Kinder & Jugend
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115 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
Düsseldorf, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Köln,<br />
Leverkusen, Mönchengladbach, Münster, Oberhausen,<br />
Paderborn und Wuppertal. Wegen ihrer hohen Bedeutung<br />
wurden die Fördermittel aus dem <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan<br />
im Jahr 2014 von 47.500 EUR auf bis zu 60.000<br />
EUR pro Fanprojekt und Jahr erhöht. Um die Fanprojekte<br />
zu begleiten und mit weiteren Angeboten der <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
zielgerichtet zu vernetzen, hat das Land die Mitte des<br />
Jahres 2015 konstituierte Landesarbeitsgemeinschaft der<br />
Fußballfanprojekte als Fachstelle für die sozialpädagogische<br />
Arbeit der Fanprojekte und ihre Vernetzung in die<br />
Förderung über den KJFP aufgenommen. Damit haben die<br />
Fanprojekte in NRW nun eine eigene Interessenvertretung<br />
und die Möglichkeit, notwendige Weiterentwicklungen,<br />
Fortbildungskonzepte usw. zu entwickeln und umzusetzen.<br />
Diese Struktur ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern<br />
einmalig und zugleich Grundlage für eine weitere<br />
Verbesserung der pädagogischen Arbeit der Fanprojekte<br />
in NRW.<br />
Seit über 20 Jahren vertritt das <strong>Jugend</strong>ministerium NRW<br />
die Länder im Beirat der Koordinationsstelle Fanprojekte<br />
(KOS) mit Sitz in Frankfurt a.M. Die KOS ist zuständig<br />
insbesondere für die Qualitätssicherung der pädagogischen<br />
Arbeit der Fanprojekte. Sie gibt z. B. Hilfestellungen<br />
bei Konflikten mit dem Verein oder den Kommunen und<br />
entwickelt gemeinsam mit dem DFB und der DFL sowie<br />
weiteren Akteuren die Qualitätskriterien weiter. Darüber<br />
hinaus liegt die Federführung für das „Nationale Konzept<br />
Sport und Sicherheit (NKSS)“ beim Innenministerium des<br />
Landes NRW. Dort werden die Erfahrungen über das<br />
Verhältnis von Polizei und Fanarbeit kontinuierlich ausgetauscht<br />
und Anregungen für eine Weiterentwicklung<br />
sowohl in sozialpädagogischer wie in sicherheitsstrategischer<br />
Hinsicht gegeben.<br />
Die Fan-Projekte in NRW sind im Kern querschnittsorientiert,<br />
d. h. die Tätigkeiten der sozialpädagogischen Fachkräfte<br />
stellen im weitesten Sinn auch flankierende Hilfen<br />
und Beratung in anderen Handlungsfeldern dar, wie z. B.<br />
den Job-Centern, der Schule, dem Berufsfeld, aber auch<br />
der materiellen Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts.<br />
Es ist also besonders bedeutsam, dass die Fachkräfte der<br />
Projekte nicht isoliert auf den Bezug zum Verein schauen,<br />
sondern darüber hinaus auch bei Fragen der Existenzsicherung<br />
beraten, als Begleiterinnen und Begleiter bereitstehen<br />
und als Lotsen fungieren.<br />
Insgesamt zeigen die Erfahrungen mit den sozialpädagogisch<br />
arbeitenden Fan-Projekten, dass es eine gute<br />
Zusammenarbeit mit den Vereinen und auch der Polizei<br />
gibt. Die über lange Jahre hinweg – wenn auch nicht<br />
immer konfliktfrei – praktizierte Kooperation trägt im Alltag<br />
der Fan-Arbeit Früchte und macht besonders deutlich,<br />
dass das Engagement der Mitwirkenden und vor allem der<br />
Fachkräfte ein wichtiges Standbein für eine gelingende<br />
Fan-Arbeit ist.<br />
18.4 <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit mit LSBTI*-<br />
<strong>Jugend</strong>lichen<br />
Die <strong>Kinder</strong>-und <strong>Jugend</strong>arbeit ist gemäß SGB VIII für<br />
alle jungen Menschen offen und hat deren individuellen<br />
Lebenslagen zum Ausgangspunkt für ihr Handeln zu machen.<br />
Vor diesem Hintergrund steht auch die <strong>Jugend</strong>arbeit<br />
vor der Herausforderung, sich mit dem Thema Gleichstellung<br />
und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt<br />
auseinander zu setzen.<br />
Schätzungen von Fachleuten zufolge sind fünf bis sieben<br />
Prozent der Bevölkerung gleichgeschlechtlich orientiert<br />
– über alle Länder, Kulturen und religiösen Hintergründe<br />
hinweg. Entsprechend kann man von einer etwa gleich<br />
großen Zielgruppe in der <strong>Jugend</strong>arbeit ausgehen. Diese<br />
jungen Menschen sehen sich immer noch besonderen Belastungen<br />
und Benachteiligungen ausgesetzt und weisen<br />
dadurch ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung psychischer<br />
Störungen (Depressionen, Ängste, Substanzmissbrauch)<br />
sowie ein erhöhtes Suizidrisiko auf. Insgesamt<br />
geben acht von zehn LSBTI*-<strong>Jugend</strong>lichen und jungen<br />
Erwachsenen an, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung<br />
oder geschlechtlichen Identität bereits Diskriminierung<br />
erlebt haben. Dies geschieht häufig in der Öffentlichkeit,<br />
aber auch in Schulen und innerhalb der Familie. Die<br />
Diskriminierungen reichen von nicht ernst genommen zu<br />
werden über Ausgrenzung bis hin zu körperlicher Gewalt<br />
(vgl. Krell/Oldemeier 2015). Auch deshalb ist die Auseinandersetzung<br />
mit dem Thema Vielfalt wichtig für alle jungen<br />
Menschen.<br />
In der <strong>Jugend</strong>arbeit wurden die Themen sexuelle Orientierung,<br />
geschlechtliche Identität sowie Homo- und Transphobie<br />
in der Vergangenheit nicht umfänglich thematisiert.<br />
Es gab einzelne Angebote z. B. für schwule und lesbische<br />
<strong>Jugend</strong>liche, eine systematische Öffnung der <strong>Jugend</strong>arbeit<br />
wurde jedoch nicht projektiert. Die Landesregierung hat<br />
sich daher das Ziel gesetzt, die Weiterentwicklung der <strong>Jugend</strong>arbeit<br />
gerade auch unter dem Blickwinkel der Verbesserung<br />
der Angebote für lesbische, schwule, bisexuelle,<br />
trans*- und inter*-<strong>Jugend</strong>liche zu sichern und zu stärken.<br />
Ziel ist dabei, mit der <strong>Jugend</strong>arbeit einen Beitrag zu<br />
leisten, das Aufwachsen dieser <strong>Jugend</strong>lichen und jungen<br />
Erwachsenen adäquat zu fördern, der gesellschaftlichen<br />
Diskriminierung offensiv entgegen zu treten und die Institutionen<br />
der Bildung und Erziehung zu stärken, sich diesem<br />
Thema zu öffnen und anzunehmen. Mit der Änderung des<br />
Dritten Gesetzes zur Ausführung des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfegesetzes<br />
- Gesetz zur Förderung der <strong>Jugend</strong>arbeit,