Kinder & Jugend
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159 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
auf intervenierende Maßnahmen originär zuständiger<br />
Behörden hin.“<br />
• Ordnungsbehörden (Abs. 3.6): „Auf dem Gebiet der<br />
Verhütung der <strong>Jugend</strong>kriminalität werden die Ordnungsbehörden<br />
insbesondere bei der Überwachung<br />
jugendgefährdender Orte unter dem Gesichtspunkt des<br />
<strong>Jugend</strong>schutzes sowie der Einhaltung gaststätten- und<br />
gewerberechtlicher Vorschriften tätig.“<br />
Gemäß § 3 ZuVo JuWo ist die Arbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>schutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen<br />
e. V. beauftragt mit der Information und Evaluation<br />
im Zusammenhang mit dem <strong>Jugend</strong>schutzgesetz einschließlich<br />
der Schnittstellen zum <strong>Jugend</strong>medienschutz-<br />
Staatsvertrag (JMStV). Ein Schwerpunkt im gesetzlichen<br />
<strong>Jugend</strong>schutz liegt dabei auch auf der Erläuterung der<br />
geltenden Rechtslage. In diesem Zusammenhang beantwortet<br />
die AJS Anfragen von Eltern und pädagogischen<br />
Fachkräften, hält Informationsmaterialien zum Recht des<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes vor und berät im Hinblick auf<br />
eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben<br />
(z. B. bezüglich der Konzeption und Durchführung von<br />
<strong>Jugend</strong>schutzkontrollen).<br />
Die AJS bietet auch an, Gewerbetreibende und Medienanbieter<br />
bei Fragen zur Einhaltung jugendschutzrechtlicher<br />
Vorgaben durch entsprechende Information und Beratung<br />
zu unterstützen. Im Berichtszeitraum führte die AJS zudem<br />
jährlich Fachkonferenzen mit den Fachkräften der <strong>Jugend</strong>ämter,<br />
Ordnungsbehörden und Polizei zum <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>schutzrecht durch.<br />
Gemäß § 14 Abs. 6 JuSchG erfolgt die Freigabe und<br />
Kennzeichnung von Filmen und Spielen auf Trägermedien<br />
in einem gemeinsamen Verfahren der Obersten Landesjugendbehörden<br />
mit der Freiwilligen Selbstkontrolle<br />
der Filmwirtschaft (FSK) bzw. der Unterhaltungssoftware<br />
Selbstkontrolle (USK). Im Bereich der Spiele liegt die<br />
Federführung beim Land Nordrhein-Westfalen, das zwei<br />
Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden<br />
beschäftigt, die bei der USK in Berlin für die Vergabe der<br />
gesetzlichen Alterskennzeichen für Computer- und Konsolenspiele<br />
zuständig sind. Die entsprechenden Kennzeichnungen<br />
sind Grundlage für die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen<br />
gemäß der §§ 11-13 JuSchG.<br />
Dieses bewährte System der Alterskennzeichnung steht<br />
aktuell vor einer großen Herausforderung. Denn digitale<br />
Spiele werden in zunehmendem Maße als Download,<br />
Online-Spiel oder Spiele-App über das Internet verbreitet.<br />
Hierfür sieht der JMStV derzeit noch keine rechtlich<br />
verbindlichen Alterskennzeichnungen vor. Im Interesse von<br />
<strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen, aber auch zur Unterstützung<br />
von Eltern und pädagogischen Fachkräften sollte die<br />
fachpolitische Debatte um kohärente Regelungen des <strong>Jugend</strong>medienschutzes<br />
in JMStV und JuSchG, die Angebote<br />
nach Inhalten unabhängig von ihrem Verbreitungsweg<br />
beurteilen, fortgesetzt werden.<br />
25. Die Rolle der Medien in der <strong>Kinder</strong>und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe<br />
Digitale Medien haben in ihrer Relevanz für das Aufwachsen<br />
von jungen Menschen in den vergangenen Jahren<br />
immens an Bedeutung gewonnen (s. Kap. 5). Die mediale<br />
Durchdringung des Alltags von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen<br />
ist weitgehend. Nicht zuletzt die Gestaltung ihrer Alltagsbeziehungen<br />
findet umfänglich in mediatisierter Weise statt,<br />
da Schul- und Berufsleben, Familie, Freizeitaktivitäten etc.<br />
zunehmend von Medienkommunikation geprägt sind. Daraus<br />
leiten sich Aufgaben für die <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
mit Blick auf eine konstruktive Begleitung des mediatisierten<br />
Heranwachsens von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen ab.<br />
Dabei geht es nicht darum, <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche vor der<br />
Nutzung von Medien zu (be-)schützen, oder andernfalls<br />
ihren Gebrauch unreflektiert zu fördern oder gutzuheißen.<br />
Vielmehr steht bei dieser Frage im Vordergrund, <strong>Jugend</strong>medienschutz<br />
als integralen Bestandteil von <strong>Jugend</strong>medienförderung<br />
zu verstehen. Denn im Ergebnis geht es<br />
vor allem darum, auf die Qualität der Mediennutzung zu<br />
schauen. Erst diese Perspektive macht erkennbar, dass<br />
eine qualitative, kompetente Mediennutzung durch <strong>Kinder</strong><br />
und <strong>Jugend</strong>liche eng mit ihrer milieuspezifischen Herkunft<br />
in Beziehung steht und dass „die Ausdifferenzierung von<br />
Themeninteresse, Nutzungsbandbreiten, Sprache und anderen<br />
habituellen Präferenzen innerhalb der Medien eng<br />
verknüpft mit den lebensweltlichen sozialen Kontexten der<br />
Nutzung“ sind (BMFSFJ 2013a, S.183; vgl. auch Kutscher<br />
2009a, Kutscher/Farrenberg 2014). Für die <strong>Kinder</strong>- und<br />
<strong>Jugend</strong>hilfe und ihre professionellen Akteure ist dieser<br />
Befund von besonderem Interesse, definiert er doch eine<br />
bedeutende Aufgabe für ihre Handlungsperspektiven,<br />
nämlich den Abbau der „digitalen Ungleichheit und ein<br />
Mehr an Teilhabe- und Verwirklichungschancen“ (BMFSFJ<br />
2013, S.394) zu erreichen.<br />
Vor dem Hintergrund der Nutzungsbreite und -tiefe von<br />
Medien bei <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen liegt es nahe, den<br />
Medienschutz und die Förderung von Medienkompetenzen<br />
in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe breit<br />
anzulegen und sie in allen Feldern zu verankern. Dazu<br />
gehören die <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen ebenso wie die offene<br />
und verbandliche, aber auch die kulturelle <strong>Jugend</strong>arbeit