Kinder & Jugend
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174 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
im Vergleich zum Vorjahr um rund 11.200 Plätze. Aus den<br />
Mitteln des wegfallenden Betreuungsgeldes setzt das<br />
Land in den kommenden Jahren 100 Mio. EUR zusätzlich<br />
für den Ausbau der Betreuungsplätze für insbesondere<br />
Überdreijährige ein. Das Investitionsprogramm berücksichtigt<br />
den zusätzlichen Bedarf wegen der positiven Entwicklung<br />
der Geburtenzahlen, sowie für die Integration der<br />
<strong>Kinder</strong> aus Familien mit Fluchterfahrung und der sonstigen<br />
Zuwanderung.<br />
Weiterhin stellt die Landesregierung seit 2015 zusätzliche<br />
Mittel zur Förderung von Betreuungsangeboten in besonderen<br />
Fällen bereit. Diese niedrigschwelligen Betreuungsangebote,<br />
in denen auch die Eltern anwesend sein<br />
können, dienen oftmals als Brücke zwischen Familie und<br />
Kita. Hiermit werden <strong>Kinder</strong> und Eltern an institutionalisierte<br />
Formen der <strong>Kinder</strong>betreuung herangeführt, und ein<br />
altersgerechter Kontakt zu Kultur und Sprache unseres<br />
Landes hergestellt. Im Jahr 2016 stehen für diese „Brückenprojekte“<br />
30 Mio. EUR zur Verfügung.<br />
Fachkräfte, Träger und Eltern leisten einen wertvollen Beitrag<br />
vor Ort. Sie erhalten konkrete Unterstützung durch die<br />
Bereitstellung von Informationen auf dem Kitaportal und<br />
die weitere Entwicklung von unterschiedlichen Materialien.<br />
Auch werden fachliche Angebote zur Unterstützung des<br />
Personals in den <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen finanziert, u. a.<br />
durch die Förderung von Fachberatungen und die Bereitstellung<br />
eines Beratungstelefons für Fragen im Umgang<br />
mit traumatisierten <strong>Kinder</strong>n. Die Aktivitäten der Landesregierung<br />
in diesem Bereich werden zudem wissenschaftlich<br />
begleitet und aufbereitet.<br />
den Fachstellen der <strong>Jugend</strong>arbeit zusammen, die dabei<br />
auf die Erfahrungen und Bedarfe ihrer Strukturen vor Ort<br />
zurückgreifen können.<br />
Mit weiteren 2,75 Mio. EUR fördert das Land zudem die<br />
Stärkung der Prävention sexualisierter Gewalt und Wertevermittlung<br />
im Bereich der <strong>Jugend</strong>hilfe.<br />
Auch in den Bereichen Sport, Ganztagsbildung und<br />
Kulturelle Bildung (s. Kap. 20-22) wurden und werden<br />
Maßnahmen für die Zielgruppe umgesetzt. Hierzu wurden<br />
z. B. Mittel im Rahmen des Kulturrucksacks aufgestockt<br />
(s. Kap. 22.3). Mit diesen werden Projekte gefördert, die<br />
sich mit Interkulturalität, Erfahrungen von Flucht, Heimat<br />
und Fremdheit beschäftigen und nicht zuletzt <strong>Kinder</strong> und<br />
<strong>Jugend</strong>liche ansprechen, die eigene Erfahrungen einbringen<br />
können.<br />
Zur Unterstützung und Stabilisierung von traumatisierten<br />
<strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen mit Fluchterfahrung fördert das<br />
MGEPA seit 2016 akutpsychotherapeutische Maßnahmen.<br />
Die traumatisierten <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>lichen können eine<br />
akutpsychotherapeutische Krisenhilfe mit bis zu zehn Sitzungen<br />
inklusive Sprachmittlung erhalten. Die Leistungen<br />
können von OEG-Traumaambulanzen oder im Klinikverbund<br />
und in Kooperation mit einer Traumaambulanz<br />
erbracht werden. Für traumatisierte geflüchtete Mädchen<br />
fördert das Land die psychosoziale Einrichtung „MÄGGIE“<br />
des Vereins Vive Žene e. V. Dortmund in Herdecke.<br />
Im Bereich der <strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit<br />
werden über den <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan des<br />
Landes hinaus seit dem Jahr 2015 ebenfalls zusätzliche<br />
Mittel bereitgestellt. Diese dienen dazu, Maßnahmen der<br />
<strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit bedarfsgerecht mit<br />
dem Ziel zu fördern, minderjährige Geflüchtete an die<br />
Regelangebote der <strong>Jugend</strong>arbeit, <strong>Jugend</strong>sozialarbeit und<br />
des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes heranzuführen.<br />
Es soll gezielte Hilfe und Unterstützung bei der<br />
Bewältigung der mit Flucht und Vertreibung verbundenen<br />
besonderen Problemkonstellationen geleistet werden.<br />
Zudem dienen die Mittel dazu, die bestehenden Regelangebote<br />
so weiterzuentwickeln und zu sensibilisieren, dass<br />
sie für die besonderen Belange dieser Zielgruppe offen<br />
sind und achtsam mit diesen jungen Menschen umgehen.<br />
Schließlich werden Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung<br />
durch bestehende und neu zu entwickelnde Angebote<br />
der <strong>Jugend</strong>sozialarbeit gefördert. Bei der Umsetzung dieser<br />
Aktivitäten, für die im Jahr 2016 rund 5 Mio. EUR zur<br />
Verfügung stehen, arbeitet die Landesregierung eng mit<br />
den landeszentralen Trägern der <strong>Jugend</strong>förderung sowie