützung<br />
von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen dar.<br />
Die Frühen Hilfen werden im Rahmen der Bundesinitiative<br />
Frühe Hilfen von 2012 bis 2017 flächendeckend in allen<br />
<strong>Jugend</strong>amtsbezirken NRWs etabliert bzw. ausgebaut und<br />
haben in diesem Rahmen in den letzten Jahren eine sehr<br />
dynamische Entwicklung erlebt. Spätestens ab 2018 soll<br />
die Finanzierung der Frühen Hilfen über einen im BKiSchG<br />
verankerten Bundesfonds Frühe Hilfen erfolgen. Insgesamt<br />
trägt die Bundesinitiative Frühe Hilfen zur Aufwertung<br />
des Handlungsfeldes der Frühen Hilfen in NRW bei. Die<br />
Bundesinitiative befördert dabei nicht nur die Strukturqualität<br />
in den Frühen Hilfen, sondern sichert sie auch finanziell<br />
grundlegend ab. Dies lässt sich insbesondere am Einsatz<br />
der Mittel durch die Kommunen festmachen, die überwiegend<br />
in Personalkosten investiert werden. Darüber hinaus<br />
wurden durch die Bundesinitiative wichtige fachliche<br />
Debatten zum Begriffsverständnis der Frühen Hilfen sowie<br />
zur Abgrenzung gegenüber anderen Leistungsbereichen<br />
angestoßen, die noch nicht abgeschlossen sind.<br />
Zur landesweiten Umsetzung der „Bundesinitiative Frühe<br />
Hilfen“ wurde im <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>ressort NRW die Landeskoordinierungsstelle<br />
Frühe Hilfen eingerichtet.<br />
a) Netzwerke Frühe Hilfen<br />
Das Netzwerk Frühe Hilfen stellt ein systemübergreifendes<br />
Strukturnetzwerk dar, das sich der Aufgabe widmet,<br />
die multiprofessionelle Infrastruktur (d. h. Angebote und<br />
Zugangswege) im Bereich der Frühen Hilfen für werdende<br />
Eltern und Familien mit <strong>Kinder</strong>n von null bis drei<br />
Jahren quantitativ und qualitativ zu verbessern. Es nimmt<br />
eine planerische und steuernde Funktion im Sinne der<br />
Angebotsgestaltung wahr. Im Hinblick auf die Schnittstelle<br />
zwischen Frühen Hilfen und dem Schutzauftrag bei<br />
Kindeswohlgefährdung sollen im Netzwerk Informationen<br />
gegeben und Fragen geklärt werden. Das Netzwerk<br />
Frühe Hilfen hat jedoch nicht die Aufgabe, Verfahren<br />
des intervenierenden <strong>Kinder</strong>schutzes zur Wahrnehmung<br />
des Schutzauftrages (vgl. Kap. 14) konkret auszugestalten<br />
(z. B. Entwicklung und Abstimmung der § 8a SGB<br />
VIII-Vereinbarungen, Regelungen zur Beratung durch die<br />
<strong>Kinder</strong>schutzfachkraft).<br />
In NRW haben im Jahr 2014 alle örtlichen Träger der öffentlichen<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe eine fachlich qualifizierte Koordinierungsstelle<br />
eingerichtet und – bis auf wenige Ausnahmen<br />
– die in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur<br />
Bundesinitiative genannten Netzwerkpartner einbezogen.<br />
Damit ist eine wichtige Grundlage geschaffen worden, um<br />
langfristig kommunale Präventionsketten nach dem Vorbild<br />
des nordrhein-westfälischen Modellvorhabens „Kein Kind<br />
zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ flächendeckend<br />
zu entwickeln.<br />
Entwicklungsbedarfe bestehen darin,<br />
• Netzwerkstrukturen der Frühen Hilfen und Strukturen zur<br />
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich zum intervenierenden<br />
<strong>Kinder</strong>schutz weiterzuentwickeln,<br />
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung in<br />
den Netzwerken und der Zusammenarbeit mit kommunalen<br />
Planungs- und Steuerungsbereichen zu etablieren,<br />
• Akteure des Gesundheitswesens (z. B. Geburtsklinken,<br />
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte) systematisch in<br />
die Arbeitsstrukturen der Frühen Hilfen einzubinden,<br />
• die Angebote Früher Hilfen für Eltern und Fachkräfte<br />
leicht und schnell auffindbar zu machen sowie zentrale<br />
Lotsenstellen zu identifizieren oder zu etablieren, die die<br />
Aufgaben der Vermittlung von Angeboten der Frühen<br />
Hilfen und ggf. der Beratung von Familien übernehmen.<br />
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen hat bereits<br />
auf diese Herausforderungen reagiert. In Kooperation mit<br />
den Landesjugendämtern wurden bei ihnen angegliederte<br />
Fachberatungsstellen Frühe Hilfen eingerichtet. Deren<br />
Aufgabe ist es insbesondere (aber nicht ausschließlich),<br />
die Netzwerkkoordinierenden vor Ort bei der Lösung von<br />
Gestaltungsfragen des Netzwerkes (u.a. zur Ausgestaltung<br />
der Schnittstelle zum intervenierenden <strong>Kinder</strong>schutz)<br />
sowie zur Integration von bestehenden Strukturen zu<br />
beraten. Zur Etablierung von Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />
und -entwicklung und der Zusammenarbeit mit<br />
kommunalen Planungs- und Steuerungsbereichen hat die<br />
Landeskoordinierungsstelle Fortbildungen für Netzwerkkoordinierende<br />
und Fachtage initiiert.<br />
Im Hinblick auf eine systematische Einbindung der Akteure<br />
aus dem Gesundheitswesen wurde gegenüber dem Bund<br />
immer wieder die Schwierigkeit thematisiert, dass diese<br />
die Netzwerkarbeit und auch die Beratung der Eltern zu