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Kinder & Jugend

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56 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

Gerade in einem bevölkerungsreichen Flächenland wie<br />

Nordrhein-Westfalen kommt diesen „Mittelbehörden“ eine<br />

zentrale Rolle in der Gestaltung der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

zu. Wesentlich sind die fachlichen Herausforderungen,<br />

die sich vor allem durch die Vielzahl von <strong>Jugend</strong>ämtern in<br />

kreisangehörigen Kommunen ergeben. Dazu gehört, sie<br />

systematisch zu unterstützen, in fachlichen Fragen zu beraten<br />

sowie über wichtige Entwicklungen und Herausforderungen<br />

kontinuierlich zu informieren. Dabei lassen sich die<br />

Aufgaben nicht allein aus dem umfangreichen Katalog des<br />

§ 85 Abs. 2 SGB VIII bestimmen. Vielmehr sind auch die<br />

Aufgaben, die eher in sogenannten informellen Bereichen<br />

angesiedelt sind, zu beachten, deren Sicherstellung aber<br />

für die Kommunikationswege zwischen den <strong>Jugend</strong>ämtern,<br />

den Landesjugendämtern und dem Fachministerium eine<br />

wichtige Rolle einnehmen. Der Fachberatung, z. B. für die<br />

Bereiche <strong>Jugend</strong>arbeit, <strong>Jugend</strong>sozialarbeit/Schulsozialarbeit<br />

und zu den Bereichen Ganztag/Bildungslandschaften<br />

sowie Inklusion, kommt eine doppelte Funktion zu, nämlich<br />

des fachlichen Begleiters und des Moderators. So hat die<br />

Fachberatung der Landesjugendämter, z. B. zur Förderung<br />

der Kooperation zwischen <strong>Jugend</strong>hilfe und Schule, eine<br />

wichtige Rolle in der Zusammenarbeit mit den Schulabteilungen<br />

der Bezirksregierungen, den öffentlichen und freien<br />

Trägern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe, der kommunalen<br />

Schulverwaltung und den Schulen.<br />

Während die Aufgaben der Förderung und die Umsetzung<br />

von Maßnahmen der Landesregierung oftmals im Zentrum<br />

der Wahrnehmung stehen, erhalten andere Aufgaben der<br />

Landesjugendämter weniger Aufmerksamkeit. Die Landesregierung<br />

sieht in diesen weiteren Aufgaben jedoch<br />

ebenfalls eine wesentliche Stütze der Fachlichkeit in der<br />

Praxis. Besonders zu erwähnen ist die zentrale Funktion<br />

der LJÄ in der Beratung und Fort- und Weiterbildung der<br />

Fachkräfte, bei den zentralen Tagungen, z. B. für Leitungen<br />

von <strong>Jugend</strong>ämtern („JALTA“), bei der Unterstützung<br />

der örtlichen <strong>Jugend</strong>hilfeplanung und ihre Funktion als<br />

zentrale Adoptionsstelle.<br />

8.5 Das Land als Oberste Landesjugendbehörde<br />

Paragraph 82 SGB VIII weist der Obersten Landesjugendbehörde<br />

eine klare Aufgabe zu. Als solche hat sie „die<br />

Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

und die Weiterentwicklung der <strong>Jugend</strong>hilfe anzuregen und<br />

zu fördern“. Weiter heißt es: „Die Länder haben auf einen<br />

gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote<br />

hinzuwirken und die <strong>Jugend</strong>ämter und Landesjugendämter<br />

bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.“<br />

Im Berichtszeitraum seit 2010 hat das <strong>Jugend</strong>ministerium<br />

insbesondere seine Aufgabe als Impulsgeber zur Weiterentwicklung<br />

der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe, aber auch in der<br />

Zusammenarbeit mit anderen Ressorts wahrgenommen.<br />

Die in diesem Bericht dargestellten Schwerpunkte der<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe zeigen zahlreiche Entwicklungen<br />

auf, die von der Praxis aufgegriffen wurden. Neben den<br />

klassischen Feldern im Bereich der frühen Bildung, der<br />

Frühen Hilfen und der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit sowie der<br />

Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen gehören dazu<br />

insbesondere die fachlichen Anregungen zur Inklusion,<br />

die neue Ausrichtung der Sprachförderung in der frühen<br />

Bildung, die Umsetzung der Erprobung zur Praxis der<br />

Bildungsgrundsätze für <strong>Kinder</strong> von 0 bis 10 Jahren sowie<br />

die neuen Wege in der kulturellen Bildung, z. B. durch das<br />

Landesprogramm Kulturrucksack NRW, die Einführung<br />

des Medienpasses u. v. a. m.<br />

Ein besonderer Schwerpunkt lag in der dringenden Reform<br />

des <strong>Kinder</strong>bildungs-gesetzes (KiBiz). Die erste Stufe wurde<br />

im Jahr 2011, die zweite 2014 realisiert. Diese Reform<br />

war schon deshalb erforderlich, weil damit die besondere<br />

Bedeutung der frühkindlichen Bildung für das Aufwachsen<br />

sowohl in inhaltlich-fachlicher als auch in finanzieller<br />

Hinsicht einen deutlich besseren Rahmen erhalten konnte.<br />

Von großer Bedeutung ist weiterhin das Zusammenwirken<br />

der verschiedenen Ressorts, wenn sich – wie häufig<br />

der Fall – Überschneidungen hinsichtlich der Zielgruppe<br />

<strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche ergeben. Aus den je spezifischen<br />

Blickwinkeln heraus, wie z. B. Gesundheitsförderung, Sozialpolitik,<br />

Stadtentwicklung und Wohnen, aber auch Justiz<br />

und des Inneren, bestehen gemeinsame Belange, wie z.<br />

B. in der Flüchtlingspolitik und in der Arbeit mit jugendlichen<br />

Fußball-Fans.<br />

Zwischen dem Schulressort und dem <strong>Jugend</strong>ressort<br />

besteht eine enge Zusammenarbeit, die darauf abzielt,<br />

sich in zentralen Fragen, die <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche und<br />

das Zusammenwirken der Schule mit der <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe betreffen, abzustimmen. Beispiele hierfür sind<br />

die Schulsozialarbeit (auch wenn nur ein kleinerer Teil<br />

der Fachkräfte der <strong>Jugend</strong>hilfe zugehörig ist), die Umsetzung<br />

der regionalen Bildungsnetzwerke, die Kooperation<br />

zwischen den Trägern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe und der<br />

Schule (insbesondere bei der Ausgestaltung der Ganztagsschule),<br />

der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt<br />

u. v. a. m. Gerade angesichts der Entwicklung der<br />

Ganztagsschulen und der starken Beteiligung der <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe daran, kommt dieser Zusammenarbeit<br />

eine besondere Bedeutung zu.<br />

8.6 Freie Träger der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe und<br />

die Kirchen<br />

Nordrhein-Westfalen ist in der Trägerlandschaft der <strong>Kinder</strong><br />

und <strong>Jugend</strong>hilfe – wie unter Punkt 8.2 bereits angedeutet<br />

– außerordentlich breit aufgestellt. Daneben gibt es eine

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