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Kinder & Jugend

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85 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

über 100. Gesellschaftlich bestehen an der Notwendigkeit<br />

einer weiterführenden Qualifizierung für die <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />

keine Zweifel. Mit der Einführung der<br />

Bachelor-Studiengänge ist daher zugleich der Anspruch<br />

verbunden, fundierter auf die veränderten Anforderungen<br />

der frühkindlichen Bildung reagieren zu können, denn die<br />

Umsetzung von Konzepten wie Heterogenität, Inklusion,<br />

Partizipation und Prävention macht auch weitergehende<br />

Fähigkeiten im sozialpädagogischen Handeln erforderlich.<br />

Bei der Qualifizierung früher Bildung sind darüber hinaus<br />

weitere Aspekte von Bedeutung:<br />

• Die Einführung und Umsetzung der Bildungspläne und<br />

-empfehlungen für die Bildungsarbeit in den Tageseinrichtungen<br />

für <strong>Kinder</strong>, die zugleich mit einer Stärkung<br />

der Einrichtungen als Bildungsort verbunden sind;<br />

• die Einführung von Bildungsdokumentationen als eine<br />

kontinuierliche und systematische Begleitung der <strong>Kinder</strong><br />

in der Zeit ihrer öffentlich verantworteten <strong>Kinder</strong>betreuung;<br />

• die Einführung der alltagsintegrierten Sprachförderung<br />

sowie<br />

• Verbesserungen beim Übergang vom <strong>Kinder</strong>garten in<br />

die Grundschule verbunden mit einer besseren Zusammenarbeit<br />

mit den Grundschulen.<br />

Absolventinnen und Absolventen aus den Studiengängen<br />

sind auf dem Arbeitsmarkt bereits angekommen. Allerdings<br />

kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle akademischen<br />

Fachkräfte den Weg in die <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />

suchen und auch finden. Auch werden diejenigen, die<br />

als ausgebildete Erzieherin oder ausgebildeter Erzieher<br />

den Studiengang mit einem Aufstiegsgedanken verbunden<br />

haben, nicht unbedingt zurück in „ihre“ Einrichtung gehen.<br />

Zudem zeigen die Daten, dass sich die Zahl insgesamt<br />

noch deutlich in Grenzen hält. Im März 2016 arbeiteten<br />

erst 661 Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen<br />

in <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen in NRW, dies ist ein Anteil von<br />

0,6 Prozent an allen Beschäftigten in <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />

(vgl. IT NRW 2016d). Insgesamt muss abgewartet<br />

werden, wann eine relevante Größe an Kindheitspädagoginnen<br />

und Kindheitspädagogen in der <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung<br />

im Einsatz sein wird. Die Fachschulausbildung wird<br />

daher das Fundament der Qualifikation und Ausbildung<br />

der Fachkräfte in den Kitas bleiben. Das akademisch<br />

ausgebildete Personal wird aber mit wachsender Tendenz<br />

eine wichtige Ergänzung darstellen.<br />

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs<br />

„Kindheitspädagogik“ selbst scheinen sich auf das Arbeitsfeld<br />

der frühen Bildung zu konzentrieren. So zeigt ein Befund<br />

zur Arbeitsmarktsituation aus dem Jahre 2014, dass<br />

etwas mehr als zwei Drittel der bundesweit Befragten nach<br />

dem Studienabschluss in das Arbeitsfeld der <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />

einmünden. Ca. 70 Prozent der Kindheitspädagoginnen<br />

und -pädagogen finden eine Erwerbstätigkeit<br />

in originär frühpädagogischen Arbeitsfeldern (Krippen,<br />

<strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen) (vgl. Hanssen/König u.a. 2015,<br />

S.38). Eine spezifische Analyse für NRW liegt nicht vor, sie<br />

dürfte aber kaum abweichend davon sein.<br />

Für die hier skizzierte Entwicklung im Ausbildungs- und<br />

Qualifizierungsbereich ist auch das „Gesetz über die staatliche<br />

Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern,<br />

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie<br />

Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen“ (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz<br />

– SobAG, LT-DS 16/6224)<br />

von Bedeutung. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen<br />

für die staatliche Anerkennung landesrechtlich<br />

geregelt. Damit wird auch für die Kindheitspädagoginnen<br />

und Kindheitspädagogen eine grundlegende Entscheidung<br />

getroffen. Das Gesetz schafft nicht nur die formalen<br />

Voraussetzungen für die Feststellung der berufsrechtlichen<br />

Eignung der Studiengänge, sondern sieht zudem weitergehende<br />

Qualitätsanforderungen vor, die eine hohe Ausbildungsqualität<br />

sicherstellen sollen.<br />

13. Familienzentren: Eine neue Nähe zur<br />

Familie<br />

Mit der Schaffung von Familienzentren wurde 2006/2007<br />

ein erfolgreicher Versuch unternommen, Eltern den<br />

Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten<br />

zu erleichtern. Ziel ist es, Familien bei der Erziehung<br />

und im Alltag zu unterstützen und damit sowohl zu einer<br />

frühzeitigen Förderung und Prävention als auch zu einer<br />

besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr<br />

Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Dabei<br />

ging und geht es vor allem um eine Vernetzung der im<br />

Sozialraum einer <strong>Kinder</strong>tageseinrichtung vorhandenen Angebote<br />

der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe mit familienpolitischen<br />

Leistungen und weiteren je nach Bedarf erforderlichen z.<br />

B. sozialen, gesundheits- oder arbeitsweltbezogenen Hilfen.<br />

Gerade für benachteiligte Familien und Familien aus<br />

bildungsferneren Milieus bieten diese bedarfsgerechten,<br />

vernetzten und ortsnahen Angebote „aus einer Hand“ eine<br />

erweiterte Unterstützungsstruktur, die sich dadurch, dass<br />

die Eltern offensiv angesprochen und einbezogen werden,<br />

positiv auf die kindliche Entwicklung auswirken.

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