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Kinder & Jugend

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158 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

der LAK-NRW sein 30-jähriges Bestehen. Er fördert den<br />

fachlichen Austausch der landesweit tätigen Institutionen<br />

und hat gleichzeitig sowohl die gemeinsame Ausrichtung<br />

der Präventionsarbeit zum Ziel als auch die Vernetzung<br />

von <strong>Jugend</strong>hilfe, Schule und Polizei auf lokaler Ebene.<br />

Auf Landesebene ist die Arbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>schutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen<br />

e.V. mit der Förderung des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes<br />

beauftragt. Gemäß § 17 Abs. 4 KJFöG NRW ist sie die<br />

geförderte Landesstelle zur Entwicklung von Handlungskonzepten<br />

zum erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz<br />

und hat insofern die Aufgabe, entsprechende Aktivitäten<br />

auf Landesebene zu koordinieren und Anregungen für den<br />

Umgang mit Risiken und Gefährdungen zu entwickeln. Dabei<br />

wirkt sie insbesondere mit den Trägern der öffentlichen<br />

und freien <strong>Jugend</strong>hilfe, den Schulen, den Polizei- und<br />

Ordnungsbehörden sowie mit anderen auf dem Gebiet des<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes tätigen Trägern zusammen.<br />

Dazu bietet sie Auskunft, Beratung, Angebote zur Unterstützung<br />

von Fachkräften sowie landesweite Vernetzung<br />

und Kooperation und entwickelt fachliche Methoden und<br />

Materialien.<br />

Darüber hinaus unterhält die Arbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>-<br />

und <strong>Jugend</strong>schutz eine Auskunftsstelle, an die sich<br />

<strong>Jugend</strong>liche und Eltern sowie pädagogische Fachkräfte zu<br />

allen Themen des <strong>Jugend</strong>schutzes und des Themas Medien<br />

wenden können. Die AJS bietet mit dem Informationsund<br />

Dokumentationszentrum (IDZ) zudem Informationen<br />

und Beratung im Themenbereich sogenannter Sekten und<br />

Psychokulte an. Im Berichtszeitraum lagen die Anfragen<br />

hauptsächlich in den Bereichen christlich-fundamentalistischer<br />

Gemeinschaften sowie Angebote auf dem Markt der<br />

Esoterik- und Lebensberatung.<br />

Als anerkannter Kooperationspartner der Initiative beteiligt<br />

sich die AJS auch an der Ausgestaltung und Verbreitung<br />

des Medienpasses NRW (s. Kap. 25). Träger der <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>arbeit werden dabei unterstützt, die Inhalte des<br />

Medienpasses in ganzheitliche und lebensweltorientierte<br />

Angebote der Medienarbeit zu integrieren. Dazu bietet die<br />

AJS jährlich Weiterbildungsreihen für Fachkräfte sowie<br />

regionale Workshops zum Medienpass NRW an.<br />

Im Berichtszeitraum hat die AJS ihren Auftrag engagiert<br />

realisiert und mit hoher Fachlichkeit wichtige Impulse für<br />

Schutz- und Informationsmaßnahmen sowie die Fortbildung<br />

sozialpädagogischer Fachkräfte gegeben. In<br />

Kooperation mit den beiden weiteren Landesstellen, der<br />

Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>schutz und dem Evangelischen Arbeitskreis <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>schutz, dem <strong>Jugend</strong>ministerium, den Landesjugendämtern,<br />

den Kommunen und den freien Trägern der<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe wurde die Weiterentwicklung des<br />

Erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes vorangetrieben.<br />

So sind z. B. Handreichungen und fachliche Hinweise<br />

für die Elternarbeit im <strong>Jugend</strong>medienschutz entstanden<br />

zum Umgang mit Cyber-Mobbing, zur Unterstützung<br />

gewaltpräventiver Projekte vor Ort oder zur Prävention sexualisierter<br />

Gewalt insbesondere in Angeboten der <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>arbeit.<br />

Zwischen den drei genannten Landesstellen, die aus<br />

Mitteln des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplans NRW gefördert<br />

werden, besteht eine enge Kooperation z. B. bei der<br />

Durchführung landeszentraler Fachveranstaltung für die<br />

kommunalen Träger und Einrichtungen im Arbeitsfeld.<br />

Darüber hinaus bietet die vom Ministerium für Schule<br />

und Weiterbildung und der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

gemeinsam eingerichtete „Landespräventionsstelle<br />

gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-<br />

Westfalen“ Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern<br />

Unterstützung und Beratung beim Umgang mit Gewalt und<br />

gewaltaffinen Situationen an.<br />

24.2 Gesetzlicher <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz<br />

Wesentliche Themen des gesetzlichen <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>schutzes waren im Berichtszeitraum vor allem der<br />

<strong>Jugend</strong>medienschutz, die Suchtprävention, die <strong>Jugend</strong>kriminalität,<br />

Gewaltprävention sowie grundlegende rechtliche<br />

Fragen des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes.<br />

Die Zuständigkeit zur Überwachung des <strong>Jugend</strong>schutzgesetzes<br />

sowie zur Ahndung von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten<br />

liegt in Nordrhein-Westfalen primär bei<br />

der örtlichen Ordnungsbehörde (vgl. die §§ 1, 2 <strong>Jugend</strong>wohlfahrtszuständigkeits-verordnung<br />

– ZuVo JuWo). Die<br />

Kooperation zwischen Ordnungsbehörde, Polizei und <strong>Jugend</strong>amt<br />

zur Überwachung des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes<br />

wird durch den Runderlass vom 22.08.2014 (MBl.<br />

NRW 2014, S.493) zur „Zusammenarbeit bei der Verhütung<br />

und Bekämpfung der <strong>Jugend</strong>kriminalität“ konkretisiert.<br />

• <strong>Jugend</strong>ämter (Abs. 3.1): „Zur Einhaltung der <strong>Jugend</strong>schutzbestimmungen,<br />

insbesondere des <strong>Jugend</strong>schutzgesetzes,<br />

arbeiten die <strong>Jugend</strong>ämter mit den örtlichen<br />

Polizei- und Ordnungsbehörden zusammen.“<br />

• Polizeibehörden (Abs. 3.3): „Die Polizei unterstützt die<br />

Ordnungs- und <strong>Jugend</strong>behörden bei der Überwachung<br />

der Bestimmungen des <strong>Jugend</strong>schutzgesetzes, um Gefährdungen<br />

zu verhindern, die das körperliche, geistige<br />

oder seelische Wohl von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen<br />

bedrohen. Bei Gefährdungen für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche<br />

trifft die Polizei die unaufschiebbar notwendigen<br />

Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Sie wirkt

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