Kinder & Jugend
10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0
10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
56 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />
Gerade in einem bevölkerungsreichen Flächenland wie<br />
Nordrhein-Westfalen kommt diesen „Mittelbehörden“ eine<br />
zentrale Rolle in der Gestaltung der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
zu. Wesentlich sind die fachlichen Herausforderungen,<br />
die sich vor allem durch die Vielzahl von <strong>Jugend</strong>ämtern in<br />
kreisangehörigen Kommunen ergeben. Dazu gehört, sie<br />
systematisch zu unterstützen, in fachlichen Fragen zu beraten<br />
sowie über wichtige Entwicklungen und Herausforderungen<br />
kontinuierlich zu informieren. Dabei lassen sich die<br />
Aufgaben nicht allein aus dem umfangreichen Katalog des<br />
§ 85 Abs. 2 SGB VIII bestimmen. Vielmehr sind auch die<br />
Aufgaben, die eher in sogenannten informellen Bereichen<br />
angesiedelt sind, zu beachten, deren Sicherstellung aber<br />
für die Kommunikationswege zwischen den <strong>Jugend</strong>ämtern,<br />
den Landesjugendämtern und dem Fachministerium eine<br />
wichtige Rolle einnehmen. Der Fachberatung, z. B. für die<br />
Bereiche <strong>Jugend</strong>arbeit, <strong>Jugend</strong>sozialarbeit/Schulsozialarbeit<br />
und zu den Bereichen Ganztag/Bildungslandschaften<br />
sowie Inklusion, kommt eine doppelte Funktion zu, nämlich<br />
des fachlichen Begleiters und des Moderators. So hat die<br />
Fachberatung der Landesjugendämter, z. B. zur Förderung<br />
der Kooperation zwischen <strong>Jugend</strong>hilfe und Schule, eine<br />
wichtige Rolle in der Zusammenarbeit mit den Schulabteilungen<br />
der Bezirksregierungen, den öffentlichen und freien<br />
Trägern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe, der kommunalen<br />
Schulverwaltung und den Schulen.<br />
Während die Aufgaben der Förderung und die Umsetzung<br />
von Maßnahmen der Landesregierung oftmals im Zentrum<br />
der Wahrnehmung stehen, erhalten andere Aufgaben der<br />
Landesjugendämter weniger Aufmerksamkeit. Die Landesregierung<br />
sieht in diesen weiteren Aufgaben jedoch<br />
ebenfalls eine wesentliche Stütze der Fachlichkeit in der<br />
Praxis. Besonders zu erwähnen ist die zentrale Funktion<br />
der LJÄ in der Beratung und Fort- und Weiterbildung der<br />
Fachkräfte, bei den zentralen Tagungen, z. B. für Leitungen<br />
von <strong>Jugend</strong>ämtern („JALTA“), bei der Unterstützung<br />
der örtlichen <strong>Jugend</strong>hilfeplanung und ihre Funktion als<br />
zentrale Adoptionsstelle.<br />
8.5 Das Land als Oberste Landesjugendbehörde<br />
Paragraph 82 SGB VIII weist der Obersten Landesjugendbehörde<br />
eine klare Aufgabe zu. Als solche hat sie „die<br />
Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
und die Weiterentwicklung der <strong>Jugend</strong>hilfe anzuregen und<br />
zu fördern“. Weiter heißt es: „Die Länder haben auf einen<br />
gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote<br />
hinzuwirken und die <strong>Jugend</strong>ämter und Landesjugendämter<br />
bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.“<br />
Im Berichtszeitraum seit 2010 hat das <strong>Jugend</strong>ministerium<br />
insbesondere seine Aufgabe als Impulsgeber zur Weiterentwicklung<br />
der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe, aber auch in der<br />
Zusammenarbeit mit anderen Ressorts wahrgenommen.<br />
Die in diesem Bericht dargestellten Schwerpunkte der<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe zeigen zahlreiche Entwicklungen<br />
auf, die von der Praxis aufgegriffen wurden. Neben den<br />
klassischen Feldern im Bereich der frühen Bildung, der<br />
Frühen Hilfen und der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit sowie der<br />
Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen gehören dazu<br />
insbesondere die fachlichen Anregungen zur Inklusion,<br />
die neue Ausrichtung der Sprachförderung in der frühen<br />
Bildung, die Umsetzung der Erprobung zur Praxis der<br />
Bildungsgrundsätze für <strong>Kinder</strong> von 0 bis 10 Jahren sowie<br />
die neuen Wege in der kulturellen Bildung, z. B. durch das<br />
Landesprogramm Kulturrucksack NRW, die Einführung<br />
des Medienpasses u. v. a. m.<br />
Ein besonderer Schwerpunkt lag in der dringenden Reform<br />
des <strong>Kinder</strong>bildungs-gesetzes (KiBiz). Die erste Stufe wurde<br />
im Jahr 2011, die zweite 2014 realisiert. Diese Reform<br />
war schon deshalb erforderlich, weil damit die besondere<br />
Bedeutung der frühkindlichen Bildung für das Aufwachsen<br />
sowohl in inhaltlich-fachlicher als auch in finanzieller<br />
Hinsicht einen deutlich besseren Rahmen erhalten konnte.<br />
Von großer Bedeutung ist weiterhin das Zusammenwirken<br />
der verschiedenen Ressorts, wenn sich – wie häufig<br />
der Fall – Überschneidungen hinsichtlich der Zielgruppe<br />
<strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche ergeben. Aus den je spezifischen<br />
Blickwinkeln heraus, wie z. B. Gesundheitsförderung, Sozialpolitik,<br />
Stadtentwicklung und Wohnen, aber auch Justiz<br />
und des Inneren, bestehen gemeinsame Belange, wie z.<br />
B. in der Flüchtlingspolitik und in der Arbeit mit jugendlichen<br />
Fußball-Fans.<br />
Zwischen dem Schulressort und dem <strong>Jugend</strong>ressort<br />
besteht eine enge Zusammenarbeit, die darauf abzielt,<br />
sich in zentralen Fragen, die <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche und<br />
das Zusammenwirken der Schule mit der <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe betreffen, abzustimmen. Beispiele hierfür sind<br />
die Schulsozialarbeit (auch wenn nur ein kleinerer Teil<br />
der Fachkräfte der <strong>Jugend</strong>hilfe zugehörig ist), die Umsetzung<br />
der regionalen Bildungsnetzwerke, die Kooperation<br />
zwischen den Trägern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe und der<br />
Schule (insbesondere bei der Ausgestaltung der Ganztagsschule),<br />
der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt<br />
u. v. a. m. Gerade angesichts der Entwicklung der<br />
Ganztagsschulen und der starken Beteiligung der <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe daran, kommt dieser Zusammenarbeit<br />
eine besondere Bedeutung zu.<br />
8.6 Freie Träger der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe und<br />
die Kirchen<br />
Nordrhein-Westfalen ist in der Trägerlandschaft der <strong>Kinder</strong><br />
und <strong>Jugend</strong>hilfe – wie unter Punkt 8.2 bereits angedeutet<br />
– außerordentlich breit aufgestellt. Daneben gibt es eine