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Kinder & Jugend

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159 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

auf intervenierende Maßnahmen originär zuständiger<br />

Behörden hin.“<br />

• Ordnungsbehörden (Abs. 3.6): „Auf dem Gebiet der<br />

Verhütung der <strong>Jugend</strong>kriminalität werden die Ordnungsbehörden<br />

insbesondere bei der Überwachung<br />

jugendgefährdender Orte unter dem Gesichtspunkt des<br />

<strong>Jugend</strong>schutzes sowie der Einhaltung gaststätten- und<br />

gewerberechtlicher Vorschriften tätig.“<br />

Gemäß § 3 ZuVo JuWo ist die Arbeitsgemeinschaft <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>schutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen<br />

e. V. beauftragt mit der Information und Evaluation<br />

im Zusammenhang mit dem <strong>Jugend</strong>schutzgesetz einschließlich<br />

der Schnittstellen zum <strong>Jugend</strong>medienschutz-<br />

Staatsvertrag (JMStV). Ein Schwerpunkt im gesetzlichen<br />

<strong>Jugend</strong>schutz liegt dabei auch auf der Erläuterung der<br />

geltenden Rechtslage. In diesem Zusammenhang beantwortet<br />

die AJS Anfragen von Eltern und pädagogischen<br />

Fachkräften, hält Informationsmaterialien zum Recht des<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>schutzes vor und berät im Hinblick auf<br />

eine wirkungsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben<br />

(z. B. bezüglich der Konzeption und Durchführung von<br />

<strong>Jugend</strong>schutzkontrollen).<br />

Die AJS bietet auch an, Gewerbetreibende und Medienanbieter<br />

bei Fragen zur Einhaltung jugendschutzrechtlicher<br />

Vorgaben durch entsprechende Information und Beratung<br />

zu unterstützen. Im Berichtszeitraum führte die AJS zudem<br />

jährlich Fachkonferenzen mit den Fachkräften der <strong>Jugend</strong>ämter,<br />

Ordnungsbehörden und Polizei zum <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>schutzrecht durch.<br />

Gemäß § 14 Abs. 6 JuSchG erfolgt die Freigabe und<br />

Kennzeichnung von Filmen und Spielen auf Trägermedien<br />

in einem gemeinsamen Verfahren der Obersten Landesjugendbehörden<br />

mit der Freiwilligen Selbstkontrolle<br />

der Filmwirtschaft (FSK) bzw. der Unterhaltungssoftware<br />

Selbstkontrolle (USK). Im Bereich der Spiele liegt die<br />

Federführung beim Land Nordrhein-Westfalen, das zwei<br />

Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden<br />

beschäftigt, die bei der USK in Berlin für die Vergabe der<br />

gesetzlichen Alterskennzeichen für Computer- und Konsolenspiele<br />

zuständig sind. Die entsprechenden Kennzeichnungen<br />

sind Grundlage für die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen<br />

gemäß der §§ 11-13 JuSchG.<br />

Dieses bewährte System der Alterskennzeichnung steht<br />

aktuell vor einer großen Herausforderung. Denn digitale<br />

Spiele werden in zunehmendem Maße als Download,<br />

Online-Spiel oder Spiele-App über das Internet verbreitet.<br />

Hierfür sieht der JMStV derzeit noch keine rechtlich<br />

verbindlichen Alterskennzeichnungen vor. Im Interesse von<br />

<strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen, aber auch zur Unterstützung<br />

von Eltern und pädagogischen Fachkräften sollte die<br />

fachpolitische Debatte um kohärente Regelungen des <strong>Jugend</strong>medienschutzes<br />

in JMStV und JuSchG, die Angebote<br />

nach Inhalten unabhängig von ihrem Verbreitungsweg<br />

beurteilen, fortgesetzt werden.<br />

25. Die Rolle der Medien in der <strong>Kinder</strong>und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe<br />

Digitale Medien haben in ihrer Relevanz für das Aufwachsen<br />

von jungen Menschen in den vergangenen Jahren<br />

immens an Bedeutung gewonnen (s. Kap. 5). Die mediale<br />

Durchdringung des Alltags von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen<br />

ist weitgehend. Nicht zuletzt die Gestaltung ihrer Alltagsbeziehungen<br />

findet umfänglich in mediatisierter Weise statt,<br />

da Schul- und Berufsleben, Familie, Freizeitaktivitäten etc.<br />

zunehmend von Medienkommunikation geprägt sind. Daraus<br />

leiten sich Aufgaben für die <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

mit Blick auf eine konstruktive Begleitung des mediatisierten<br />

Heranwachsens von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen ab.<br />

Dabei geht es nicht darum, <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche vor der<br />

Nutzung von Medien zu (be-)schützen, oder andernfalls<br />

ihren Gebrauch unreflektiert zu fördern oder gutzuheißen.<br />

Vielmehr steht bei dieser Frage im Vordergrund, <strong>Jugend</strong>medienschutz<br />

als integralen Bestandteil von <strong>Jugend</strong>medienförderung<br />

zu verstehen. Denn im Ergebnis geht es<br />

vor allem darum, auf die Qualität der Mediennutzung zu<br />

schauen. Erst diese Perspektive macht erkennbar, dass<br />

eine qualitative, kompetente Mediennutzung durch <strong>Kinder</strong><br />

und <strong>Jugend</strong>liche eng mit ihrer milieuspezifischen Herkunft<br />

in Beziehung steht und dass „die Ausdifferenzierung von<br />

Themeninteresse, Nutzungsbandbreiten, Sprache und anderen<br />

habituellen Präferenzen innerhalb der Medien eng<br />

verknüpft mit den lebensweltlichen sozialen Kontexten der<br />

Nutzung“ sind (BMFSFJ 2013a, S.183; vgl. auch Kutscher<br />

2009a, Kutscher/Farrenberg 2014). Für die <strong>Kinder</strong>- und<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe und ihre professionellen Akteure ist dieser<br />

Befund von besonderem Interesse, definiert er doch eine<br />

bedeutende Aufgabe für ihre Handlungsperspektiven,<br />

nämlich den Abbau der „digitalen Ungleichheit und ein<br />

Mehr an Teilhabe- und Verwirklichungschancen“ (BMFSFJ<br />

2013, S.394) zu erreichen.<br />

Vor dem Hintergrund der Nutzungsbreite und -tiefe von<br />

Medien bei <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen liegt es nahe, den<br />

Medienschutz und die Förderung von Medienkompetenzen<br />

in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe breit<br />

anzulegen und sie in allen Feldern zu verankern. Dazu<br />

gehören die <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen ebenso wie die offene<br />

und verbandliche, aber auch die kulturelle <strong>Jugend</strong>arbeit

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