Kinder & Jugend
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158 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
der LAK-NRW sein 30-jähriges Bestehen. Er fördert den<br />
fachlichen Austausch der landesweit tätigen Institutionen<br />
und hat gleichzeitig sowohl die gemeinsame Ausrichtung<br />
der Präventionsarbeit zum Ziel als auch die Vernetzung<br />
von <strong>Jugend</strong>hilfe, Schule und Polizei auf lokaler Ebene.<br />
Auf Landesebene ist die Arbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>schutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen<br />
e.V. mit der Förderung des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes<br />
beauftragt. Gemäß § 17 Abs. 4 KJFöG NRW ist sie die<br />
geförderte Landesstelle zur Entwicklung von Handlungskonzepten<br />
zum erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz<br />
und hat insofern die Aufgabe, entsprechende Aktivitäten<br />
auf Landesebene zu koordinieren und Anregungen für den<br />
Umgang mit Risiken und Gefährdungen zu entwickeln. Dabei<br />
wirkt sie insbesondere mit den Trägern der öffentlichen<br />
und freien <strong>Jugend</strong>hilfe, den Schulen, den Polizei- und<br />
Ordnungsbehörden sowie mit anderen auf dem Gebiet des<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes tätigen Trägern zusammen.<br />
Dazu bietet sie Auskunft, Beratung, Angebote zur Unterstützung<br />
von Fachkräften sowie landesweite Vernetzung<br />
und Kooperation und entwickelt fachliche Methoden und<br />
Materialien.<br />
Darüber hinaus unterhält die Arbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>-<br />
und <strong>Jugend</strong>schutz eine Auskunftsstelle, an die sich<br />
<strong>Jugend</strong>liche und Eltern sowie pädagogische Fachkräfte zu<br />
allen Themen des <strong>Jugend</strong>schutzes und des Themas Medien<br />
wenden können. Die AJS bietet mit dem Informationsund<br />
Dokumentationszentrum (IDZ) zudem Informationen<br />
und Beratung im Themenbereich sogenannter Sekten und<br />
Psychokulte an. Im Berichtszeitraum lagen die Anfragen<br />
hauptsächlich in den Bereichen christlich-fundamentalistischer<br />
Gemeinschaften sowie Angebote auf dem Markt der<br />
Esoterik- und Lebensberatung.<br />
Als anerkannter Kooperationspartner der Initiative beteiligt<br />
sich die AJS auch an der Ausgestaltung und Verbreitung<br />
des Medienpasses NRW (s. Kap. 25). Träger der <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>arbeit werden dabei unterstützt, die Inhalte des<br />
Medienpasses in ganzheitliche und lebensweltorientierte<br />
Angebote der Medienarbeit zu integrieren. Dazu bietet die<br />
AJS jährlich Weiterbildungsreihen für Fachkräfte sowie<br />
regionale Workshops zum Medienpass NRW an.<br />
Im Berichtszeitraum hat die AJS ihren Auftrag engagiert<br />
realisiert und mit hoher Fachlichkeit wichtige Impulse für<br />
Schutz- und Informationsmaßnahmen sowie die Fortbildung<br />
sozialpädagogischer Fachkräfte gegeben. In<br />
Kooperation mit den beiden weiteren Landesstellen, der<br />
Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>schutz und dem Evangelischen Arbeitskreis <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>schutz, dem <strong>Jugend</strong>ministerium, den Landesjugendämtern,<br />
den Kommunen und den freien Trägern der<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe wurde die Weiterentwicklung des<br />
Erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes vorangetrieben.<br />
So sind z. B. Handreichungen und fachliche Hinweise<br />
für die Elternarbeit im <strong>Jugend</strong>medienschutz entstanden<br />
zum Umgang mit Cyber-Mobbing, zur Unterstützung<br />
gewaltpräventiver Projekte vor Ort oder zur Prävention sexualisierter<br />
Gewalt insbesondere in Angeboten der <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>arbeit.<br />
Zwischen den drei genannten Landesstellen, die aus<br />
Mitteln des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplans NRW gefördert<br />
werden, besteht eine enge Kooperation z. B. bei der<br />
Durchführung landeszentraler Fachveranstaltung für die<br />
kommunalen Träger und Einrichtungen im Arbeitsfeld.<br />
Darüber hinaus bietet die vom Ministerium für Schule<br />
und Weiterbildung und der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
gemeinsam eingerichtete „Landespräventionsstelle<br />
gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-<br />
Westfalen“ Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern<br />
Unterstützung und Beratung beim Umgang mit Gewalt und<br />
gewaltaffinen Situationen an.<br />
24.2 Gesetzlicher <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz<br />
Wesentliche Themen des gesetzlichen <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>schutzes waren im Berichtszeitraum vor allem der<br />
<strong>Jugend</strong>medienschutz, die Suchtprävention, die <strong>Jugend</strong>kriminalität,<br />
Gewaltprävention sowie grundlegende rechtliche<br />
Fragen des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes.<br />
Die Zuständigkeit zur Überwachung des <strong>Jugend</strong>schutzgesetzes<br />
sowie zur Ahndung von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten<br />
liegt in Nordrhein-Westfalen primär bei<br />
der örtlichen Ordnungsbehörde (vgl. die §§ 1, 2 <strong>Jugend</strong>wohlfahrtszuständigkeits-verordnung<br />
– ZuVo JuWo). Die<br />
Kooperation zwischen Ordnungsbehörde, Polizei und <strong>Jugend</strong>amt<br />
zur Überwachung des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes<br />
wird durch den Runderlass vom 22.08.2014 (MBl.<br />
NRW 2014, S.493) zur „Zusammenarbeit bei der Verhütung<br />
und Bekämpfung der <strong>Jugend</strong>kriminalität“ konkretisiert.<br />
• <strong>Jugend</strong>ämter (Abs. 3.1): „Zur Einhaltung der <strong>Jugend</strong>schutzbestimmungen,<br />
insbesondere des <strong>Jugend</strong>schutzgesetzes,<br />
arbeiten die <strong>Jugend</strong>ämter mit den örtlichen<br />
Polizei- und Ordnungsbehörden zusammen.“<br />
• Polizeibehörden (Abs. 3.3): „Die Polizei unterstützt die<br />
Ordnungs- und <strong>Jugend</strong>behörden bei der Überwachung<br />
der Bestimmungen des <strong>Jugend</strong>schutzgesetzes, um Gefährdungen<br />
zu verhindern, die das körperliche, geistige<br />
oder seelische Wohl von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen<br />
bedrohen. Bei Gefährdungen für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche<br />
trifft die Polizei die unaufschiebbar notwendigen<br />
Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Sie wirkt