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Kinder & Jugend

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96 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

• <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche auf allen Ebenen stärker in politische<br />

Entscheidungsprozesse einzubeziehen,<br />

• sie bei der Ausgestaltung der Angebote der <strong>Jugend</strong>arbeit<br />

stärker zu beteiligen sowie<br />

• auch die im Ganztag angelegten Möglichkeiten zur<br />

Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen stärker in die<br />

Umsetzung zu bringen.<br />

Einigkeit besteht in der Debatte darüber, dass „<strong>Jugend</strong>“<br />

als eigenständige Lebensphase erhöhte Aufmerksamkeit<br />

benötigt und sich <strong>Jugend</strong>politik in diesem Sinne profilieren<br />

muss. Diese Politik für junge Menschen soll möglichst<br />

übergreifend gestaltet sein, wenn sie die Interessen und<br />

Bedürfnisse von <strong>Jugend</strong>lichen erfolgreich aufnehmen<br />

will, denn gesellschaftliche Veränderungen und politische<br />

Entscheidungen betreffen <strong>Jugend</strong>liche über die Bereiche<br />

„<strong>Jugend</strong>“ oder „Bildung/Schule“ hinaus.<br />

15.1 Eigenständige <strong>Jugend</strong>politik als<br />

Mehrebenenpolitik<br />

Im Blick ist damit eine <strong>Jugend</strong>politik, die vor allem auf die<br />

besonderen Bedarfe und die gesellschaftliche Rolle <strong>Jugend</strong>licher<br />

eingeht und sie in gesellschaftlichen Zukunftsfragen<br />

aktiv einbezieht und beteiligt. Hinzu kommen die<br />

genannten zentralen Herausforderungen, die sich für junge<br />

Menschen ergeben haben bzw. noch ergeben werden.<br />

So wird die Perspektive auf eine Lebensphase erweitert,<br />

die noch „Schonraum“ bietet, dennoch aber bereits hohen<br />

Anforderungen für die eigenen Zukunftsplanungen ausgesetzt<br />

ist. Eine solche <strong>Jugend</strong>politik kommt auf mehreren<br />

Ebenen zum Tragen:<br />

• Sie ist zweifelsohne „Ressortpolitik“ und muss sich in<br />

diesem Zuständigkeitsrahmen auch auf ihre Rolle als<br />

Motor des Ausbaus, der fachlichen Weiterentwicklung<br />

und Sicherung der kinder- und jugendpolitischen Infrastruktur<br />

konzentrieren. Dazu zählt vor allem der <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>förderplan des Landes sowie die mit diesem<br />

Förderinstrument verbundenen fachlichen Akzente;<br />

• sie ist zugleich Generationen- und Gerechtigkeitspolitik<br />

in dem Sinne, als dass sie den ihr gesetzten Auftrag<br />

im SGB VIII für die soziale und gerechte Gestaltung<br />

der Lebenswelten von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen dann<br />

erfüllen kann, wenn sie deren Belange in die anderen<br />

Politikfelder mit einbringt und auch durchsetzt. Eine in<br />

diesem Sinne kohärente und auch anwaltschaftliche<br />

<strong>Jugend</strong>politik ist ambitioniert, aber keinesfalls utopisch.<br />

Sie muss versuchen, sehr konkret auf die Gestaltung der<br />

jugendlichen Lebenswelten Einfluss zu nehmen;<br />

• sie ist weiterhin präventive Sozial- und Bildungspolitik,<br />

weil sie vor allem die Bedingungen des Aufwachsens<br />

sozial und gerecht gestalten hilft, um dadurch einen<br />

Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheit mit all ihren<br />

nachteiligen Konsequenzen zu leisten;<br />

• sie ist selbstverständlich Beteiligungspolitik zur Ermöglichung<br />

gesellschaftlicher Teilhabe und Partizipation, weil<br />

sie auch Gelegenheiten zu gesellschaftlichem und sozialem<br />

Engagement schafft und dadurch jungen Menschen<br />

zu mehr Partizipation verhelfen kann.<br />

Diesen Aufgaben sowie der Ausgestaltung der verschiedenen<br />

Funktionen wird <strong>Jugend</strong>politik gerecht, wenn sie<br />

<strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche in ihrer Gesamtheit sieht und sich<br />

nicht allein auf <strong>Kinder</strong> oder <strong>Jugend</strong>liche aus sozial benachteiligten<br />

Lebenslagen konzentriert, auch wenn diese einer<br />

besonderen Förderung und positiver Rahmenbedingungen<br />

bedürfen. Letztendlich betreffen die Herausforderungen<br />

des gesellschaftlichen Wandels alle jungen Menschen<br />

in NRW. Dass wir es zugleich mit sehr unterschiedlichen<br />

Lebenswelten, Anschauungen, Kulturen, Interessen und<br />

Altersgruppen bei den <strong>Jugend</strong>lichen zu tun haben (vgl. z.<br />

B. Calmbach/Thomas u.a. 2012), die differenzierte „Politiken“<br />

für verschiedene „<strong>Jugend</strong>en“ nahelegen, macht die<br />

Frage der Ausgestaltung einer Eigenständigen <strong>Jugend</strong>politik<br />

nicht einfacher.<br />

Mit dem <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan (KJFP) des Landes<br />

sind dafür weit mehr als die Grundlagen gelegt. Als<br />

zentrales Instrument der <strong>Jugend</strong>politik mit einer jährlichen<br />

Fördersumme von rund 100 Mio. EUR für Struktur- und<br />

Projektförderung in den Bereichen <strong>Jugend</strong>(verbands)<br />

arbeit, <strong>Jugend</strong>sozialarbeit und erzieherischem <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>schutz ist der KJFP gesetzlich verankert.<br />

Damit werden auf der Grundlage des dritten Gesetzes<br />

zur Ausführung des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfegesetzes (3.<br />

AG-KJHG - KJFöG) Einrichtungen und Angebote für junge<br />

Menschen vor Ort unterstützt. Das Land leistet so einen<br />

wichtigen Beitrag, möglichst gute Lebensbedingungen<br />

sowie Erfahrungsräume für junge Menschen zu schaffen.<br />

Es werden somit mehr Chancen für die Teilhabe und<br />

Partizipation von <strong>Jugend</strong>lichen und jungen Erwachsenen<br />

eröffnet. Diese Möglichkeiten auch zukünftig zu schaffen,<br />

ist ein wichtiges Ziel der eigenständigen <strong>Jugend</strong>politik in<br />

NRW.<br />

Ein weiteres Ziel besteht darin, als <strong>Jugend</strong>ressort im<br />

Rahmen der Landespolitik für die Interessen und Bedarfe<br />

junger Menschen einzutreten. Dazu gehört, Vorhaben im<br />

zuständigen Fachministerium unter dem Gesichtspunkt zu<br />

betrachten, ob sie zu Verbesserungen für junge Menschen<br />

beitragen können. Zugleich setzt sich das <strong>Jugend</strong>ressort<br />

in der Landesregierung übergreifend für jugendpolitische

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