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Kinder & Jugend

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71 Entwicklungen in den Handlungsfeldern der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

die außerfamiliale Betreuung zur Regel wird. Betreuungsquoten<br />

von z. T. weit über 40 Prozent und weiteren Bedarfen<br />

in den Bereichen U3 und OGS sind – vor allem in den<br />

Ballungsräumen in NRW – keine Seltenheit mehr. In NRW<br />

gehört es somit für viele <strong>Kinder</strong> im Alter bis zu zehn Jahren<br />

bereits zur Selbstverständlichkeit, tagsüber in öffentlich<br />

verantworteter Tagesbetreuung gefördert zu werden.<br />

Wenn der 14. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht des Bundes<br />

(BMFSFJ 2013) von der Selbstverständlichkeit des „Aufwachsens<br />

in öffentlicher Verantwortung“ spricht und damit<br />

vor allem die betreute Kindheit meint, so trifft diese Entwicklung<br />

sicher auch in NRW zu. Deutlich zurückgegangen<br />

ist damit die – dem Anschein nach eher ideologisch<br />

geprägte – Kritik an der zunehmenden Aufenthaltsdauer<br />

von <strong>Kinder</strong>n in öffentlichen Institutionen. Das zeigte zuletzt<br />

auch die Diskussion um das vom Bundesverfassungsgericht<br />

Mitte des Jahres 2015 als verfassungswidrig eingestufte<br />

Betreuungsgeld. In Nordrhein-Westfalen wurde<br />

entschieden, die Mittel in Höhe von insgesamt 431 Millionen<br />

EUR in den <strong>Kinder</strong>gartenjahren 2016/17, 2017/18 und<br />

2018/19 vollumfänglich der frühen Bildung zur Verfügung<br />

zu stellen. Dies trifft auf große Zustimmung. Diese positive<br />

Haltung zur <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung gilt auch für die Unternehmen,<br />

die erkannt haben, dass sich ein Engagement für<br />

den Ausbau von betrieblicher <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung und<br />

Familienfreundlichkeit rechnet. Dies zeigt sich insbesondere<br />

durch die an der Landesinitiative „Familienfreundliches<br />

Engagement von Unternehmen“ teilnehmenden Betrieben.<br />

Immer wieder wird auch aus bildungsökonomischer Sicht<br />

auf die Bedeutung früher Bildungsinvestitionen hingewiesen.<br />

Dabei wird aufgezeigt, dass frühe Investitionen in die<br />

Bildungsförderung insbesondere bei Familien, in denen<br />

<strong>Kinder</strong> nur wenige Anregungen und Impulse erhalten,<br />

wesentlich zur Bildungsgerechtigkeit beitragen (vgl. Spieß<br />

2014). Die Landesregierung sieht zum einen den Aspekt<br />

der ökonomischen Zukunftsfähigkeit: In der frühen<br />

Kindheit erworbene Kompetenzen sind für den gesamten<br />

Lebenszyklus grundlegend und haben somit auch einen<br />

ökonomischen Stellenwert. Sie sieht in der frühen Bildung<br />

aber zum anderen und vor allem auch, dass <strong>Kinder</strong> gleiche<br />

Chancen erhalten, sich individuell und ihren Stärken<br />

entsprechend zu entwickeln. Will man soziale Ungleichheit<br />

abbauen, muss man damit in frühen Jahren beginnen und<br />

die (Bildungs-)Förderung gerade für benachteiligte <strong>Kinder</strong><br />

intensivieren. Der Landesregierung ist bewusst, dass auch<br />

in den Kommunen und bei den Trägern von <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen<br />

erhebliche Anstrengungen unternommen<br />

werden, in die besondere Förderung dieser <strong>Kinder</strong> zu<br />

investieren.<br />

Aus der Perspektive einer präventiven Sozialpolitik bleibt<br />

das Ziel einer stärkeren Aktivierung der Entwicklungs- und<br />

Bildungspotenziale gerade im frühen Kindesalter durch<br />

eine frühe Beteiligung von <strong>Kinder</strong>n aus anregungsarmen<br />

Milieus ein wichtiger Fokus der Landesregierung. Dazu bedarf<br />

es auch eines Blicks über die <strong>Kinder</strong>tagesbetreuung<br />

hinaus in den Schulbereich hinein. Denn gerade bei den<br />

sozial- oder bildungsbenachteiligten Zielgruppen ist eine<br />

kontinuierliche Förderung unerlässlich.<br />

11.1 Plätze für <strong>Kinder</strong> unter drei Jahren<br />

Mit der Änderung des <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfegesetzes<br />

durch das <strong>Kinder</strong>förderungsgesetz (KiföG, 2009) wurde<br />

der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer<br />

<strong>Kinder</strong>tageseinrichtung oder in der <strong>Kinder</strong>tagespflege ab<br />

Vollendung des ersten Lebensjahres eingeführt. Damit<br />

vollzog die damalige Bunderegierung den bereits von der<br />

Bundesregierung in der Legislaturperiode zuvor mit dem<br />

Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, 2004) und dem<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK,<br />

2005) begonnenen Schritt, die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf noch offensiver zu ermöglichen. Entscheidend<br />

dafür war auch die Erkenntnis, dass – beeinflusst durch<br />

die PISA-Studie – <strong>Kinder</strong> möglichst früh in ihrer Entwicklung<br />

gefördert und dies durch den Ausbau der frühen<br />

Bildung möglich werden soll.<br />

Um den notwendigen Ausbau der Plätze für <strong>Kinder</strong><br />

unter drei Jahren mit dem zu diesem Zeitpunkt dringend<br />

notwendigen Engagement voranzutreiben, startete die<br />

Landesregierung 2010 eine große Aufholjagd. Neben der<br />

Bereitstellung erheblicher zusätzlicher Landesmittel setzte<br />

das <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>ministerium NRW im Jahr 2012<br />

eine Projektgruppe ein, die sogenannte U3-Task-Force.<br />

Diese erarbeitete gemeinsam mit den Landesjugendämtern<br />

sowie Vertreterinnen und Vertretern aus dem kommunalen<br />

sowie dem freien Trägerbereich Lösungen, u. a.<br />

zur Überwindung bürokratischer Hürden z. B. bei Bauvorhaben,<br />

bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen, etc.<br />

Mit diesem Instrument konnte zügiger und direkter an der<br />

Realisierung neuer U3-Plätze und dem effektiven Einsatz<br />

der zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel<br />

gearbeitet werden.<br />

Insbesondere auch die seit dem Jahr 2010 ergriffenen<br />

Maßnahmen haben erheblich dazu beigetragen, dass in<br />

Nordrhein-Westfalen der Rechtsanspruch der ein- und<br />

zweijährigen <strong>Kinder</strong> auf einen Betreuungsplatz, neben<br />

dem seit 1996 geltenden Rechtsanspruch für die <strong>Kinder</strong> ab<br />

drei Jahren, mit Beginn des <strong>Kinder</strong>gartenjahrs 2013/2014<br />

erfolgreich umgesetzt wird. Das bereits 2007 zwischen<br />

Bund, Ländern und Kommunen verabredete Ausbauziel,<br />

im Landesdurchschnitt zunächst rund einem Drittel der Unterdreijährigen<br />

ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot<br />

anbieten zu können (dies entsprach in NRW rund 144.000

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