Kinder & Jugend
10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0
10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
157 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
setze die Polizei. Zuständig für den <strong>Jugend</strong>arbeitsschutz<br />
sind die Bezirksregierungen.<br />
• Die Aufsicht über beeinträchtigende oder gefährdende<br />
Inhalte in Rundfunk und Telemedien liegt gemäß<br />
<strong>Jugend</strong>medienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bei der<br />
Kommission für <strong>Jugend</strong>medienschutz (KJM).<br />
• Als Maßnahmen des strukturellen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes<br />
können diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen<br />
der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe verstanden werden, die in<br />
planungsrelevanten oder operativen Prozessen Gefährdungspotentialen<br />
entgegenwirken und somit im Sinne<br />
des § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII dazu beitragen, positive<br />
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien<br />
sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt<br />
zu erhalten oder zu schaffen.<br />
24.1 Erzieherischer <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz<br />
Die Vorgaben des § 14 SGB VIII zum Erzieherischen<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz formulieren eine eindeutige<br />
Zielvorstellung: Junge Menschen müssen befähigt, also<br />
in die Lage versetzt und gestärkt werden, sich selber vor<br />
Gefahren zu schützen. Es geht dabei vor allem um den<br />
Umgang mit Risiken und Gefährdungen sowie um die<br />
Fähigkeit der Selbsteinschätzung und Selbstreflektion. Im<br />
Sinne dieses Befähigungsprinzips sollen die Maßnahmen<br />
für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche wie auch für Eltern und andere<br />
Erziehungspersonen daraufhin ausgerichtet werden, den<br />
Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben der<br />
jungen Menschen zu erhöhen.<br />
Dieser Ansatz verfolgt eine ganzheitliche Bildungsperspektive<br />
und meint mit Befähigung, (Selbst-)Bildungsprozesse<br />
anzustoßen bzw. anzubieten. Spezifische Gefährdungslagen<br />
von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen sollen dabei eingebettet<br />
werden in eine übergreifende Betrachtung der aktuellen<br />
Entwicklungsbedingungen von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen.<br />
Eine in erster Linie Gefahren abwehrende bzw. „bewahrpädagogische“<br />
Perspektive greift daher für Angebote<br />
des Erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz zu kurz.<br />
Vielmehr entwickeln die Träger der öffentlichen und freien<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe pädagogische Angebote und führen Maßnahmen<br />
durch, die <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugend</strong>liche und Erziehende über<br />
Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in<br />
geeigneter Weise informieren und beraten.<br />
Die <strong>Jugend</strong>- und Familienministerkonferenz (JFMK 2015)<br />
hat den Stellenwert und die Potentiale des Erzieherischen<br />
<strong>Jugend</strong>schutzes für ein gelingendes Aufwachsen<br />
von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen hervorgehoben. Angebote<br />
des Erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes sind<br />
ein eigenständiges Leistungsangebot der <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe, das gleichberechtigt z. B. neben schulischen<br />
Präventionsangeboten und Maßnahmen der Medienkompetenzförderung<br />
der Landesmedienanstalten steht.<br />
In der kommunalen Praxis in Nordrhein-Westfalen bestehen<br />
eigenständige Angebote des Erzieherischen <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>schutzes insbesondere zur Information über<br />
und einen möglichen Umgang mit potentiellen Gefährdungen.<br />
Zumeist sind Angebote des Erzieherischen <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>schutzes aber im Querschnitt zu anderen<br />
Handlungsfeldern konzipiert. Somit wirken die Angebote<br />
des Erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes in vielen<br />
Feldern und richten sich in Form sozialpädagogischpräventiver<br />
Arbeit an junge Menschen und Familien sowie<br />
in Form von Beratungs- und Unterstützungsleistungen an<br />
Fachkräfte der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe. Erzieherischer<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz findet vor allem an den klassischen<br />
Orten der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit, der <strong>Jugend</strong>bildungsarbeit,<br />
aber auch in den <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />
und Schulen statt. In den kommunalen <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>förderplänen sind die Angebote des Erzieherischen<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes in der Regel verankert.<br />
Der Erzieherische <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz ist in den <strong>Jugend</strong>ämtern<br />
meist im Bereich der <strong>Jugend</strong>förderung angesiedelt.<br />
Seine Umsetzung ist geprägt durch eine inhaltliche<br />
wie strukturelle Querschnittstätigkeit zu anderen Bereichen,<br />
insbesondere zur offenen <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit<br />
und zur <strong>Jugend</strong>medienarbeit. In sehr unterschiedlicher<br />
Ausformung und Struktur werden zahlreiche Angebote<br />
auch durch freie Träger der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe durchgeführt.<br />
Im Kern wirken Fragen des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes<br />
daher in alle Institutionen der Bildung, Erziehung<br />
und Betreuung von <strong>Kinder</strong>n, in Einrichtungen der offenen<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>arbeit und Verbände der <strong>Jugend</strong>arbeit<br />
hinein. Eine Abstimmung der unterschiedlichen Aktivitäten<br />
vor Ort ist für die Gestaltung eines bedarfsgerechten Angebots<br />
unabdingbar. Daraus erwächst ein hoher Kommunikationsbedarf<br />
mit anderen Akteuren im Sinne des § 81 SGB<br />
VIII (z. B. freie Träger, Ordnungsämter, Polizei, Schulen,<br />
Schulsozialarbeit, Familienbildung, Beratungsstellen). Dies<br />
geschieht auch durch Mitarbeit in kommunalen Netzwerken<br />
und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.<br />
Als beispielhaft für die Zusammenarbeit von Institutionen<br />
im Arbeitsfeld des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes kann der<br />
Landesarbeitskreis <strong>Jugend</strong>hilfe, Polizei, Schule in Nordrhein-Westfalen<br />
(LAK-NRW) gelten, in dem auf Initiative<br />
der Arbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz (AJS)<br />
die Landesstellen für <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutz, die Landesjugendämter,<br />
das Schulressort, das Landeskriminalamt<br />
(LKA), der Landespräventionsrat und das Landesamt für<br />
Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der<br />
Polizei NRW zusammenwirken. Im Berichtszeitraum feierte