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Kinder & Jugend

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174 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

im Vergleich zum Vorjahr um rund 11.200 Plätze. Aus den<br />

Mitteln des wegfallenden Betreuungsgeldes setzt das<br />

Land in den kommenden Jahren 100 Mio. EUR zusätzlich<br />

für den Ausbau der Betreuungsplätze für insbesondere<br />

Überdreijährige ein. Das Investitionsprogramm berücksichtigt<br />

den zusätzlichen Bedarf wegen der positiven Entwicklung<br />

der Geburtenzahlen, sowie für die Integration der<br />

<strong>Kinder</strong> aus Familien mit Fluchterfahrung und der sonstigen<br />

Zuwanderung.<br />

Weiterhin stellt die Landesregierung seit 2015 zusätzliche<br />

Mittel zur Förderung von Betreuungsangeboten in besonderen<br />

Fällen bereit. Diese niedrigschwelligen Betreuungsangebote,<br />

in denen auch die Eltern anwesend sein<br />

können, dienen oftmals als Brücke zwischen Familie und<br />

Kita. Hiermit werden <strong>Kinder</strong> und Eltern an institutionalisierte<br />

Formen der <strong>Kinder</strong>betreuung herangeführt, und ein<br />

altersgerechter Kontakt zu Kultur und Sprache unseres<br />

Landes hergestellt. Im Jahr 2016 stehen für diese „Brückenprojekte“<br />

30 Mio. EUR zur Verfügung.<br />

Fachkräfte, Träger und Eltern leisten einen wertvollen Beitrag<br />

vor Ort. Sie erhalten konkrete Unterstützung durch die<br />

Bereitstellung von Informationen auf dem Kitaportal und<br />

die weitere Entwicklung von unterschiedlichen Materialien.<br />

Auch werden fachliche Angebote zur Unterstützung des<br />

Personals in den <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen finanziert, u. a.<br />

durch die Förderung von Fachberatungen und die Bereitstellung<br />

eines Beratungstelefons für Fragen im Umgang<br />

mit traumatisierten <strong>Kinder</strong>n. Die Aktivitäten der Landesregierung<br />

in diesem Bereich werden zudem wissenschaftlich<br />

begleitet und aufbereitet.<br />

den Fachstellen der <strong>Jugend</strong>arbeit zusammen, die dabei<br />

auf die Erfahrungen und Bedarfe ihrer Strukturen vor Ort<br />

zurückgreifen können.<br />

Mit weiteren 2,75 Mio. EUR fördert das Land zudem die<br />

Stärkung der Prävention sexualisierter Gewalt und Wertevermittlung<br />

im Bereich der <strong>Jugend</strong>hilfe.<br />

Auch in den Bereichen Sport, Ganztagsbildung und<br />

Kulturelle Bildung (s. Kap. 20-22) wurden und werden<br />

Maßnahmen für die Zielgruppe umgesetzt. Hierzu wurden<br />

z. B. Mittel im Rahmen des Kulturrucksacks aufgestockt<br />

(s. Kap. 22.3). Mit diesen werden Projekte gefördert, die<br />

sich mit Interkulturalität, Erfahrungen von Flucht, Heimat<br />

und Fremdheit beschäftigen und nicht zuletzt <strong>Kinder</strong> und<br />

<strong>Jugend</strong>liche ansprechen, die eigene Erfahrungen einbringen<br />

können.<br />

Zur Unterstützung und Stabilisierung von traumatisierten<br />

<strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen mit Fluchterfahrung fördert das<br />

MGEPA seit 2016 akutpsychotherapeutische Maßnahmen.<br />

Die traumatisierten <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>lichen können eine<br />

akutpsychotherapeutische Krisenhilfe mit bis zu zehn Sitzungen<br />

inklusive Sprachmittlung erhalten. Die Leistungen<br />

können von OEG-Traumaambulanzen oder im Klinikverbund<br />

und in Kooperation mit einer Traumaambulanz<br />

erbracht werden. Für traumatisierte geflüchtete Mädchen<br />

fördert das Land die psychosoziale Einrichtung „MÄGGIE“<br />

des Vereins Vive Žene e. V. Dortmund in Herdecke.<br />

Im Bereich der <strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit<br />

werden über den <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan des<br />

Landes hinaus seit dem Jahr 2015 ebenfalls zusätzliche<br />

Mittel bereitgestellt. Diese dienen dazu, Maßnahmen der<br />

<strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit bedarfsgerecht mit<br />

dem Ziel zu fördern, minderjährige Geflüchtete an die<br />

Regelangebote der <strong>Jugend</strong>arbeit, <strong>Jugend</strong>sozialarbeit und<br />

des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes heranzuführen.<br />

Es soll gezielte Hilfe und Unterstützung bei der<br />

Bewältigung der mit Flucht und Vertreibung verbundenen<br />

besonderen Problemkonstellationen geleistet werden.<br />

Zudem dienen die Mittel dazu, die bestehenden Regelangebote<br />

so weiterzuentwickeln und zu sensibilisieren, dass<br />

sie für die besonderen Belange dieser Zielgruppe offen<br />

sind und achtsam mit diesen jungen Menschen umgehen.<br />

Schließlich werden Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung<br />

durch bestehende und neu zu entwickelnde Angebote<br />

der <strong>Jugend</strong>sozialarbeit gefördert. Bei der Umsetzung dieser<br />

Aktivitäten, für die im Jahr 2016 rund 5 Mio. EUR zur<br />

Verfügung stehen, arbeitet die Landesregierung eng mit<br />

den landeszentralen Trägern der <strong>Jugend</strong>förderung sowie

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